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tische Haltung beinhaltete. Nach Firmen geordnet waren die Akten den Bereinigungskommissionen
und dann der Militärregierung zu übergeben.
Eine Woche nach Erlaß der Entnazifizierungsdirektive legte de Vassoigne die Kontrollaufgaben
und -befugnisse in einer Dienstanweisung an die Bezirks- und Kreisdelegierten
fest 120 . Die eigentliche Entnazifizierungsarbeit wurde als eine deutsche
Angelegenheit angesehen: II est rappele ä nouveau que l'epuration devait etre falte
par les allemands et sous leur responsabilite. Analog zum Verwaltungsbereich überreichten
die Bereinigungskommissionen dem Bezirksdelegierten die Akte mit dem
Sanktionsvorschlag 121 . Für das untere Personal einschließlich Ingenieure und leitende
Angestellte wurde die Entscheidung über den Sanktionsvorschlag auf Bezirksebene,
für das Führungspersonal auf Landesebene getroffen. De Vassoigne wies die Delegierten
darauf hin, daß die Sanktion "Entlassung" nur in sehr schwerwiegenden Fällen
anzuordnen sei, da dies direkte Auswirkungen auf die Produktion haben könnte.
Stattdessen sollten vorwiegend Geldbußen und Gehaltsrückstufungen verhängt werden;
dabei sollte der Finanzexperte im Ausschuß den höchstmöglichen Betrag festlegen
122 .
Mitte Juni 1946 berichtete die Delegation Superieure nach Baden-Baden, daß die
Entnazifizierung der Privatwirtschaft nunmehr bien etablie sei 123 . Tatsächlich jedoch
war die Bildung der deutschen Organe noch nicht abgeschlossen. In manchen Kreisen
fehlten geeignete Bewerber, in anderen zogen bereits ernannte Mitglieder ihre
Zusage zurück oder wurden von der Militärregierung abgelehnt. Hettier de Boislambert
mußte daher zwei Monate später melden: En ce qui concerne l'Epuration Economique,
pour laquelle notre retard est certain, la raison majeure de ce retard est
due au fait qu'il devient de plus en plus dijficile de trouver des allemands serieux et
presentant toutes les garanties requises qui acceptent de faire partie des Delegations
d'Instruction et Commissions d'Epuration 124 . Am 22. Juli rief de Vassoigne Boden
und den Dreierausschuß zu sich und beschwerte sich über die Verzögerung. Er ordnete
an, daß die Entnazifizierungsorgane zum 1. August 1946 ihre Arbeit aufnehmen
sollten 125 . Becker übergab Roynette Anfang August die noch unvollständigen Perso120
GMRH/EPU 39: Note de Service, 25.3.1946; AOFAA DGAP c.233 p.56.
121 Die Kreisdelegierten numerierten die Akte, legten ihr eine Karteikarte bei und schickten sie dem zuständigen
Kreisdelegierten. Dieser schrieb sein Gutachten auf die Karteikarte und gab die Akte an den
Bezirksdelegierten zurück.
122 Ebd. Die neue Entnazifizierungsrichtlinie wurde am 1. April 1946 an den damaligen Präsidialdirektor
für Wirtschaft, Schultze-Rhonhof, zur Weiterleitung gegeben. Anfang Oktober 1946 mußte Roynette
feststellen, daß der Dreierausschuß nur sehr lückenhaft informiert worden war. Während Becker zumindest
den ersten Teil der Direktive, aber nicht seinen Anhang kannte, war für Junglas der gesamte
Inhalt noch unbekannt; GMRP/EPU: Roynette an de Vassoigne, 4.10.1946; Becker an Roynette,
3.10.1946; AOFAA RP c.920 p.24 d.229.
123 GMRH/CAB 2483: Hettier de Boislambert an Laffon, 14.6.1946; AOFAA RP c.901 p.4.
124 GMRH/CAB/2965: Hettier de Boislambert an Laffon, 9.8.1946. Transportdirektor Fauconnier hatte
Anfang Juni in Bad Ems dagegen protestiert, daß zwei Unternehmen in Trier, die für die französische
Eisenbahn arbeiteten, noch nicht entnazifiziert worden waren; AOFAA DGAP c.233 p.56 u. RP c.920
p.24 d.229.
125 Bei 14 Untersuchungsausschüssen fehlten noch insgesamt 39 Personen. Hierzu: GMRH/CAB/2965:
Hettier de Boislambert an Laffon, 9.8.1946; GMRH/CAB 2821: Ders. an Boden, 23.7.1946; AOFAA