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solle vorangetrieben und ein Abschlußtermin für diese Maßnahmen genannt werden;
3. Kriegsverbrecher, Angehörige verbrecherischer Organisationen und aktive Nationalsozialisten
sollen beschleunigt verurteilt werden, gegen die Masse der Mitläufer
jedoch keine Sühnemaßnahmen mehr ergriffen werden;
4. in naher Zukunft solle die deutsche Verwaltung - unter der Kontrolle der Zonengouvemeure
- die Verantwortung für die Entnazifizierung übernehmen 30 .
Diese vier Punkte wurden dem APSC vom DIAC am 20. Juni 1947 als Grundlage für
einen neuen Direktivenentwurf übergeben 31 . Es kam jedoch weder diese Direktive
zustande, noch wurde der sowjetische Vorschlag, eine alliierte Kontrollkommission
zur Überwachung der Durchführung der bisherigen Kontrollratsdirektiven zu bilden,
von den anderen Alliierten akzeptiert. Die starre Haltung des sowjetischen
Delegierten verhinderte eine Einigung 32 . Die französische Militärregierung hatte kein
Interesse mehr an einer weiteren Kontrollratsdirektive gehabt. Die Situation in der
französischen Zone hatte ihrer Ansicht nach schon vor der Moskauer Konferenz den
dortigen Beschlüssen entsprochen: So hatten deutsche Ländergesetze die KR 38 bereits
in die Entnazifizierungspraxis umgesetzt. Der Aufforderung der Moskauer Konferenz,
die Entnazifizierung zügig zu beenden, wurde mit dem Erlaß der Mitläuferamnestie
im November 1947 entsprochen 33 .
30 Der französische Delegierte hatte am 23. März 1947 einen fast gleichlautenden Antrag in die Beratungen
eingebracht; GFCC, 23.3.1947; AOFAA GFCC DGAA c.97; CMAE(47)M 148, 23.4.1947:
"Rapport des Suppleants au Conseil des Ministres des Affaires Etrang£res"; Documents relatifs,
S. 148f. u. 32 lf.; OMGUS: "Denazification Cumultative Review. Report of the Military Governor
(1.4.1947-30.4.1948)" Nr. 34, S. 137; AOFAA SEAAA 2 c.2691 p.2.
31 GFCC/SG 984: Note, 29.4.1947; Direktivenentwurf "Competence et procedure en matiere de mise en
application des mesures de denazification en Allemagne en ex6cution des decisions de la 4e Session du
Conseil des Ministres des Affaires Etrang£res"; GFCC/DGAA: "Fiche de renseignement pour le
CORC", 15.11.1947; AOFAA GFCC DGAA c. 102.
32 DIAC/M(47)24, 28 u. 29, 21.6., 4. u. 14.8.1947; DIAC/APSC/P(47)60, 18.8.1947; GFCC/DGAA:
Hontebeyrie an Noiret, 18.10.1947; AOFAA SGAAA 2 c.2680 p.7.
33 GFCC, 15.11.1947 (Anm. 31); SGAAA/POL: Bericht für Außenminister Bidault, o.D. (Jahreswechsel
1947/1948); AOFAA SGAAA 1/3 p.6. Siehe das Kapitel E.1.4.