Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

238

1.  Die  Kontrollratsdirektive  Nr,  38  vom  12.  Oktober  1946

1.1.  Die  Planungsarbeiten  im  Alliierten  Kontrollrat
Der  Unterausschuß  für  Entnazifizierungsfragen  im  Alliierten  Kontrollrat  (NADSC)
arbeitete  auch  den  Entwurf  zur  späteren  Kontrollratsdirektive  Nr,  38  (KR  38)  aus:  A
directive  re  garding  the  arrest  of  certain  Nazis  to  implement  the  last  sentence  of  para
5,  Part  III,  Tripartite  Conference  of  Berlin  '.  Das  Potsdamer  Protokoll  verlangte  die
Verhaftung  und  Internierung  folgender  Personen:  Nazistische  Parteiführer,  einflußreiche ­
  Nazianhänger  und  die  Leiter  der  nazistischen  Ämter  und  Organisationen  und
alle  anderen  Personen,  die  für  die  Besatzung  und  ihre  Ziele  gefährlich  sind  2  Seit
Oktober  1945  lag  ein  erster  amerikanischer  Entwurf  vor.  Er  unterschied  zwei  Betroffenengruppen: ­
  automatisch  und  nach  einer  Vorprüfung  zu  internierende  Personen.
Die  Entscheidung  sollte  beim  jeweiligen  Zonenkommandeur  liegen 1  2  3 .  Mitte  November ­
  1945  beantragte  der  amerikanische  Delegierte  im  APSC  eine  Vertagung  der  Beratungen, ­
  um  die  Entscheidung  seiner  Militärregierung  abwarten  zu  können 4 .
Ende  1945  erfuhr  der  DIAC  eine  Kompetenzerweiterung:  Künftig  war  er  auch  für  die
Überwachung,  Verhaftung  und  Internierung  von  Angehörigen  der  paramilitärischen
Organisationen  (SS,  SA,  NSKK,  NSFK)  zuständig 5 ;  der  Direktivenentwurf  wurde
daraufhin  um  diese  Personengruppen  erweitert.  Erst  am  22.  Februar  1946,  nachdem
die  anderen  Delegierten  wiederholt  gegen  die  amerikanische  Blockade  der
Beratungen  protestiert  hatten 6 ,  legte  der  amerikanische  Delegierte  einen  neuen  Entwurf ­
  vor.  letzt  sollten  nur  noch  die  Mitglieder  der  in  Nürnberg  angeklagten  verbrecherischen ­
  Organisationen  interniert  werden.  Den  Zonenkommandeuren  sollte  allerdings ­
  die  Freiheit  gelassen  werden,  weitere  "verdächtige  Personen"  zu  internieren.
Der  neue  Entwurf  war  notwendig  geworden,  weil  nicht  ausreichend  Internierungslager ­
  für  alle  nach  dem  ursprünglichen  Entwurf  betroffenen  Nationalsozialisten  vorhanden ­
  waren.  Während  der  sowjetische  Delegierte  die  Änderungen  ablehnte,  zeigte
der  britische  Verständnis,  wollte  aber  die  Internierung  bestimmter  weiterer  Personengruppen ­
  beibehalten.  Koeltz  wollte  erst  mit  Baden-Baden  Rücksprache  halten 7 .

1  DIAC/APSC/M(45)2  u.  3,  11.  u.  26.9.1945,  DIAC/P(45)30,  21.9.1945;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.l  10
u.  c.109.
2  Abschnitt  III  "Über  Deutschland":  A.  "Politische  Grundsätze"  §  5  (letzter  Satz);  Mitteilungen  über  die
Dreimächtekonferenz  von  Berlin;  ABl-KR,  Ergänzungsblatt,  S.  13-20.
3  DIAC/APSC/M(45)3  u.  10,  26.9.  u.  1.11.1945;  GFCC/DGAA  4681:  Koeltz  an  Koenig,  10.3.1946;
AOFAA  GFCC  DGAA  c.l  10  u.  DGAP  c.232  p.47.  Der  Entwurf  trug  die  Bezeichnung
DIAC/APSC/NADSC/P(45)4.
4  DIAC/APSC/M(45)15,  11.12.1945;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.l  10.
5  Das  bisher  zuständige  Kriegsdirektorium  übergab  die  Unterlagen;  DIAC/P(46)7,  4.1.1946;  AOFAA
GFCC  DGAA  c.109  p.2.
6  Die  amerikanische  Militärregierung  plante  und  diskutierte  seit  Ende  1945  eine  grundlegende  Änderung
der  Entnazifizierungsrichtlinien;  zur  Entstehung  des  Befreiungsgesetzes:  Niethammer,  Entnazifizierung, ­
  S.  260ff.  DIAC/APSC/M(46)2,  5  u.  6,  25.1.,  16.2.  u.  27.2.1946;  AOFAA  GFCC  DGAA  c.l  10  u.
c.l  10  p.2.
7  GFCC/DGAA  4681:  Koeltz  an  Koenig,  10.3.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.47.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.