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Tabelle 22:
Hauptschuldige nach der KR 38 (Auszüge):
Kategorie
Rang-, bzw. Posteninhaber (einschließlich und höher)
Gestapo
alle Mitglieder
NSDAP
Amtsleiter bei der Kreisleitung; Träger des NS-Blutordens
oder des Goldenen Parteiabzeichens
NS-Gliederungen:
- Allgemeine SS
Untersturmführer
- Waffen-SS
Sturmbannführer
-SA
Sturmbannführer
-HJ
Bannführer
Justiz
Richter und Staatsanwälte des Volksgerichtshofes
Wirtschaft
seit dem 1. Januar 1942 ernannte Wehrwirtschaftsführer
Tabelle 23:
Belastete nach der KR 38 (Auszüge):
Kategorie Rang-, bzw. Posteninhaber (einschließlich und höher)
NSDAP
NS-Gliederungen:
- Allgemeine SS
- Waffen-SS
-SA
-HJ
Verwaltung
Wirtschaft
Mitglieder vor dem 1. Mai 1937
alle Mitglieder
alle Mitglieder
Mitglieder vor dem 1. April 1933 und Scharführer
Scharführer
Regierungspräsidenten, Landräte, Oberbürgermeister
vom Reichswirtschaftsministerium ernannte
Wehrwirtschaftsführer
Die Zonenkommandeure konnten im Rahmen der Direktive eine Person zur Bewährung
in eine andere Kategorie versetzen (ausgenommen Kriegsverbrecher und Verbrecher
gegen die Menschlichkeit) sowie einzelne Sühnemaßnahmen ändern. Sie
durften sich deutscher Organe für die Einstufung, Verhandlung und Nachprüfung der
Betroffenen bedienen. Abschließend empfahl die KR 38, daß jede Militärregierung
in ihrer Zone Befehle oder Gesetze erlassen sollte, die mit den Bestimmungen und
Grundsätzen dieser Direktive übereinstimmen: Vorausgesetzt, daß derartige Zonengesetze
in ihrem wesentlichen Inhalt mit den hier niedergelegten Grundsätzen übereinstimmen,
sind die Einzelheiten der Anwendung dem freien Ermessen der Zonenbefehlshaber
überlassen, um den örtlichen Bedingungen ihrer Zone gerecht zu werden
26 .
26 KR 38 Abschnitt 1 § 5; ebd.