Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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ten  drei  weltliche  und  drei  geistliche  Mitglieder  ernannt  werden.  Nach  der  Untersuchung ­
  sollte  der  Ausschuß  jeden  Einzelfall  mit  einem  Gutachten  versehen  dem
Bischöflichen  Ordinariat  zur  Entscheidung  vorlegen.  Abschließend  sollten  die  Urteile ­
  der  Militärregierung  zur  Genehmigung  übergeben  werden.  Aufgrund  der  kirchenrechtlichen ­
  Vorschriften  sah  sich  Bomewasser  nur  zu  folgenden  Sanktionen  imstande: ­
  Aussprechen  eines  Tadels,  Verhängung  eines  Publikationsverbots  oder  Streichung ­
  besonderer  finanzieller  Zuwendungen 35 .  Einen  Tag  nach  diesem  Treffen  ernannte ­
  Bornewasser  Weihbischof  Bernhard  Stein,  Stadtdechant  Heinrich  Gramer  und
Caritasdirektor  Werner  Mühlenbrock  zu  den  geistlichen  Mitgliedern  des  Ausschusses. ­
  Er  teilte  der  Militärregierung  mit,  daß  er  seine  52  Dechanten  dazu  aufgefordert
habe,  einen  Bericht  über  die  politische  Belastung  ihrer  Priester  zu  erstellen 36  37  38 .  Die
Militärregierung  stimmte  der  Ernennung  zu,  erinnerte  Bornewasser  aber  daran,  daß
auch  noch  drei  weltliche  Vertreter  zu  ernennen  seien.  Intern  beauftragte  de  Vassoigne
  den  Bezirksdelegierten  von  Trier,  Guerin,  auf  diskrete  Weise  die  vorgeschlagenen ­
  Mitglieder  zu  überprüfen.  Außerdem  solle  er  das  Bischöfliche  Ordinariat  darauf
hinweisen,  daß  nicht  nur  allgemein  gehaltene  Berichte  erstellt  werden  sollten,  mais
bien  de  dresser  effectivement  une  liste  de  tout  le  clerge  du  diocese  avec  le  maximum
d'informations  concernant  chacun  des  personnages  ä  examiner 31 .  Am  10.  April  1946
forderte  Generalvikar  Heinrich  von  Meurers  die  Dechanten  auf,  über  eine  etwaige
NS-Tätigkeit  ihrer  Priester  zu  berichten.  Förderer  des  Nationalsozialismus  oder  der
NSDAP  nahestehende  Pfarrer  sollten  mit  kurzer  Darlegung  der  Sachlage  benannt
werden:
Die  Ehre  der  katholischen  Geistlichkeit,  die  in  überwiegender  Mehrzahl  den
Nationalsozialismus  klar  und  entschieden  abgelehnt  hat,  unsere  Verantwortung
vor  der  Geschichte  und  das  Interesse  der  Geistlichen,  die  in  Verdacht  stehen
könnten,  dem  Nationalsozialismus  nahe  gestanden  zu  haben,  erfordern  es,  daß
die  Haltung  der  Geistlichen  dem  Nationalsozialismus  gegenüber  überprüft  und
endgültig  geklärt  wird 3 *.
Die  bischöfliche  Dreierkommission  tagte  erstmals  am  6.  Juli  1946.  Grundlage  der
Beratungen  der  Dreierkommission  waren  die  Berichte  der  Dechanten 39 .  Insgesamt
waren  19  Geistliche  gemeldet  worden,  bei  denen  eine  engere  Verbindung  zum  Nationalsozialismus ­
  vermutet  wurde.  Fünf  Pfarrer  waren  erwiesenermaßen  NSDAP-Mitglieder
  gewesen;  davon  war  einer  1944  gestorben  und  zwei  andere  vor  1945  aus
der  Kirche  ausgetreten.  Bei  weiteren  vier  Geistlichen  bestand  der  Verdacht  auf  Parteimitgliedschaft, ­
  jedoch  waren  auch  von  ihnen  zwei  inzwischen  aus  der  Kirche  ausgetreten. ­
  Zwei  weiteren  Pfarrern  wurde  ein  enger  Kontakt  mit  bekannten  Nationalsozialisten ­
  vorgeworfen.  Nach  der  Überprüfung  der  Vorwürfe  fällte  die  Dreierkommis35 ­

  GMRH/EPU:  Bericht  de  Vassoignes,  21.3.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.9.
36  Bomewasser  an  Hettier  de  Boislambert,  22.3.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.9;  Ernennungsschreiben  der
Ausschußmitglieder:  BSTA  TR  86/68/6.
37  GMRH/EPU  57:  De  Vassoigne  an  Guerin,  1.4.1946;  GMRH/EPU  56:  Hettier  de  Boislambert  an  Bornewasser, ­
  1.4.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.9.
38  BO  Trier;  Meurers  an  die  Dechanten,  10.4.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.9.
39  Die  Dechantenberichte  befinden  sich  in:  BSTA  TR  86/68/16-85.
            
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