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1933: 28, seit 1934: 6 sowie Anwärter: 7); fünf der 46 NSDAP-Mitglieder waren vor
1945 wieder aus der Partei ausgetreten. Fünf Pfarrer waren zusätzlich Mitglied der
SA gewesen. Nur SA-Mitglied waren 33 Pfarrer gewesen, davon einer bereits vor
1933. 13 der NSDAP-Mitglieder waren ebenfalls Mitglied bei den Deutschen Christen
gewesen. Insgesamt befanden sich 27 DC-Pfarrer unter den untersuchten Personen,
von denen 21 nur kurze Zeit Mitglied gewesen waren. Drei der DC-Pfarrer und
fünf der NSDAP-Mitglieder waren später Mitglieder der Bekennenden Kirche geworden
25 26 .
Die Militärregierung forderte nähere Auskünfte über die Fälle der Entlassenen, der
zwei Superintendenten und der 35 entlasteten Pfarrer an 27 . Die Nachprüfung dieser
Fälle dauerte bis Anfang März 1948. Die Militärregierung besprach in zwei Sitzungen
am 26. Januar und 5. März 1948 die Fälle der Pfarrer, die trotz ihrer politischen
Belastung von der Kirchenleitung für "entlastet" erklärt worden waren. Roynette erklärte
sich - bis auf vier Fälle, über die der Gouverneur entscheiden sollte - mit den
Vorschlägen der Kirchenleitung einverstanden 28 . Für drei der strittigen Fälle konnte
mit der Versetzung des Betreffenden an eine andere Pfarrstelle eine Lösung gefunden
werden. Der vierte Fall blieb weiterhin strittig 29 . Die Militärregierung wünschte
nicht, daß ein ehemaliger DC-Pfarrer, NSDAP-Mitglied seit 1933 und NSKK-Sturmführer,
in Koblenz, dem Regierungssitz von Rheinland-Pfalz, sein Amt ausübe. Die
Kirchenleitung rechtfertigte ihre Entscheidung damit, daß sie keine schwerwiegenden
Vorwürfe in Bezug auf seine geistliche Haltung ausmachen könne. Er habe nur
vorübergehend einer gemäßigten Richtung innerhalb der Deutschen Christen angehört
und außerdem zum Sturz des radikalen nationalkirchlichen Pfarrers W. beigetragen.
Seine bürgerliche Tätigkeit unter dem NS-Regime sei dagegen nicht zu entschuldigen.
Daher wollte die Kirchenleitung ihm alle Rechte nehmen, die über das
eigentliche geistliche Amt hinausgingen. Der Militärregierung genügte dies aber
nicht, und sie erreichte letztendlich seine Versetzung 30 . Die Entnazifizierung der
evangelischen Kirche war damit fürs erste beendet. Noch Anfang 1949 unterlagen
neue Entnazifizierungsfälle der Kontrolle der Militärregierung 31 .
25 Sachsse an die vorläufige Leitung der ev. Kirche Nassau, 27.9.1947; AEKRH Bf 10.
26 AEKRH Bf 1.
27 Sachsse an de Vassoigne, 26.4.1946; GMRP/CAB 5366: Hettier de Boislambert an Sachsse, 2.5.1946;
AEKRH Bf 2 u. AOFAA RP c.901 p.9.
28 Sachsse an den Überprüfungsausschuß der Kirchenleitung, 26.1. u. 9.3.1948; GMRP/EPU 6918:
Roynette an Sachsse, 26.2.1948; GMRP/EPU 7437: Roynette an Julitte, 16.4.1948; AEKRH Bf 2, 11
u. AOFAA RP c.901 p.9.
29 Bei den ersten drei Fällen handelte es sich um: a)ein NSDAP-Mitglied von 1923-1927 und
1934-1945, b)ein NSDAP-Mitglied ab Dezember 1932 und SA-Rottenführer von 1933 bis 1935,
c) ein NSDAP-Mitglied ab 1932, SA-Rottenführer 1933/34, HJ 1934-1936, NSDStB 1934-39, beim
vierten Fall um ein NSDAP-Mitglied seit Mai 1933, NSKK-Mitglied seit 1933 (Sturmführer seit 1938)
und DC-Pfarrer von 1933-1934; AEKRH Bf 1.
30 GMRP/CAB 7419 u. 7749: Hettier de Boislambert an Sachsse, 3.5. u. 30,5.1948; Sachsse an Roynette,
33.5.1948 u. Ende 1948; AOFAA RP c.901 p.9 u. AEKRH Bf 2.
31 GMRP/EPU: Roynette an Sachsse, 17.1.1949; AEKRH Bf 2.