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sion abschließend folgendes Urteil: Wenn man von den verstorbenen und abgefallenen
Priestern absieht, waren die meisten der genannten Geistlichen weder Mitglieder
der NSDAP, noch haben sie den Nationalsozialismus in Wort und Tat gefördert,
noch standen sie der nationalsozialistischen Weltanschauung innerlich nahe “o
Ein Fall blieb strittig. Auf der zweiten Sitzung am 24. Oktober beschäftigte sich der
Ausschuß erneut mit diesem Fall. Pfarrer R. hatte bislang seine Parteimitgliedschaft
geleugnet, gestand jetzt jedoch ein, seit 1935 zahlendes Mitglied gewesen zu sein.
Aussagen des Ortsbürgermeisters und des Kirchenvorstandes belegten, daß er kein
NS-Aktivist gewesen war. Die Dreierkommission warf ihm vor, als einziger aus dem
Diözesanklerus 1935 Pg geworden zu sein, obwohl damals bereits die antikirchliche
und -christliche Einstellung der NSDAP bekannt gewesen war. Außerdem habe er
auch nach 1937 - nachdem die kirchlichen Vereine aufgelöst worden waren - weiterhin
Beiträge gezahlt und sich nach 1945 zuerst verleugnet. Die Kommission kam
aber trotzdem zu dem Schluß, daß von einer kanonischen Strafe abgesehen werden,
und er in seiner Gemeinde bleiben könne 40 41 . Den drei weltlichen Mitgliedern (die Juristen
Schwenger, Marchand und Schreiner 42 ) wurden die Beschlüsse erst nach
Beendigung der Beratungen am 24. Dezember 1946 zur Zustimmung vorgelegt. Am
29. Januar 1947 teilte Bomewasser dieses Ergebnis der Militärregierung mit und erklärte:
Ich betrachte die Entnazifizierung der Geistlichkeit meines Bistums damit als
abgeschlossen 43 . Die Militärregierung war aber anderer Meinung. Sie erwartete
einen ausführlichen Bericht, um die Ergebnisse mit ihren eigenen Informationen vergleichen
zu können. Erst danach könne die Entnazifizierung des katholischen Klerus
für beendet angesehen werden. Das Bischöfliche Ordinariat überreichte daraufhin der
Militärregierung die Protokolle der beiden Sitzungen der bischöflichen Dreierkommission.
Auch damit war die Entnazifizierung noch nicht beendet: Die Militärregierung
versuchte, eine Versetzung des Pfarrers und ehemaligen Pgs R. durchzusetzen.
Bomewasser sagte zu, daß er diesem eine freiwerdende Stelle anbieten werde; nach
kanonischem Recht könne er ihn aber nicht zwingen, diese anzunehmen 44 .
Die katholische Kirche in Limburg
Im August 1946 schrieb die Militärregierung den Bischof von Limburg, Anton
Hilfrich, an, und forderte ihn zu einer Entnazifizierung der Geistlichen im Regierungsbezirk
Montabaur auf. Dabei sollte analog zu dem für die Diözese Trier beschlossenen
Verfahren vorgegangen werden. Zwei Monate später übermittelte das
40 "Bericht der bischöflichen Dreierkommission zur Feststellung nationalsozialistischer Haltung seitens
katholischer Priester der Regierungsbezirke Trier und Koblenz", 6.7.1946; BSTA TR 86/68/86-89.
41 Ergänzung zum Bericht vom 6. Juli 1946: Sitzung, 24.10.1946; BSTA TR 86/68/90f.
42 Sie waren Anfang Mai ernannt worden; GMRH/EPU 148: De Vassoigne an Guerirt, 7.5.1946; AOFAA
RPc.901 p.9.
43 Bomewasser an Hettier de Boislambert, 29.1.1947; BSTA TR 86/68/105.
44 GMRP/CAB 4803: Hettier de Boislambert an Bomewasser, 21.2.1947; Bomewasser an Hettier de
Boislambert, 28.4.1947; GMRP/Bezirk Trier: De Vassoigne an Hettier de Boislambert, 13.1.1948;
Bomewasser an den Bezirksdelegierten de Vassoigne, 27.1.1948; AOFAA RP c.901 p.9, c.929 p.20
d.208 u. BSTA TR 86/68/109.