Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Am  7.  November  1946  wurde  das  weitere  Vorgehen  durch  die  Directives  complementaires
  relatives  ä  VOrganisation  des  Services  charges  de  l'epuration  economique
festgelegt 133 .  Schrittweise  sollten  zuerst  die  genannten  51  Firmen,  dann  die  restlichen
Firmen  großer  und  die  933  Firmen  minderer  Bedeutung  entnazifiziert  werden.  Nach
Beendigung  dieser  Untersuchung  sollten  die  restlichen  33.514  Kleinuntemehmen,
Handels-  und  Handwerksbetriebe  überprüft  werden.  Das  Führungspersonal  der  Betriebe, ­
  einschließlich  der  leitenden  Angestellten  und  Ingenieure,  sollte  anhand  eines
Fragenkataloges  auf  seine  politische  Belastung  untersucht  werden:  ...  ceux  qui  sont
responsables  de  la  politique  economique  et  sociale  de  l'entreprise,  politique  ä  double
effet:  celui  de  contribuer  au  succes  du  nazisme  et  du  militarisme  d'une  part  -  realiser
d'importants  benefices  ou  autres  profits  ou  avantages  d'autre  part l34 .  Die  Militärregierung ­
  forderte  die  deutschen  Organe  auf,  bei  der  Untersuchung  gleichzeitig  zu  prüfen, ­
  ob  die  Firma  auch  als  juristische  Person  einer  Sanktion  unterworfen  werden
könnte 135  136 .  Roynette  nannte  Amal  die  Namen  von  45  "Nazi-Firmen",  bei  denen  er  eine
Beschlagnahmung  erwarte  (qui  seront  vraisemblablement  confisquees  et  mises  sous
sequestre  en  attendant  la  decision  finale  (devolution  des  biens)) ,36 .
Die  neue  Entnazifizierungsdirektive  wurde  vom  Dreierausschuß  Ende  November
1946  an  die  deutschen  Organe  weitergeleitet 137  138 .  Einen  Monat  später  trafen  die  ersten
Sanktionsvorschläge  beim  Service  Epuration  ein.  Roynette  stellte  fest:  La  periode  de
demarrage  est  virtuellement  passee  ,38 .  Von  den  insgesamt  24.051  Entscheidungen
der  Bereinigungskommissionen  (48%  mit  einer  Sanktion)  wurden  aber  nur  etwa
3.000  von  der  Militärregierung  bearbeitet.  Roynette  schickte  die  restlichen  Akten  zur
erneuten  Untersuchung  zurück.  Es  seien  weder  die  notwendigen  Ermittlungen  geführt ­
  noch  alle  Verdachtsmomente  genügend  berücksichtigt  worden.  Die  Sanktions-133

  Ebd.;  die  Direktive  war  aufgrund  einer  mehrwöchigen  Vorarbeit  Roynettes  in  Abstimmung  mit  de  Vassoigne
  entstanden;  siehe  das  Schreiben  Roynettes,  4.10.1946:  Qui  doit-on  epurer  parmi  le  personnel
des  entreprises  importantes?',  AOFAA  RP  c.901  p.5.
134  Ebd.;  die  Direktive  nannte  u.a.  folgende  Fragestellungen:  Beziehungen  zur  NSDAP,  den  NS-Wirtschaftsorganisationen
  und  zur  Kriegswirtschaft;  Nutznießerschaft  durch  Arisierungen  oder  Besitz  geraubter ­
  Vermögen  aus  den  besetzten  Ländern;  Ausübung  von  Druck  auf  das  Firmenpersonal  zur  Unterstützung ­
  des  NS-Regimes;  Durchführung  rassistischer  oder  antikirchlicher  Maßnahmen;  Repressionen
gegen  politische  Gegner  und  Gewerkschaftler;  schlechte  Behandlung  von  Kriegsgefangenen,  Fremdoder ­
  Zwangsarbeitem;  Benutzung  der  UK-Stellung  für  partei-politische  Zwecke.
135  Bereits  in  der  Direktive  vom  18.  März  1946  hatte  sie  den  Organen  den  Auftrag  gegeben,  eine  Verantwortung ­
  des  Unternehmens  zu  untersuchen.  Im  positiven  Fall  sollten  Geldbußen  oder  die  Betriebsschließung ­
  angeordnet  werden;  Hettier  de  Boislambert,  18.3.1946  (Anm.  115).
136  Bis  auf  wenige  Ausnahmen  stimmte  die  Liste  mit  den  Namen  der  51  vordringlich  zu  entnazifizierenden
Betriebe  überein;  Roynette,  November  1946  (Anm.  128).
137  Am  28.  November  1946  hatte  Roynette  nachgefragt,  warum  die  Direktive  noch  nicht  bei  den  Organen
angelangt  war.  Junglas  erklärte  die  Verzögerung  mit  der  Anfertigung  der  Übersetzung.  Er  habe  aber
bereits  mündlich  die  Vorsitzenden  über  den  Inhalt  verständigt;  Junglas  an  Roynette,  28.11.1946,  u.  an
die  Vorsitzenden  der  Organe,  29.11.1946.  Siehe  auch  den  Bericht  des  Kreisdelegierten  über  den  Besuch ­
  Junglas  in  Neuwied,  16.10.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.5,  c.920  p.24  d.229  u.  c.l  104.
138  GMRP/EPU  3120:  Roynette,  20.12.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.5.  Siehe  auch  die  Berichte  der  Landräte
von  Koblenz,  St.  Goar,  Altenkirchen  und  des  Regierungspräsidenten  in  Montabaur,  Altmeier;  LHA  KO
441/45360/19lf.,  209-220,  441/45361/7-14,  860/3777/67-85  u.  BROMMER,  S.  351-357.  Trotzdem
kam  die  Arbeit  oft  zum  Stillstand:  Der  Ausschuß  in  Bad-Kreuznach  konnte  im  Januar  und  Februar
1947  nicht  arbeiten,  da  die  Räume  nicht  ausreichend  beheizt  waren;  AOFAA  RP  c.1068  p.6a.
            
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