Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

224

Der  Überprüfungsausschuß  hatte  folgende  Sanktionen 86  verhängt:

-  Entlassung  ohne  Pension:  5
-  Entlassung  mit  Pension:  2
-  Suspendierungen:  3
-  Pensionierungen:  6
-  Versetzungen:  11
-  Suspendierungen  von  leitenden
Ämtern:  5
-  Zurückversetzung  und  Belassung
im  Stand  des  Pfarramtskandidaten:  15

Nach  Inkrafttreten  der  LVO  im  April  1947  wurde  ein  besonderer  Untersuchungsausschuß ­
  für  die  protestantische  Landeskirche  der  Pfalz  eingerichtet.  Als  Öffentlicher
Kläger  fungierte  das  Synodalmitglied  Fritz  Holzberger.  Im  November  1948  standen
noch  vier  Einspruchsverfahren  und  einige  Neuzugänge,  alle  mit  schwereren  politischen ­
  Belastungen,  zur  Verhandlung  an.  Für  alle  anderen  betroffenen  Pfarrer  hatte
der  Landeskirchenrat  bei  der  Militärregierung  Antrag  auf  Amnestie  nach  der  erweiterten ­
  Mitläuferamnestie-Verordnung  Nr.  165  gestellt.  In  direkten  Verhandlungen  erreichte ­
  Köhler  bis  auf  neun  Fälle  die  Amnestie 86  87 .  Kirchenpräsident  Stempel  sprach
auf  der  Landessynode  im  November  1949  abschließend  von  einer  milden,  ja  sehr
milde  gehandhabten  Entnazifizierung  der  Pfarrer:
Wir  durften  auch  auf  Verständnis  bei  den  in  Betracht  kommenden  Behörden  stoßen, ­
  und  ich  darf  nicht  unerwähnt  lassen,  daß  ohne  eine  in  der  Stille  vollzogene
Wendung  der  Militärregierung  zu  einer  entgegenkommenden  Haltung  eine  so
milde  Durchführung  der  Überprüfung  nicht  möglich  gewesen  wäre.  Daß  mit  einigen ­
  Geistlichen,  die  wiederverwendet  werden,  ernsthafte  theologische  Gespräche ­
  zu  führen  sind,  wird  jedermann  begreifen  und  billigen 88
7.3.  Die  Entnazifizierung  der  Geistlichen  im  Saarland
Quer  durch  das  Saarland  mit  seiner  überwiegend  katholischen  Bevölkerung  verlaufen
die  Zuständigkeitsgrenzen  der  jeweiligen  Kirchenleitungen.  Während  der  kleinere,
ehemals  bayrische  Teil  des  Saarlandes  den  Bischöfen  in  Speyer  untersteht 89 ,  gehören

86  Ein  Bericht  des  Religionsoffiziers  in  Neustadt,  Raymond  Huleu,  nannte  im  Oktober  1947  folgende
vorläufige  Einstufungen  von  121  betroffenen  Pfarrern:  Schuldige:  18,  Minderbelastete:  8,  Mitläufer:  48
und  Entlastete:  47;  "Etüde  sur  l'Eglise  Protestante  du  Palatinat”,  Oktober  1947;  AOFAA  DGAP  c.3303
p.94  d.5.
87  Köhler,  8.11.1948  (Anm.  81);  Holzberger  an  den  Öffentlichen  Kläger  beim  Kreisuntersuchungsausschuß, ­
  3.3.1949;  AOFAA  RPP  c.988  p.4.
88  Tätigkeitsbericht  des  Landeskirchenrates,  erstattet  durch  den  Kirchenpräsidenten  Stempel,  10.11.1949,
in:  Verhandlungen  der  Landessynode  1949,  S.  255-277.
89  Zur  Entnazifizierung  der  saarländischen  Pfarrer  der  evangelischen  Landeskirche  der  Pfalz  konnten  keinerlei ­
  Unterlagen  eingesehen  werden  (Anm.  85).  Zur  Geschichte  der  Kirchen  im  Saarland  unter  dem
NS-Regime:  Die  evangelische  Kirche  an  der  Saar  gestern  und  heute.  Saarbrücken  1975;  Hemnann,
Hans-Walter:  Die  beiden  Saar-Synoden  im  Kirchenkampf,  in:  Zwischen  Bekenntnis  und  Anpas-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.