Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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waltung  durchzusetzen.  Erschwerend  kam  hinzu,  daß  der  Service  Epuration  in
Koblenz  seine  Kontrollbefugnisse  zwar  emstnahm,  sich  aber  in  bürokratischer  Genauigkeit ­
  erschöpfte,  wo  rasches  und  energisches  Handeln  erforderlich  gewesen
wäre.
Ein  starker  Einfluß  der  politischen  Parteien  wirkte  sich  hemmend  auf  die  Effektivität
der  Entnazifizierung  aus.  Zwischen  ihnen  bestand  Konsens,  daß  nur  die  NS-Aktivisten
  -  und  diese  sehr  schnell  -  entnazifiziert  werden  sollten.  Ein  Gegenmodell  zum
französischen  Verfahren  wurde  aber  nicht  vorgeschlagen.  Der  sehr  rasch  nach  1946
einsetzende  Wettlauf  um  die  (Wähler-)Gunst  der  Pgs  führte  dazu,  daß  keine  Partei
mehr  die  Verantwortung  für  die  Folgen  der  Entnazifizierung  übernehmen  wollte.  Die
Forderung  nach  Einrichtung  einer  richterlichen  Einspruchsinstanz  wurde  immer  lauter ­
  erhoben:  Die  bürgerlichen  Parteien  forderten  nachdrücklich  ein  Justiz-  statt  des
bestehenden  politischen  Verwaltungsverfahrens.
8.1.  Ergebnisse  der  Entnazifizierung  im  Saarland,  Hessen-Pfalz
und  Rheinland-Hessen-Nassau
Die  Zeitgenossen  hatten  den  Eindruck,  daß  die  Entnazifizierung  in  Hessen-Pfalz  und
im  Saarland  übermäßig  hart  gewesen  war;  Vorwürfe  des  Verfahrensmißbrauchs  wurden ­
  nur  hier  erhoben.  Die  Entnazifizierungsbestimmungen  waren  aber  überall  gleich.
Die  drei  Länder  unterschieden  sich  vor  allem  in  der  Geschwindigkeit,  mit  der  die
Säuberung  durchgeführt  wurde.  Hinzu  kam,  daß  in  den  ersten  Monaten,  als  die  Erinnerung ­
  an  die  Verbrechen  des  NS-Regimes  noch  nicht  vom  Nachkriegsalltag  überdeckt ­
  war,  schärfer  geurteilt  wurde  -  zu  diesem  Zeitpunkt  arbeiteten  bereits  die  pfälzischen ­
  Organe.
Rheinland-Hessen-Nassau  hinkte  von  Anfang  an  in  der  Entnazifizierung  hinterher;
zudem  zeigte  die  Militärregierung  in  Koblenz  nur  ein  geringes  Interesse  an  der  sofortigen ­
  Durchführung  der  Sanktionen.  Im  Saarland  beschränkte  sich  das  Interesse
der  Militärregierung  auf  einige  besonders  wichtig  erscheinende  Bereiche.  Innere
Verwaltung,  Post,  Bahn  und  Saargruben  wurden  sehr  rasch  entnazifiziert,  während
die  Säuberung  der  Privatwirtschaft  hinter  dem  Primat  des  Wiederaufbaus  zurückstand. ­
  Hessen-Pfalz  war  im  Frühjahr  1947  am  weitesten  in  der  Entnazifizierung  vorangekommen. ­
  Nur  in  diesen  beiden  Ländern  mit  fortgeschrittener  Entnazifizierung
hatten  die  Militärregierungen  die  Einrichtung  einer  Art  Einspruchsinstanz  erlaubt.  In
Rheinland-Hessen-Nassau  sollten  dagegen  erst  die  laufenden  Verfahren  zu  Ende  gebracht ­
  werden.
Für  die  folgenden  Tabellen  wurden  folgende  wichtige  Bereiche  der  öffentlichen
Verwaltung:  Innere  Verwaltung,  Justiz,  Erziehungswesen  und  als  technischer  Verwaltungsbereich ­
  die  Post,  ausgewählt.  Die  Spalte  "Econom"  beinhaltet  die  gesamten
Maßnahmen  in  der  Privatwirtschaft,  die  Spalte  "Summe"  alle  Entnazifizierungsverfahren ­
  in  der  öffentlichen  Verwaltung  und  der  Privatwirtschaft  seit  Ende  1945.  Im
Vergleich  zu  den  anderen  Ländern  fällt  bei  der  Pfalz  der  hohe  Anteil  an  Entlassungen
unter  einem  relativ  niedrigen  allgemeinen  Sanktionierungsgrad  auf;  dies  hatte  mit
dazu  beigetragen,  daß  der  zeitgenössische  Eindruck  einer  härteren  Entnazifizierung
            
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