Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

240

Baden  und  bat  um  etwaige  Änderungsvorschläge  für  die  kommende  NADSC-Sitzung
 11 .  Das  Schreiben  erreichte  Laffon  erst  vierzehn  Tage  später.  Amal  schickte
seine  Instruktionen  am  7.  Mai  an  Koenig,  der  sie  erst  am  4,  Juni  1946  an  die  GFCC
weiterleitete 12 .
Amal  stellte  zunächst  fest,  daß  erneut  die  amerikanischen  Bestimmungen  zum  Vorbild ­
  genommen  worden  waren,  obwohl  die  Ergebnisse  der  amerikanischen  Entnazifizierungspolitik ­
  diese  Vorbildfunktion  nicht  rechtfertigen  würden.  Die  Ziele  der
KR  38  seien  zudem  in  der  französischen  Zone  zum  großen  Teil  bereits  erreicht.  Eine
Übernahme  der  Direktive  würde  nur  die  sorgfältig  geplante  und  auf  eine  langfristige
Wirkung  ausgelegte  französische  Politik  stören.  Die  Militärregierung  wäre  zur
Übernahme  eines  Systems  gezwungen,  das  weder  den  regionalen  Bedingungen
gerecht  werde  noch  den  französischen  Zielen  dienlich  sei.  Auch  der  deutschen  Kritik
am  bestehenden  Verfahren  würde  nicht  entsprochen.  Amal  erklärte  gegenüber  Koenig: ­
  Je  ne  voie  pas  en  somme  linieret  d'une  directive  alliee  sur  des  problemes  qui  ont
dejä  ete  etudies  par  des  Services  frangais  13 .  Zusätzlich  zu  seinen  Anweisungen  vom
März  1946  wollte  Amal  daher  folgende  Punkte  in  der  weiteren  Kontrollratsplanung
berücksichtigt  sehen:
-  der  vorgeschlagene  Abschlußtermin  sei  zu  früh;  stattdessen  solle  der  31.  Dezember
1946  festgesetzt  werden;
-  Internierte  sollten  weiterhin  nach  ihrer  Freilassung  in  ein  anderes  Land  ausgewiesen ­
  werden  können  -  dies  entspräche  auch  dem  Wunsch  der  Untersuchungskommission ­
  der  Assemblee  Nationale.
Die  Instruktionen  Koenigs  vom  4.  Juni  1946  berücksichtigten  diese  Anregungen.
Koenig  schrieb  an  Koeltz,  daß  die  Direktive  einerseits  zu  spät  komme,  andererseits
eine  Tendenz  zu  Schematismus  und  Automatismus  zeige,  die  der  französischen  Politik ­
  zuwiderlaufe  (peu  conformes  ä  l'esprit  frangais).  Im  Gegensatz  zur  amerikanischen ­
  Politik  solle  von  der  GFCC  das  Prinzip  des  individuellen  Verfahrens  stärker
betont  werden:  II  parait  plus  souhaitable  de  rester  fidele  au  principe  de  l'examen  individuel
  de  chaque  cas.  Er  forderte  Koeltz  jedoch  auf,  ein  Scheitern  der  Direktive  zu
vermeiden  und  stattdessen  eine  Änderung  des  Textes  durchzusetzen.  Sein  Hauptanliegen ­
  solle  dabei  eine  größere  Handlungsfreiheit  für  den  Zonenkommandeur  sein 14 .
Die  Diskussion  im  NADSC  wurde  im  Juni  unter  dem  französischen  Präsidenten
Delechaux  fortgesetzt 15 .  Der  APSC  beschloß,  den  NADSC  dreimal  in  der  Woche  ta->0

  DIAC/APSC/NADSC/P(46)1,  5.4.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
11  GFCC/SG:  Koeltz  an  Koenig,  10.4.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
12  Die  betreffende  Sitzung  des  NADSC  hatte  bereits  am  18.  April  stattgefunden.  CCFA/CAB  3195:  Amal
an  Koenig,  7.5.1946;  CCFA/CC/DAC  4412:  Koenig  an  Koeltz,  4.6.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
13  Ebd.
14  Koenig,  4.6.1946  (Anm.  12).
15  Die  Arbeiten  an  der  KR  38  waren  inzwischen  in  der  deutschen  Öffentlichkeit  bekannt  geworden.  Der
"Rheinische  Merkur”  meldete  am  31.  Mai  1946,  daß  die  Arbeiten  an  einem  zoneneinheitlichen  Kontrollratsgesetz
  im  Juli  1946  beendet  sein  würden.  Regierungspräsident  Steinlein  meldete  im  Juli  Oberpräsident ­
  Boden,  daß  die  Mitglieder  der  Entnazifizierungsorgane  in  Erwartung  eines  Kontrollratsgesetzes
  verunsichert  seien  und  teilweise  sogar  an  die  Einstellung  ihrer  Arbeit  dächten;  "Rheinischer  Merkur" ­
  Nr.  23/46,  S.  2,  u.  Steinlein,  14.7.1946;  LHA  KO  860/3777/1-10.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.