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Der Überprüfungsausschuß hatte folgende Sanktionen 86 verhängt:
- Entlassung ohne Pension: 5
- Entlassung mit Pension: 2
- Suspendierungen: 3
- Pensionierungen: 6
- Versetzungen: 11
- Suspendierungen von leitenden
Ämtern: 5
- Zurückversetzung und Belassung
im Stand des Pfarramtskandidaten: 15
Nach Inkrafttreten der LVO im April 1947 wurde ein besonderer Untersuchungsausschuß
für die protestantische Landeskirche der Pfalz eingerichtet. Als Öffentlicher
Kläger fungierte das Synodalmitglied Fritz Holzberger. Im November 1948 standen
noch vier Einspruchsverfahren und einige Neuzugänge, alle mit schwereren politischen
Belastungen, zur Verhandlung an. Für alle anderen betroffenen Pfarrer hatte
der Landeskirchenrat bei der Militärregierung Antrag auf Amnestie nach der erweiterten
Mitläuferamnestie-Verordnung Nr. 165 gestellt. In direkten Verhandlungen erreichte
Köhler bis auf neun Fälle die Amnestie 86 87 . Kirchenpräsident Stempel sprach
auf der Landessynode im November 1949 abschließend von einer milden, ja sehr
milde gehandhabten Entnazifizierung der Pfarrer:
Wir durften auch auf Verständnis bei den in Betracht kommenden Behörden stoßen,
und ich darf nicht unerwähnt lassen, daß ohne eine in der Stille vollzogene
Wendung der Militärregierung zu einer entgegenkommenden Haltung eine so
milde Durchführung der Überprüfung nicht möglich gewesen wäre. Daß mit einigen
Geistlichen, die wiederverwendet werden, ernsthafte theologische Gespräche
zu führen sind, wird jedermann begreifen und billigen 88
7.3. Die Entnazifizierung der Geistlichen im Saarland
Quer durch das Saarland mit seiner überwiegend katholischen Bevölkerung verlaufen
die Zuständigkeitsgrenzen der jeweiligen Kirchenleitungen. Während der kleinere,
ehemals bayrische Teil des Saarlandes den Bischöfen in Speyer untersteht 89 , gehören
86 Ein Bericht des Religionsoffiziers in Neustadt, Raymond Huleu, nannte im Oktober 1947 folgende
vorläufige Einstufungen von 121 betroffenen Pfarrern: Schuldige: 18, Minderbelastete: 8, Mitläufer: 48
und Entlastete: 47; "Etüde sur l'Eglise Protestante du Palatinat”, Oktober 1947; AOFAA DGAP c.3303
p.94 d.5.
87 Köhler, 8.11.1948 (Anm. 81); Holzberger an den Öffentlichen Kläger beim Kreisuntersuchungsausschuß,
3.3.1949; AOFAA RPP c.988 p.4.
88 Tätigkeitsbericht des Landeskirchenrates, erstattet durch den Kirchenpräsidenten Stempel, 10.11.1949,
in: Verhandlungen der Landessynode 1949, S. 255-277.
89 Zur Entnazifizierung der saarländischen Pfarrer der evangelischen Landeskirche der Pfalz konnten keinerlei
Unterlagen eingesehen werden (Anm. 85). Zur Geschichte der Kirchen im Saarland unter dem
NS-Regime: Die evangelische Kirche an der Saar gestern und heute. Saarbrücken 1975; Hemnann,
Hans-Walter: Die beiden Saar-Synoden im Kirchenkampf, in: Zwischen Bekenntnis und Anpas-