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entstanden war. Im Saarland und in Rheinland-Hessen-Nassau wurden dagegen öf
ters mildere Sanktionen wie Zurückstufungen verhängt. Überraschenderweise wurde
in allen untersuchten Ländern der Bereich der Inneren Verwaltung eher vernachläs
sigt, während die Schwerpunkte im Justizbereich und Erziehungswesen lagen. Ent
lassungen kamen vor allem in der Privatwirtschaft selten vor. Geldbußen als Sankti
onsart in der Entnazifizierung der öffentlichen Verwaltung wurden in der Pfalz sy
stematisch angewandt, während sie im Saarland schwerpunktmäßig im Gesundheits
wesen und im Informationsbereich (Presse, Verlagswesen) vorkamen. Die hohe
Summe an Geldbußen der Privatwirtschaft in Rheinland-Hessen-Nassau kam nur
aufgrund der Sanktionsvorschläge zustande - zu diesem Zeitpunkt war noch keine
Sanktion rechtskräftig geworden.
Tabelle 18:
Entnazifizierung in derZFO (Stand April 1947): 4
Saar
Pfalz
R-H-N
ZFO
A; untersuchte Fälle
45.106
111.755
86.245
476.657
B: mit Sanktionen
17.746
36.206
26.268
186.535
% an A
davon:
40,4%
34,6%
37,1%
39,2%
C: Entlassungen
4.701
14.878
7.992
53.435
% an B
26,5%
41,1%
30,4%
28,6%
D: Zurückstufungen u.a.
12.875
19.513
18.202
130.465
% an B
72,6%
53,9%
69,3%
69,9%
E: Einstellung abgelehnt
F: Geldbußen und Konfiszie-
123
1.824
84
2.038
rungen (in Mill. RM)
7,58
117,91
158,08
721,01
4 Innen = Innere Verwaltung, Erzieh = Erziehungswesen, Econom = Privatwirtschaft, Summe = Summe
aller Bereiche; CCFA/CAB: "Epuration du personnel allemand. Rapport Gdneral”, Ende April 1947;
AOFAA DGAP c.233 p.52 d.2.