Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Vorschläge  seien  daher  durchweg  zu  milde  ausgefallen 139 .  Die  Militärregierung  beschloß, ­
  verstärkt  eigene  Ermittlungen  im  Wirtschaftsbereich  anzustellen.  Parallel  zu
den  deutschen  Organen  wurde  für  jede  Firma  eine  eigene  Akte  angelegt,  die  unter
anderem  eine  Charakterisierung  der  Firma,  eine  Aufstellung  der  Bilanzen  der  Jahre
1933  bis  1944  und  die  Steuererklärungen  des  Führungspersonals  in  diesem  Zeitraum
enthielt 140 .  Die  Sanktionsvorschläge  des  Service  Epuration  unterschieden  sich  deutlich ­
  von  den  deutschen  Entscheidungen 141 .
Hettier  de  Boislambert  fragte  Anfang  April  1947  in  Baden-Baden  nach,  welche
Maßnahmen  durchgeführt  werden  sollten.  Eine  Durchsetzung  der  harten  französischen ­
  Sanktionen  würde  die  Verletzung  des  Prinzips  einer  eigenverantwortlichen
deutschen  Entnazifizierung  bedeuten.  Es  sei  außerdem  zu  befürchten,  daß  die  künftigen ­
  deutschen  Spruchkammern  (guidee  par  le  souci  de  ne  pas  ruiner  une  partie  de
l'economie  allemande  du  Land)  die  Urteile  rückgängig  machen  und  damit  die  Militärregierung ­
  blamieren  würden.  Die  Genehmigung  der  deutschen  Sanktionsvorschläge ­
  würde  andererseits  den  Anschein  erwecken,  daß  die  Entnazifizierung  der
Privatwirtschaft  von  französischer  Seite  nicht  emstgenommen  würde  (ne  serait  plus
qu'un  leurre  et  une  flagrante  injustice).  Er  selber  würde  die  harte  Linie  bevorzugen,
das  hieße,  die  Veröffentlichung  der  harten  Sanktionen  im  Namen  der  Militärregierung: ­
  Je  vous  serais  donc  reconnaissant...  de  me  faire  connaitre  si  vous  estimez  -  et
c'est  mon  avis  —  judicieux  d’imposer  malgre  tout  la  decision  actuelle  du  Gouvernement ­
  Militaire,  ä  savoir  mises  sous  sequestre  relativement  nombreuses,  amendes
massives  et  revocations  frequentes  des  membres  dirigeants  des  entreprises  particulierement
  visees 142 .
De  Vassoigne  wurde  umgehend  zu  einer  Besprechung  nach  Baden-Baden  gerufen.
Radenac  erklärte  ihm,  daß  eine  direkte  Einmischung  der  Militärregierung  in  die  deutsche ­
  Entnazifizierung  unerwünscht  sei  (l'epuration  reste  une  Operation  allemande).
Sie  solle  vielmehr  vor  Ort  auf  die  Organe  einwirken  und  gegebenenfalls  zu  milde
Sanktionen  verschärfen,  ohne  jedoch  die  Deutschen  zu  sehr  zu  verstimmen.  Die  Beschlagnahmung ­
  von  "Nazi-Firmen"  wurde  ausgesetzt.  Nur  in  Ausnahmefällen  und
mit  Zustimmung  Laffons  waren  Enteignungen  weiterhin  möglich.  Abschließend  wies
Radenac  auf  die  Problematik  der  Entnazifizierung  in  der  Privatwirtschaft  hin:  Dans
cette  oeuvre  d‘epuration  economique  particulierement  delicate,  c  ’est  dans  la  mesure

139  GMRP/CAB  4735:  Hettier  de  Boislambert  an  Laffon,  9.4.1947.  Siehe  auch:  GMRP/EPU  816:  Roynette
an  de  Vassoigne,  25.2.1947;  GMRP:  Hettier  de  Boislambert  an  Laffon,  3.1.1947;  AOFAA  RP  c.901
p.4  u.  c.920  p.24  d.229.
140 Landron  erklärte  dieses  Verfahren  Brozen-Favereau  am  1.  März  1947;  siehe  auch:  GMRP/EPU  2175:
Roynette  an  Radenac,  18.3.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.2  u.  p.4.
141  Als  Beispiele  führte  Hettier  de  Boislambert  in  seinem  Schreiben  an  Laffon  die  Fälle  von  fünf  Firmen
an:  Hilgers  AG  Rheinbrohl,  Koblenzer  Elektrizitätswerk,  Laeis-Maschinenfabrik  Trier,  Schlaadt-Sägewerk
  in  St.  Goarshausen  und  Schultheiss-Brauerei  in  Weissenturm.  Während  der  deutsche  Sanktionsvorschlag ­
  für  diese  fünf  Firmen  auf  die  Zahlung  von  Geldbußen  (RM  430.000)  lautete,  schlug  der
Service  Epuration  in  drei  Fällen  die  Zwangsverwaltung  und  Geldbußen  bzw.  Konfiszierungen  von  insgesamt ­
  RM  37.680.000  vor;  GMRP/CAB  4735,  9.4.1947;  AOFAA  DG  AP  c.3303  p.98.
142  Ebd.;  es  stellt  sich  hier  wieder  -  wie  beim  Kapitel  A.3.4.  über  die  Ausweisungen  -  die  Frage,  inwieweit
dieser  Vorschlag  ernstgemeint  war,  oder  ob  es  sich  nur  um  eine  vorgetäuschte  harte  Linie  handelte,  um
Baden-Baden  selbst  zur  Rücknahme  seiner  Forderungen  zu  bewegen.
            
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