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nichts an der harten Haltung Brozen-Favereaus 70 . Am 16. August 1946 gab der Landeskirchenrat
folgenden Beschluß bekannt: Auf eigenen Wunsch wurde sowohl Bischof
Stichter zum 1. September 1946 in den Ruhestand versetzt als auch Oberkirchenrat
Roland von seinem Amt enthoben; bis zur Neuwahl des Landeskirchenrates
führte Pfarrer Stempel die Geschäfte alleine weiter 71 . Die "Vorläufige Landessynode
der Protestantisch-Evangelisch-Christlichen Kirche der Pfalz" fand vom 29. bis
31. August 1946 in Speyer statt. Stempel wurde zum neuen Präsidenten der pfälzischen
Landeskirche gewählt 72 .
Das Oberregierungspräsidium hatte von Anfang an eine entschlossene Entnazifizierung
der evangelischen Pfarrer der Pfalz gefordert. Regierungsdirektor Emst Kilb,
zuständig für Kultus und Erziehung, drohte Mitte August 1945 den beiden Oberkirchenräten
Stichter und Roland mit dem Eingreifen der Zivilbehörde, falls die Kirche
nicht endlich Initiative zeige. Jeder Pfarrer, der NSDAP-Mitglied gewesen sei, müsse
zumindest vorübergehend suspendiert werden. Das Oberregierungspräsidium werde
sonst nicht zögern, in Einzelfällen mittels polizeilichem Kanzelverbot und Kürzung
der finanziellen Überweisungen einzugreifen 73 . Im Herbst 1945 begann die kirchliche
Entnazifizierung: Zuerst mußten alle evangelischen Pfarrer sowohl den normalen
politischen als auch einen kirchlichen Fragebogen ausfüllen. Vier Pfarrer wurden
entlassen und zwei weitere in den Ruhestand versetzt. Am 15. September 1945
wurde ein Gesetz erlassen, welches die Entnazifizierung der Presbyterien vorschrieb
74 . Pfarrer Karl Köhler (ZSK-Mitglied 75 ) wurde zum Ansprechpartner des
Oberregierungspräsidiums in allen Fragen der Entnazifizierung; er besaß aber keinen
offiziellen Auftrag der Kirchenleitung 76 . Mitte November 1945 unterbreitete er dem
Oberregierungspräsidium seine Vorschläge zur Entnazifizierung der Geistlichen: Politisch
belastete Pfarrer und Vertreter der extremen Richtung der Deutschen Christen
sollten aus leitenden kirchlichen Positionen entfernt werden. Eine Entlassung käme
nur dann in Betracht, wenn sie in ihrer Tätigkeit gegen das kirchliche Recht verstoßen
hätten, was zutrifft bei den Pfarrern, die die nat. soz■ Weltanschauung ausschließlich
oder mit christlichen Elementen vermischt in Predigt, Unterweisung und
70 An der Konferenz nahmen auf deutscher Seite teil: die Pfarrer Stempel, Wien, Schaller, Köhler und
Bergmann sowie die Herren Borchers, Eicher, Stubinger und Kuhn; GMPA/AA/INT 5341: Brozen-Favereau
an Laffon, 13.8.1946; AOFAA DGAP c.3303 p.94 d.5.
71 Prot. Landeskirchenrat der Pfalz: Stempel an Brozen-Favereau, 16.8.1946. Siehe auch das Schreiben
Stempels an die Kanzlei der EKiD, 19.8.1946; AOFAA DGAP c.3303 p.94 d.5 u. EZA 2/137.
72 Bergmann (Anm. 58).
73 ORP, 11.6.1945 (Anm. 59); ORP/Kultus: Aktennotiz über die Besprechung zwischen Kilb und den
Oberkirchenräten Stichter u. Roland, 14.8.1945; LA SP V 52/240.
74 Unter anderem wurde der ehemalige Landesbischof Diehl jetzt auch von seinem Pfarramt suspendiert;
Stempel, 16.8.1946 (Anm. 71).
75 Neben Pfarrer Köhler arbeiteten als evangelische Geistliche Pfarrer Bergmann und Dekan Wien in den
ZSK mit; Bergmann (Anm. 58), S. 27.
76 Landesbischof Stichter sah in den Aktivitäten Köhlers einen Eingriff des Staates in die kirchliche Autonomie;
ORP/Abt.Kultus: Vermerk Präsidialdirektors Kroneberger, 12. u. 19.11.1945; LA SP V
52/240.