Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Tabelle  22:
Hauptschuldige  nach  der  KR  38  (Auszüge):

Kategorie

Rang-,  bzw.  Posteninhaber  (einschließlich  und  höher)

Gestapo

alle  Mitglieder

NSDAP

Amtsleiter  bei  der  Kreisleitung;  Träger  des  NS-Blutordens
oder  des  Goldenen  Parteiabzeichens

NS-Gliederungen:
-  Allgemeine  SS

Untersturmführer

-  Waffen-SS

Sturmbannführer

-SA

Sturmbannführer

-HJ

Bannführer

Justiz

Richter  und  Staatsanwälte  des  Volksgerichtshofes

Wirtschaft

seit  dem  1.  Januar  1942  ernannte  Wehrwirtschaftsführer

Tabelle  23:
Belastete  nach  der  KR  38  (Auszüge):
Kategorie  Rang-,  bzw.  Posteninhaber  (einschließlich  und  höher)

NSDAP
NS-Gliederungen:
-  Allgemeine  SS
-  Waffen-SS
-SA
-HJ
Verwaltung
Wirtschaft

Mitglieder  vor  dem  1.  Mai  1937
alle  Mitglieder
alle  Mitglieder
Mitglieder  vor  dem  1.  April  1933  und  Scharführer
Scharführer
Regierungspräsidenten,  Landräte,  Oberbürgermeister
vom  Reichswirtschaftsministerium  ernannte
Wehrwirtschaftsführer

Die  Zonenkommandeure  konnten  im  Rahmen  der  Direktive  eine  Person  zur  Bewährung ­
  in  eine  andere  Kategorie  versetzen  (ausgenommen  Kriegsverbrecher  und  Verbrecher ­
  gegen  die  Menschlichkeit)  sowie  einzelne  Sühnemaßnahmen  ändern.  Sie
durften  sich  deutscher  Organe  für  die  Einstufung,  Verhandlung  und  Nachprüfung  der
Betroffenen  bedienen.  Abschließend  empfahl  die  KR  38,  daß  jede  Militärregierung
in  ihrer  Zone  Befehle  oder  Gesetze  erlassen  sollte,  die  mit  den  Bestimmungen  und
Grundsätzen  dieser  Direktive  übereinstimmen:  Vorausgesetzt,  daß  derartige  Zonengesetze ­
  in  ihrem  wesentlichen  Inhalt  mit  den  hier  niedergelegten  Grundsätzen  übereinstimmen, ­
  sind  die  Einzelheiten  der  Anwendung  dem  freien  Ermessen  der  Zonenbefehlshaber ­
  überlassen,  um  den  örtlichen  Bedingungen  ihrer  Zone  gerecht  zu  werden ­
  26 .

26  KR  38  Abschnitt  1  §  5;  ebd.
            
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