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fungsausschuß eingesetzt werden solle. Die Kirchenleitung erweiterte die bereits bestehende
Spruchkammer auf sechs Mitglieder: die drei evangelischen Laien Bürgermeister
Müller, Steuereinnehmer Arnold und Schulrat Borchers kamen hinzu 82 . Der
Ausschuß setzte, nach seiner Zulassung durch die Militärregierung, die bisherige Arbeit
fort. Er überreichte seine Entscheidungen Koch, der sie der Militärregierung zur
Genehmigung vorlegte. Eine Veröffentlichung in den "Amtlichen Mitteilungen" war
nicht vorgesehen 83 . Bereits am 6. Dezember 1946 war die Überprüfung beendet. Ein
Bericht Brozen-Favereaus für Laffon erwähnte folgende Sanktionsvorschläge: 84
- ohne Sanktion beibehalten: 175
- Zurückstufung: 58
- Versetzung: 6
- Versetzung in den Ruhestand: 5
- Entlassung ohne Pension: 5
- Demission (Bischof Diehl): 1
Erst im Mai 1947 fanden die Schlußberatungen zwischen der Militärregierung und
dem Überprüfungsausschuß statt - in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle wurde
eine Einigung erzielt. In den wenigen strittigen Fällen wurde der Kirchenleitung die
Möglichkeit einer Vorsprache beim Gouverneur eingeräumt, von der auch mit Erfolg
Gebrauch gemacht wurde. Auf der Landessynode Ende 1948 berichtete Pfarrer
Köhler abschließend über die Ergebnisse der kirchlichen Entnazifizierung. Die evangelische
Pfarrerschaft war folgendermaßen politisch belastet: 85
- NSDAP-Mitglied vor 1933: 23
- NSDAP-Mitglied ab 1933: 29
- SA-Mitglied: 5
- SS-Mitglied: 2
- Fördernde Mitglieder der SS
nach 1936: 4
- Opferring: 8
- HJ: 2
- Ämter im NS-Staat: 18
82 ORP/Koch an Magniez, 18.10.1946; LA SP V 52/219.
83 Stattdessen wurden die Entnazifizierungsbescheide im März 1948 in einer Sondernummer des kirchlichen
Amtsblattes veröffentlicht; Köhler, 8.11.1948 (Anm. 81).
84 Von insgesamt 320 Pfarrern waren 260 entnazifiziert worden - der Rest befand sich noch in Kriegsgefangenschaft
oder wurde vermißt; GMPA: Brozen-Favereau an Laffon, 3.1.1947; AOFAA DGAP
c.232 p.49.
85 Köhler, 8.11.1948 (Anm. 81). Aufgrund personenschutzrechtlicher Bestimmungen konnten keine
kirchlichen Unterlagen zur Entnazifizierung eingesehen werden; Ev. Kirche der Pfalz/Zentralarchiv,
31.7.1989.