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dert. Dazu gehört besonders die Pflicht des Geistlichen, sein Amt gebunden an
Schrift und Bekenntnis der Kirche zu führen 9
Zu diesem Zweck wurde eine kirchliche Spruchkammer eingerichtet, die in einem
mündlichen Verfahren den Betroffenen überprüfte. Dieser hatte das Recht, vor dem
Ausschuß gehört zu werden und konnte sich dabei eines Rechtsbeistandes bedienen.
Gegen den Beschluß konnte Beschwerde beim Rechtsausschuß der Kirche eingelegt
werden. Durch dieses Verfahren wurden bis Ende Februar 1946 neun ehemalige
Pfarrer der Deutschen Christen (DC) vom Dienst suspendiert 10 . Gleichzeitig waren
auf Anordnung der Besatzungsmacht vier Pfarrer ihres Amtes enthoben worden, da
sie hohe Funktionen im NS-Staat wahrgenommen hatten 11 , ln Einzelfällen übte auch
die deutsche Verwaltung Druck auf die kirchlichen Stellen aus, um die Entfernung
politisch belasteter Pfarrer zu erwirken. Im Fall des Pfarrer M. aus Neuwied, aktives
Parteimitglied und DC-Pfarrer, drohte sie im April 1946 mit ihrem Einschreiten,
wenn die Kirchenleitung nicht sofort eigene Maßnahmen ergreife. Diese eröffnete
daraufhin ein Spruchkammerverfahren gegen M. und untersagte ihm bis auf weiteres
jegliche kirchliche Amtshandlung 12 . Bis August 1946 hatte die kircheninteme Säuberungstätigkeit
folgende Ergebnisse gebracht: Vier Pfarrer wurden aus ihrem Amt entfernt,
zwei nach Abschluß des Spruchkammerverfahrens in den vorzeitigen Ruhestand
versetzt und ein Pfarrer in einen anderen Kirchenkreis versetzt. Gegen weitere
sechs ehemalige DC-Pfarrer, von denen sich vier in Gefangenschaft beziehungsweise
Intemierungshaft befanden, hatte aufgrund ihrer Abwesenheit noch nicht verhandelt
werden können 13 .
Anfang März 1946 war Sachsse zur Militärregierung nach Bad Ems gerufen worden.
Dort wurde ihm mitgeteilt, daß die Militärregierung in Baden-Baden eine systematische
Entnazifizierung der Geistlichen fordere 14 . Ein aus Geistlichen und evangelischen
Laien zusammengesetzter Ausschuß, der der Genehmigung durch die Militärregierung
unterliege, solle die Überprüfung vornehmen und der Kirchenleitung
Sanktionsmaßnahmen vorschlagen, die sie dann der Militärregierung in Bad Ems zur
9 Die Leitung der ev. Kirche von Westfalen u. der Rheinprovinz: Ordnung, 1.9.1945; Kirchliches Amtsblatt
Nr. 1/46(10.1.1946), S. 6f.
10 Vor Kriegsausbruch waren 282 Pfarrer und ordinierte Hilfsprediger der Landeskirche auf dem Gebiet
der späteren französischen Besatzungszone tätig gewesen. Von diesen befanden sich Ende Februar
1946 204 im Dienst, die anderen waren in Kriegsgefangenschaft, inhaftiert oder vermißt; Beckmann an
Hettier de Boislambert, 1.3.1946; AOFAA RP c.988.
11 Ebd; als Beispiel sei der Fall des Harrers S. aus Birkenfeld genannt, der seit 1930 NSDAP-Ortsgruppenleiter
und SA-Sturmführer gewesen war. Er befand sich Anfang 1948 noch in Intemierungshaft in
Diez. Ein Freilassungsgesuch Sachsses hatte keinen Erfolg; Sachsse an Hettier de Boislambert,
12.12.1947; GMRP/CAB 6764: Hettier de Boislambert an Sachsse, 14.1.1948; AEKRH Bf 2.
12 Vermerk Sachsses über eine Besprechung im Oberpräsidium mit Hans Becker, 24.4.1946; Schreiben
der Kirchenleitung an Pfarrer M„ 21.5.1946; AEKRH Bf 10.
13 Beckmann an Hettier de Boislambert, 17.8.1946; Beckmann an Sachsse, 7.1.1947; AOFAA RP c.901
p.9 u. AEKRH Bf 10. Sachsse sprach Becker gegenüber sogar von 17 evangelischen Geistlichen, die
die Kirchenleitung von sich aus suspendiert habe; Sachsse, 24.5.1946; AEKRH Bf 1. Siehe auch:
Beckmann, Das Wort, S. 364ff.
14 Bei festangestellten Laien verlangte die Militärregierung nur die Entnazifizierung der Kirchengemeindebeamten;
Sachsse, 1.10.1946; AEKRH Bf 10.