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entstanden war. Im Saarland und in Rheinland-Hessen-Nassau wurden dagegen öfters
mildere Sanktionen wie Zurückstufungen verhängt. Überraschenderweise wurde
in allen untersuchten Ländern der Bereich der Inneren Verwaltung eher vernachlässigt,
während die Schwerpunkte im Justizbereich und Erziehungswesen lagen. Entlassungen
kamen vor allem in der Privatwirtschaft selten vor. Geldbußen als Sanktionsart
in der Entnazifizierung der öffentlichen Verwaltung wurden in der Pfalz systematisch
angewandt, während sie im Saarland schwerpunktmäßig im Gesundheitswesen
und im Informationsbereich (Presse, Verlagswesen) vorkamen. Die hohe
Summe an Geldbußen der Privatwirtschaft in Rheinland-Hessen-Nassau kam nur
aufgrund der Sanktionsvorschläge zustande - zu diesem Zeitpunkt war noch keine
Sanktion rechtskräftig geworden.
Tabelle 18:
Entnazifizierung in derZFO (Stand April 1947): 4
Saar
Pfalz
R-H-N
ZFO
A; untersuchte Fälle
45.106
111.755
86.245
476.657
B: mit Sanktionen
17.746
36.206
26.268
186.535
% an A
davon:
40,4%
34,6%
37,1%
39,2%
C: Entlassungen
4.701
14.878
7.992
53.435
% an B
26,5%
41,1%
30,4%
28,6%
D: Zurückstufungen u.a.
12.875
19.513
18.202
130.465
% an B
72,6%
53,9%
69,3%
69,9%
E: Einstellung abgelehnt
F: Geldbußen und Konfiszie-123
1.824
84
2.038
rungen (in Mill. RM)
7,58
117,91
158,08
721,01
4 Innen = Innere Verwaltung, Erzieh = Erziehungswesen, Econom = Privatwirtschaft, Summe = Summe
aller Bereiche; CCFA/CAB: "Epuration du personnel allemand. Rapport Gdneral”, Ende April 1947;
AOFAA DGAP c.233 p.52 d.2.