217
Pfarrer hatte während seines Musikstudiums zuerst einen Antrag auf Aufnahme in
den NSDStB gestellt, dann aber das Studium abgebrochen, um nicht einer NS-Organisation
beitreten zu müssen 49 .
Ein Jahr später, im Oktober 1946 drängte die Militärregierung in Neustadt auf die
Bildung eines neuen, paritätisch aus Geistlichen und Laien besetzten Überprüfungsausschusses.
Sie forderte Koch auf, die Namen dreier geeigneter katholischer Laien
zu nennen. Deren Namen teilte Oberst Magniez Anfang November dem Bischöflichen
Ordinariat mit: Es handelte sich um Rechtsanwalt Hettinger, Kreisschulrat Korz
und Regierungsamtmann Becky. Magniez forderte Generalvikar Philipp Haußner
auf, seinerseits drei Geistliche für den Überprüfungsausschuß vorzuschlagen 50 . Das
Bischöfliche Ordinariat hatte zwar gegen die drei weltlichen Mitglieder nichts einzuwenden,
äußerte jedoch sein Unverständnis darüber, daß eine zweite Überprüfung
der Geistlichen stattfinden solle, da bereits die erste die klare und eindeutige Haltung
unseres Klerus festgestellt habe 51 . Die Militärregierung beharrte aber auf ihrem
Standpunkt und forderte die Einrichtung des Ausschusses 52 . Daraufhin ernannte das
Bischöfliche Ordinariat am 28. Dezember 1946 die drei geistlichen Domkapitulare
Karl Klein, Alfons Stamer und Theodor Schultz zu Mitgliedern des Überprüfungsausschusses
53 . Einzelne Pfarrer, die an der ersten Säuberungsaktion nicht teilgenommen
hatten, wurden aufgefordert, den Fragebogen auszufüllen. Die erste Sitzung
fand am 10. Februar 1947 statt, Anfang März lag der Militärregierung bereits das Ergebnis
vor 54 . Der Überprüfungsausschuß hielt seine jeweilige Entscheidung auf einem
Formblatt (Politische Reinigung des katholischen Klerus im Bistum Speyer) fest,
das nicht nur nach der Mitgliedschaft in der NSDAP, deren Gliederungen und Verbänden,
sondern auch nach durch das NS-Regime erlittenem Unrecht fragte.
Von den insgesamt 435 im bischöflichen Archiv in Speyer vorliegenden Fragebögen
der Geistlichen weisen 268 keinerlei politische Belastung auf. Weitere 93 Geistliche
waren im Reichsluftschutzbund, 76 in der NSV, drei im NS-Reichskriegerbund, zwei
im NSLB, und je einer im NSDStB und im RdB gewesen (mit Mehrmalsnennungen).
Hinzu kam der schon erwähnte Geistliche, der förderndes Mitglied der SS gewesen
war 55 . Auf Grund des Fragebogens und der in unklaren Fällen eingesehenen bischöflichen
Akten entschied der Überprüfungsausschuß in 433 Fällen auf Politisch einwandfrei
und in zwei Fällen - die eingangs erwähnten zwei Personen - auf Politisch
49 BO Speyer: Generalvikar Haußner an Koch u. Magniez, 7.11. u. 25.11.1946; BSTA SP 28/10.
50 GMPA/AA/INT 8514 u. 9038; Schneider an Koch, 28.10.1946, u. an das BO Speyer, 6.11.1946; LA
SP H 13/750/769 u. BSTA SP 28/10.
51 BO Speyer: Haußner an Magniez, 25.11.1946; BSTA SP 28/10.
52 GMPA/AA/INT 10007: Schneider an das BO Speyer, 13.12.1946; BSTA SP 28/10. Die Militärregierung
hatte dabei die Unterstützung Baden-Badens; CCFA/DGAA/INT/5.Sect. 4777: Sabatier an Brozen-Favereau,
17.1.1947; AOFAA RPc.901 p.9.
53 BO Speyer: Haußner an Magniez, 28.12.1946; BSTA SP 28/10. Die Militärregierung genehmigte am
30. Januar 1947 die genannten Personen (Erlaß Nr. 233); LA SP H 13/750/69.
54 BO Speyer: Haußner, 3.2. u. 6.2.1947; Koch an Magniez, 1.3.1947; BSTA SP 28/10 u. LA SP V
52/219.
55 BSTA SP 28/10.