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ten drei weltliche und drei geistliche Mitglieder ernannt werden. Nach der Untersuchung
sollte der Ausschuß jeden Einzelfall mit einem Gutachten versehen dem
Bischöflichen Ordinariat zur Entscheidung vorlegen. Abschließend sollten die Urteile
der Militärregierung zur Genehmigung übergeben werden. Aufgrund der kirchenrechtlichen
Vorschriften sah sich Bomewasser nur zu folgenden Sanktionen imstande:
Aussprechen eines Tadels, Verhängung eines Publikationsverbots oder Streichung
besonderer finanzieller Zuwendungen 35 . Einen Tag nach diesem Treffen ernannte
Bornewasser Weihbischof Bernhard Stein, Stadtdechant Heinrich Gramer und
Caritasdirektor Werner Mühlenbrock zu den geistlichen Mitgliedern des Ausschusses.
Er teilte der Militärregierung mit, daß er seine 52 Dechanten dazu aufgefordert
habe, einen Bericht über die politische Belastung ihrer Priester zu erstellen 36 37 38 . Die
Militärregierung stimmte der Ernennung zu, erinnerte Bornewasser aber daran, daß
auch noch drei weltliche Vertreter zu ernennen seien. Intern beauftragte de Vassoigne
den Bezirksdelegierten von Trier, Guerin, auf diskrete Weise die vorgeschlagenen
Mitglieder zu überprüfen. Außerdem solle er das Bischöfliche Ordinariat darauf
hinweisen, daß nicht nur allgemein gehaltene Berichte erstellt werden sollten, mais
bien de dresser effectivement une liste de tout le clerge du diocese avec le maximum
d'informations concernant chacun des personnages ä examiner 31 . Am 10. April 1946
forderte Generalvikar Heinrich von Meurers die Dechanten auf, über eine etwaige
NS-Tätigkeit ihrer Priester zu berichten. Förderer des Nationalsozialismus oder der
NSDAP nahestehende Pfarrer sollten mit kurzer Darlegung der Sachlage benannt
werden:
Die Ehre der katholischen Geistlichkeit, die in überwiegender Mehrzahl den
Nationalsozialismus klar und entschieden abgelehnt hat, unsere Verantwortung
vor der Geschichte und das Interesse der Geistlichen, die in Verdacht stehen
könnten, dem Nationalsozialismus nahe gestanden zu haben, erfordern es, daß
die Haltung der Geistlichen dem Nationalsozialismus gegenüber überprüft und
endgültig geklärt wird 3 *.
Die bischöfliche Dreierkommission tagte erstmals am 6. Juli 1946. Grundlage der
Beratungen der Dreierkommission waren die Berichte der Dechanten 39 . Insgesamt
waren 19 Geistliche gemeldet worden, bei denen eine engere Verbindung zum Nationalsozialismus
vermutet wurde. Fünf Pfarrer waren erwiesenermaßen NSDAP-Mitglieder
gewesen; davon war einer 1944 gestorben und zwei andere vor 1945 aus
der Kirche ausgetreten. Bei weiteren vier Geistlichen bestand der Verdacht auf Parteimitgliedschaft,
jedoch waren auch von ihnen zwei inzwischen aus der Kirche ausgetreten.
Zwei weiteren Pfarrern wurde ein enger Kontakt mit bekannten Nationalsozialisten
vorgeworfen. Nach der Überprüfung der Vorwürfe fällte die Dreierkommis35
GMRH/EPU: Bericht de Vassoignes, 21.3.1946; AOFAA RP c.901 p.9.
36 Bomewasser an Hettier de Boislambert, 22.3.1946; AOFAA RP c.901 p.9; Ernennungsschreiben der
Ausschußmitglieder: BSTA TR 86/68/6.
37 GMRH/EPU 57: De Vassoigne an Guerin, 1.4.1946; GMRH/EPU 56: Hettier de Boislambert an Bornewasser,
1.4.1946; AOFAA RP c.901 p.9.
38 BO Trier; Meurers an die Dechanten, 10.4.1946; AOFAA RP c.901 p.9.
39 Die Dechantenberichte befinden sich in: BSTA TR 86/68/16-85.