Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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bei  hl.  Handlungen  dargeboten  haben  77 .  Für  die  Überprüfung  der  Pfarrer  sollte  ein
vom  Oberregierungspräsidium  genehmigter  Ausschuß  eingerichtet  werden.  Als  Mitglieder ­
  schlug  Köhler  die  Pfarrer  Heinz  Wilhelmy,  Richard  Bergmann,  Johann
Wiedmann  und  sich  selber  vor.  Auch  drei  weltliche  Mitglieder  (Amtmann  Eicher,
Lehrer  Graf  und  Justizrat  Müller-Mattil)  sollten  dem  Ausschuß  angehören.
Die  Vorschläge  Köhlers  wurden  jedoch  nicht  umgesetzt,  da  die  Kirchenleitung  eigene ­
  Vorstellungen  zur  Entnazifizierung  entwickelt  hatte.  Am  28.  November  1945
erließ  sie  das  Gesetz  zur  Wiederherstellung  eines  Pfarrstandes  auf  der  Grundlage
des  Bekenntnisses  der  pfälzischen  Landeskirche 77  78  79 .  Eine  Spruchkammer,  bestehend
aus  zwei  Geistlichen  und  einem  Laien,  sollte  in  mündlichen  Verhandlungen,  zu
denen  der  Betroffene  zu  laden  war,  entscheiden,  ob  die  Entlassung  oder  eine  geringfügigere ­
  Sanktionsmaßnahme  anzuordnen  sei.  Als  Belastungsmomente  führte  das
Gesetz  auf:
Geistliche,  die  Parteigenossen  waren  oder  der  nationalkirchlichen  Einung  Deutsche ­
  Christen  oder  ähnlichen  Vereinigungen  angehörten  oder  nahestanden,
werden  entlassen,  wenn  sie  in  einem  solchen  Maße  unter  dem  Einfluß  der  nationalsozialistischen ­
  Weltanschauung  oder  der  deutsch-christlichen  Lehren  standen, ­
  daß  eine  Weiterführung  ihres  Amtes  auf  der  Grundlage  des  Bekenntnisses
unserer  Kirche  ...  unglaubwürdig  geworden  ist 19 .
Die  Einrichtung  der  kirchlichen  Spruchkammer  verzögerte  sich  bis  Mai  1946,  da  die
Militärregierung  Anfang  Februar  neue  Richtlinien  zur  Entnazifizierung  in  Aussicht
gestellt  hatte.  Die  Baden-Badener  Bestimmungen  vom  22.  Februar  gerieten  jedoch
zunächst  in  Vergessenheit,  da  der  pfälzische  Religionsoffizier  Stenger  aus  der  Militärregierung ­
  ausschied 80 .  Erst  am  31.  Mai  1946  begannen  die  Pfarrer  Theodor  Schaller,
  Karl  Köhler  und  Wilhelm  Siebert  mit  der  Durchsicht  der  Fragebögen.  Bis  Mitte
August  1946  wurde  ein  wesentlicher  Teil  der  Verfahren  beendet 81 .
Dem  auf  der  Landessynode  Ende  August  1946  neugebildeten  Landeskirchenrat
wurde  aber  von  der  Militärregierung  eröffnet,  daß  das  Gesetz  vom  28.  November
1945  und  die  Arbeit  der  kirchlichen  Spruchkammer  bedeutungslos  seien,  denn  die
Militärregierung  habe  dazu  nie  ihre  Genehmigung  erteilt.  Stattdessen  wurde  jetzt  angeordnet, ­
  daß  ein  paritätisch  aus  Geistlichen  und  Laien  zusammengesetzter  Überprü77 ­

  Pfarrer  Köhler:  "Vorschläge  für  die  Denazifizierung  der  vereinigt-prot.-evang.  Kirche  der  Pfalz";
ORP/Kultus:  Vermerk  über  eine  Besprechung  mit  Köhler,  5.11.1945;  LA  SP  V  52/240.
78  "Gesetz  betr.  Wiederherstellung  eines  Pfarrstandes  auf  der  Grundlage  des  Bekenntnisses  der  pfälzischen ­
  Landeskirche":  ABl-Prot.  Kirche  Pfalz  Nr.  1/46  (14.1.1946),  S.  2f.
79  Ebd.;  die  Militärregierung  in  Baden-Baden  kritisierte  diese  Begrenzung  des  Schuldbegriffes  auf  den
theologischen  Bereich  und  forderte  Bouley  auf.  den  Gesetzestext  nicht  zu  genehmigen;
CCFA/DGAA/1  NT/5.Sect.  1783:  Laffon  an  Bouley,  10.4.1946;  AOFAA  RPc.901  p.9.
80  Sein  Nachfolger  hatte  die  entsprechenden  Unterlagen  nicht  vorgefunden.  Mitte  März  1946  mußte  die
Kultusabteilung  in  Baden-Baden  die  Militärregierung  in  Neustadt  darauf  aufmerksam  machen,  daß  seit
Mitte  Februar  1946  eindeutige  Direktiven  Vorlagen.  Siehe  die  Randbemerkung  auf  dem  Schreiben:
GMPA/AA/INT  1275:  Magniez  an  Laffon.  17.3.1946,  und  die  Note:  CCFA/DGAA/INT/5.Sect..
5.6.1946:  Le  representant  du  Palatinal  semblait  ignorer  totalement  les  instructions  donnees  lors  de  la
reunion  du  22  fevrier  1946\  AOFAA  DGAP  c.3303  p.94  d.5.
81  Arbeitsbericht  Pfarrer  Köhlers,  erstattet  der  Landessynode  am  8.  November  1948;  Verhandlungen  der
Landessynode  1948.  S.  136-141;  Stempel.  16.8.1946  (Anm.  71).
            
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