Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Pfarrer  hatte  während  seines  Musikstudiums  zuerst  einen  Antrag  auf  Aufnahme  in
den  NSDStB  gestellt,  dann  aber  das  Studium  abgebrochen,  um  nicht  einer  NS-Organisation
  beitreten  zu  müssen 49 .
Ein  Jahr  später,  im  Oktober  1946  drängte  die  Militärregierung  in  Neustadt  auf  die
Bildung  eines  neuen,  paritätisch  aus  Geistlichen  und  Laien  besetzten  Überprüfungsausschusses. ­
  Sie  forderte  Koch  auf,  die  Namen  dreier  geeigneter  katholischer  Laien
zu  nennen.  Deren  Namen  teilte  Oberst  Magniez  Anfang  November  dem  Bischöflichen ­
  Ordinariat  mit:  Es  handelte  sich  um  Rechtsanwalt  Hettinger,  Kreisschulrat  Korz
und  Regierungsamtmann  Becky.  Magniez  forderte  Generalvikar  Philipp  Haußner
auf,  seinerseits  drei  Geistliche  für  den  Überprüfungsausschuß  vorzuschlagen 50 .  Das
Bischöfliche  Ordinariat  hatte  zwar  gegen  die  drei  weltlichen  Mitglieder  nichts  einzuwenden, ­
  äußerte  jedoch  sein  Unverständnis  darüber,  daß  eine  zweite  Überprüfung
der  Geistlichen  stattfinden  solle,  da  bereits  die  erste  die  klare  und  eindeutige  Haltung
unseres  Klerus  festgestellt  habe 51 .  Die  Militärregierung  beharrte  aber  auf  ihrem
Standpunkt  und  forderte  die  Einrichtung  des  Ausschusses 52 .  Daraufhin  ernannte  das
Bischöfliche  Ordinariat  am  28.  Dezember  1946  die  drei  geistlichen  Domkapitulare
Karl  Klein,  Alfons  Stamer  und  Theodor  Schultz  zu  Mitgliedern  des  Überprüfungsausschusses ­
 53 .  Einzelne  Pfarrer,  die  an  der  ersten  Säuberungsaktion  nicht  teilgenommen ­
  hatten,  wurden  aufgefordert,  den  Fragebogen  auszufüllen.  Die  erste  Sitzung
fand  am  10.  Februar  1947  statt,  Anfang  März  lag  der  Militärregierung  bereits  das  Ergebnis ­
  vor 54 .  Der  Überprüfungsausschuß  hielt  seine  jeweilige  Entscheidung  auf  einem ­
  Formblatt  (Politische  Reinigung  des  katholischen  Klerus  im  Bistum  Speyer)  fest,
das  nicht  nur  nach  der  Mitgliedschaft  in  der  NSDAP,  deren  Gliederungen  und  Verbänden, ­
  sondern  auch  nach  durch  das  NS-Regime  erlittenem  Unrecht  fragte.
Von  den  insgesamt  435  im  bischöflichen  Archiv  in  Speyer  vorliegenden  Fragebögen
der  Geistlichen  weisen  268  keinerlei  politische  Belastung  auf.  Weitere  93  Geistliche
waren  im  Reichsluftschutzbund,  76  in  der  NSV,  drei  im  NS-Reichskriegerbund,  zwei
im  NSLB,  und  je  einer  im  NSDStB  und  im  RdB  gewesen  (mit  Mehrmalsnennungen).
Hinzu  kam  der  schon  erwähnte  Geistliche,  der  förderndes  Mitglied  der  SS  gewesen
war 55 .  Auf  Grund  des  Fragebogens  und  der  in  unklaren  Fällen  eingesehenen  bischöflichen ­
  Akten  entschied  der  Überprüfungsausschuß  in  433  Fällen  auf  Politisch  einwandfrei ­
  und  in  zwei  Fällen  -  die  eingangs  erwähnten  zwei  Personen  -  auf  Politisch

49  BO  Speyer:  Generalvikar  Haußner  an  Koch  u.  Magniez,  7.11.  u.  25.11.1946;  BSTA  SP  28/10.
50  GMPA/AA/INT  8514  u.  9038;  Schneider  an  Koch,  28.10.1946,  u.  an  das  BO  Speyer,  6.11.1946;  LA
SP  H  13/750/769  u.  BSTA  SP  28/10.
51  BO  Speyer:  Haußner  an  Magniez,  25.11.1946;  BSTA  SP  28/10.
52  GMPA/AA/INT  10007:  Schneider  an  das  BO  Speyer,  13.12.1946;  BSTA  SP  28/10.  Die  Militärregierung ­
  hatte  dabei  die  Unterstützung  Baden-Badens;  CCFA/DGAA/INT/5.Sect.  4777:  Sabatier  an  Brozen-Favereau,
  17.1.1947;  AOFAA  RPc.901  p.9.
53  BO  Speyer:  Haußner  an  Magniez,  28.12.1946;  BSTA  SP  28/10.  Die  Militärregierung  genehmigte  am
30.  Januar  1947  die  genannten  Personen  (Erlaß  Nr.  233);  LA  SP  H  13/750/69.
54  BO  Speyer:  Haußner,  3.2.  u.  6.2.1947;  Koch  an  Magniez,  1.3.1947;  BSTA  SP  28/10  u.  LA  SP  V
52/219.
55  BSTA  SP  28/10.
            
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