Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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tische  Haltung  beinhaltete.  Nach  Firmen  geordnet  waren  die  Akten  den  Bereinigungskommissionen ­
  und  dann  der  Militärregierung  zu  übergeben.
Eine  Woche  nach  Erlaß  der  Entnazifizierungsdirektive  legte  de  Vassoigne  die  Kontrollaufgaben
  und  -befugnisse  in  einer  Dienstanweisung  an  die  Bezirks-  und  Kreisdelegierten ­
  fest 120 .  Die  eigentliche  Entnazifizierungsarbeit  wurde  als  eine  deutsche
Angelegenheit  angesehen:  II  est  rappele  ä  nouveau  que  l'epuration  devait  etre  falte
par  les  allemands  et  sous  leur  responsabilite.  Analog  zum  Verwaltungsbereich  überreichten ­
  die  Bereinigungskommissionen  dem  Bezirksdelegierten  die  Akte  mit  dem
Sanktionsvorschlag 121 .  Für  das  untere  Personal  einschließlich  Ingenieure  und  leitende
Angestellte  wurde  die  Entscheidung  über  den  Sanktionsvorschlag  auf  Bezirksebene,
für  das  Führungspersonal  auf  Landesebene  getroffen.  De  Vassoigne  wies  die  Delegierten ­
  darauf  hin,  daß  die  Sanktion  "Entlassung"  nur  in  sehr  schwerwiegenden  Fällen ­
  anzuordnen  sei,  da  dies  direkte  Auswirkungen  auf  die  Produktion  haben  könnte.
Stattdessen  sollten  vorwiegend  Geldbußen  und  Gehaltsrückstufungen  verhängt  werden; ­
  dabei  sollte  der  Finanzexperte  im  Ausschuß  den  höchstmöglichen  Betrag  festlegen
 122 .
Mitte  Juni  1946  berichtete  die  Delegation  Superieure  nach  Baden-Baden,  daß  die
Entnazifizierung  der  Privatwirtschaft  nunmehr  bien  etablie  sei 123 .  Tatsächlich  jedoch
war  die  Bildung  der  deutschen  Organe  noch  nicht  abgeschlossen.  In  manchen  Kreisen ­
  fehlten  geeignete  Bewerber,  in  anderen  zogen  bereits  ernannte  Mitglieder  ihre
Zusage  zurück  oder  wurden  von  der  Militärregierung  abgelehnt.  Hettier  de  Boislambert ­
  mußte  daher  zwei  Monate  später  melden:  En  ce  qui  concerne  l'Epuration  Economique,
  pour  laquelle  notre  retard  est  certain,  la  raison  majeure  de  ce  retard  est
due  au  fait  qu'il  devient  de  plus  en  plus  dijficile  de  trouver  des  allemands  serieux  et
presentant  toutes  les  garanties  requises  qui  acceptent  de  faire  partie  des  Delegations
d'Instruction  et  Commissions  d'Epuration  124 .  Am  22.  Juli  rief  de  Vassoigne  Boden
und  den  Dreierausschuß  zu  sich  und  beschwerte  sich  über  die  Verzögerung.  Er  ordnete ­
  an,  daß  die  Entnazifizierungsorgane  zum  1.  August  1946  ihre  Arbeit  aufnehmen
sollten 125 .  Becker  übergab  Roynette  Anfang  August  die  noch  unvollständigen  Perso120 ­

  GMRH/EPU  39:  Note  de  Service,  25.3.1946;  AOFAA  DGAP  c.233  p.56.
121  Die  Kreisdelegierten  numerierten  die  Akte,  legten  ihr  eine  Karteikarte  bei  und  schickten  sie  dem  zuständigen ­
  Kreisdelegierten.  Dieser  schrieb  sein  Gutachten  auf  die  Karteikarte  und  gab  die  Akte  an  den
Bezirksdelegierten  zurück.
122  Ebd.  Die  neue  Entnazifizierungsrichtlinie  wurde  am  1.  April  1946  an  den  damaligen  Präsidialdirektor
für  Wirtschaft,  Schultze-Rhonhof,  zur  Weiterleitung  gegeben.  Anfang  Oktober  1946  mußte  Roynette
feststellen,  daß  der  Dreierausschuß  nur  sehr  lückenhaft  informiert  worden  war.  Während  Becker  zumindest ­
  den  ersten  Teil  der  Direktive,  aber  nicht  seinen  Anhang  kannte,  war  für  Junglas  der  gesamte
Inhalt  noch  unbekannt;  GMRP/EPU:  Roynette  an  de  Vassoigne,  4.10.1946;  Becker  an  Roynette,
3.10.1946;  AOFAA  RP  c.920  p.24  d.229.
123  GMRH/CAB  2483:  Hettier  de  Boislambert  an  Laffon,  14.6.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.4.
124  GMRH/CAB/2965:  Hettier  de  Boislambert  an  Laffon,  9.8.1946.  Transportdirektor  Fauconnier  hatte
Anfang  Juni  in  Bad  Ems  dagegen  protestiert,  daß  zwei  Unternehmen  in  Trier,  die  für  die  französische
Eisenbahn  arbeiteten,  noch  nicht  entnazifiziert  worden  waren;  AOFAA  DGAP  c.233  p.56  u.  RP  c.920
p.24  d.229.
125  Bei  14  Untersuchungsausschüssen  fehlten  noch  insgesamt  39  Personen.  Hierzu:  GMRH/CAB/2965:
Hettier  de  Boislambert  an  Laffon,  9.8.1946;  GMRH/CAB  2821:  Ders.  an  Boden,  23.7.1946;  AOFAA
            
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