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- Eisen- und Metallindustrie
- Chemieindustrie und Energieerzeugung
- Steine und Erde sowie Bauindustrie
- Leder- und Textilindustrie
- Nahrungsmittel- und Tabakindustrie, Weinbau und Landwirtschaft
- Holzindustrie
- Privatbanken, Versicherungen, Kreditanstalten 116
Die ersten sechs Abteilungen setzten sich wie folgt zusammen: ein Finanzexperte,
der von der Bankenvereinigung ausgesucht wurde, sowie je ein Vertreter der Unternehmerschaft,
der Ingenieure und leitenden Angestellten, des Meisterpersonals
(Werkmeister oder Angestellter) und der Arbeiterschaft 117 . Bis auf den Finanzexperten
sollten alle dem betreffenden Berufszweig angehören; ihre Ernennung sollte in
Übereinstimmung mit den Wirtschaftskammem und Gewerkschaften erfolgen. Der
parteipolitische Verteilungsschlüssel sah jeweils zwei Christ- und sozialdemokratische
Mitglieder und ein KPD-Mitglied vor; es sollte sich dabei ausschließlich um
Antifaschisten handeln. Sieben Abteilungen bildeten zusammen eine Bereinigungskommission,
die aus ihrer Mitte den Präsidenten bestimmten 118 .
Die Entnazifizierung beschränkte sich auf das Führungs- (c'est ä dire en general sur
tous les proprietaires d'entreprises et tous le personnel ä solde mensuelle) und das
Meisterpersonal. Alle Industrie-, Finanz-, Handels- und Handwerksbetriebe sollten
überprüft werden; dabei sollte in folgender Reihenfolge vorgegangen werden: a) alle
Unternehmen mit mehr als 50 Angestellten und Arbeitern, einem Kapitalbestand von
über RM 500.000 oder einem Jahresumsatz über RM 2.000.000; b) alle anderen Unternehmen
geringerer Bedeutung; c) alle Groß- und Einzelhandelsgeschäfte und
d) alle Handwerker. Der umfangreiche Anhang der Direktive war das Ergebnis der
dreimonatigen Planungsarbeit; getrennt nach Regierungsbezirken wurden in vier Listen
verschiedene Industriezweige und Berufe aufgeführt: a) 194 Firmen der o.a. ersten
Kategorie (Trier: 26, Koblenz: 124, Montabaur: 44); b) 1.239 Firmen von geringerer
Bedeutung (Trier: 143, Koblenz 772, Montabaur: 324); c) 33.483 kleinere Betriebe
(Trier: 9.783, Koblenz: 18.519, Montabaur: 5.181) und 133 Handwerksberufe
119 und d) 927 Finanzuntemehmen. Die Untersuchungsausschüsse mußten für jeden
Betroffenen eine Akte anlegen, die neben dem politischen Fragebogen die Einkommenserklärungen
für die Jahre 1933 bis 1945 und Informationen über seine poli116
Die Reichsbank unterlag mit ihren Filialen dem Entnazifizierungsverfahren der Verwaltung;
GMRH/DEF 337, 24.12.1945; AOFAA RP c.1089 p.30.
117 Für die siebte Abteilung galt eine Sonderregelung: Hier waren zwei Vertreter der Angestelltenschaft
vorgesehen; Hettier de Boislambert, 18.3.1946 (Anm. 115).
118 ln jedem Landkreis wurde ein Untersuchungsausschuß gebildet, der sich wie die Kommissionen zusammensetzte.
Die verschiedenen Industriegruppen waren durch zwei nichtständige Mitglieder (ein
Vertreter der Unternehmerschaft und des leitenden Personals und ein Vertreter der Angestellten und
Arbeiter) vertreten. Jeder Ausschuß setzte sich demnach aus 19 Mitgliedern (fünf ständige und 14
nichtständige Mitglieder) zusammen; ebd.
119 Teilweise längst in Vergessenheit geratene Handwerksberufe tauchen in der Liste auf: Blitzableiterbauer,
Feilenhauer, Gürtler, Kerzenzieher, Terrazomacher, Mühlenbauer, Bandagisten, Portefeuiller,
Schäftemacher, Korsettmacher, Ölmüller, Böttcher und Jalousiemacher (Anhang III); ebd.