Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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sion  abschließend  folgendes  Urteil:  Wenn  man  von  den  verstorbenen  und  abgefallenen ­
  Priestern  absieht,  waren  die  meisten  der  genannten  Geistlichen  weder  Mitglieder ­
  der  NSDAP,  noch  haben  sie  den  Nationalsozialismus  in  Wort  und  Tat  gefördert,
noch  standen  sie  der  nationalsozialistischen  Weltanschauung  innerlich  nahe  “o
Ein  Fall  blieb  strittig.  Auf  der  zweiten  Sitzung  am  24.  Oktober  beschäftigte  sich  der
Ausschuß  erneut  mit  diesem  Fall.  Pfarrer  R.  hatte  bislang  seine  Parteimitgliedschaft
geleugnet,  gestand  jetzt  jedoch  ein,  seit  1935  zahlendes  Mitglied  gewesen  zu  sein.
Aussagen  des  Ortsbürgermeisters  und  des  Kirchenvorstandes  belegten,  daß  er  kein
NS-Aktivist  gewesen  war.  Die  Dreierkommission  warf  ihm  vor,  als  einziger  aus  dem
Diözesanklerus  1935  Pg  geworden  zu  sein,  obwohl  damals  bereits  die  antikirchliche
und  -christliche  Einstellung  der  NSDAP  bekannt  gewesen  war.  Außerdem  habe  er
auch  nach  1937  -  nachdem  die  kirchlichen  Vereine  aufgelöst  worden  waren  -  weiterhin ­
  Beiträge  gezahlt  und  sich  nach  1945  zuerst  verleugnet.  Die  Kommission  kam
aber  trotzdem  zu  dem  Schluß,  daß  von  einer  kanonischen  Strafe  abgesehen  werden,
und  er  in  seiner  Gemeinde  bleiben  könne 40  41 .  Den  drei  weltlichen  Mitgliedern  (die  Juristen ­
  Schwenger,  Marchand  und  Schreiner 42 )  wurden  die  Beschlüsse  erst  nach
Beendigung  der  Beratungen  am  24.  Dezember  1946  zur  Zustimmung  vorgelegt.  Am
29.  Januar  1947  teilte  Bomewasser  dieses  Ergebnis  der  Militärregierung  mit  und  erklärte: ­
  Ich  betrachte  die  Entnazifizierung  der  Geistlichkeit  meines  Bistums  damit  als
abgeschlossen 43 .  Die  Militärregierung  war  aber  anderer  Meinung.  Sie  erwartete
einen  ausführlichen  Bericht,  um  die  Ergebnisse  mit  ihren  eigenen  Informationen  vergleichen ­
  zu  können.  Erst  danach  könne  die  Entnazifizierung  des  katholischen  Klerus
für  beendet  angesehen  werden.  Das  Bischöfliche  Ordinariat  überreichte  daraufhin  der
Militärregierung  die  Protokolle  der  beiden  Sitzungen  der  bischöflichen  Dreierkommission. ­
  Auch  damit  war  die  Entnazifizierung  noch  nicht  beendet:  Die  Militärregierung ­
  versuchte,  eine  Versetzung  des  Pfarrers  und  ehemaligen  Pgs  R.  durchzusetzen.
Bomewasser  sagte  zu,  daß  er  diesem  eine  freiwerdende  Stelle  anbieten  werde;  nach
kanonischem  Recht  könne  er  ihn  aber  nicht  zwingen,  diese  anzunehmen 44 .
Die  katholische  Kirche  in  Limburg
Im  August  1946  schrieb  die  Militärregierung  den  Bischof  von  Limburg,  Anton
Hilfrich,  an,  und  forderte  ihn  zu  einer  Entnazifizierung  der  Geistlichen  im  Regierungsbezirk ­
  Montabaur  auf.  Dabei  sollte  analog  zu  dem  für  die  Diözese  Trier  beschlossenen ­
  Verfahren  vorgegangen  werden.  Zwei  Monate  später  übermittelte  das

40  "Bericht  der  bischöflichen  Dreierkommission  zur  Feststellung  nationalsozialistischer  Haltung  seitens
katholischer  Priester  der  Regierungsbezirke  Trier  und  Koblenz",  6.7.1946;  BSTA  TR  86/68/86-89.
41  Ergänzung  zum  Bericht  vom  6.  Juli  1946:  Sitzung,  24.10.1946;  BSTA  TR  86/68/90f.
42  Sie  waren  Anfang  Mai  ernannt  worden;  GMRH/EPU  148:  De  Vassoigne  an  Guerirt,  7.5.1946;  AOFAA
RPc.901  p.9.
43  Bomewasser  an  Hettier  de  Boislambert,  29.1.1947;  BSTA  TR  86/68/105.
44  GMRP/CAB  4803:  Hettier  de  Boislambert  an  Bomewasser,  21.2.1947;  Bomewasser  an  Hettier  de
Boislambert,  28.4.1947;  GMRP/Bezirk  Trier:  De  Vassoigne  an  Hettier  de  Boislambert,  13.1.1948;
Bomewasser  an  den  Bezirksdelegierten  de  Vassoigne,  27.1.1948;  AOFAA  RP  c.901  p.9,  c.929  p.20
d.208  u.  BSTA  TR  86/68/109.
            
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