Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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-  Eisen-  und  Metallindustrie
-  Chemieindustrie  und  Energieerzeugung
-  Steine  und  Erde  sowie  Bauindustrie
-  Leder-  und  Textilindustrie
-  Nahrungsmittel-  und  Tabakindustrie,  Weinbau  und  Landwirtschaft
-  Holzindustrie
-  Privatbanken,  Versicherungen,  Kreditanstalten 116
Die  ersten  sechs  Abteilungen  setzten  sich  wie  folgt  zusammen:  ein  Finanzexperte,
der  von  der  Bankenvereinigung  ausgesucht  wurde,  sowie  je  ein  Vertreter  der  Unternehmerschaft, ­
  der  Ingenieure  und  leitenden  Angestellten,  des  Meisterpersonals
(Werkmeister  oder  Angestellter)  und  der  Arbeiterschaft 117 .  Bis  auf  den  Finanzexperten ­
  sollten  alle  dem  betreffenden  Berufszweig  angehören;  ihre  Ernennung  sollte  in
Übereinstimmung  mit  den  Wirtschaftskammem  und  Gewerkschaften  erfolgen.  Der
parteipolitische  Verteilungsschlüssel  sah  jeweils  zwei  Christ-  und  sozialdemokratische ­
  Mitglieder  und  ein  KPD-Mitglied  vor;  es  sollte  sich  dabei  ausschließlich  um
Antifaschisten  handeln.  Sieben  Abteilungen  bildeten  zusammen  eine  Bereinigungskommission, ­
  die  aus  ihrer  Mitte  den  Präsidenten  bestimmten 118 .
Die  Entnazifizierung  beschränkte  sich  auf  das  Führungs-  (c'est  ä  dire  en  general  sur
tous  les  proprietaires  d'entreprises  et  tous  le  personnel  ä  solde  mensuelle)  und  das
Meisterpersonal.  Alle  Industrie-,  Finanz-,  Handels-  und  Handwerksbetriebe  sollten
überprüft  werden;  dabei  sollte  in  folgender  Reihenfolge  vorgegangen  werden:  a)  alle
Unternehmen  mit  mehr  als  50  Angestellten  und  Arbeitern,  einem  Kapitalbestand  von
über  RM  500.000  oder  einem  Jahresumsatz  über  RM  2.000.000;  b)  alle  anderen  Unternehmen ­
  geringerer  Bedeutung;  c)  alle  Groß-  und  Einzelhandelsgeschäfte  und
d)  alle  Handwerker.  Der  umfangreiche  Anhang  der  Direktive  war  das  Ergebnis  der
dreimonatigen  Planungsarbeit;  getrennt  nach  Regierungsbezirken  wurden  in  vier  Listen ­
  verschiedene  Industriezweige  und  Berufe  aufgeführt:  a)  194  Firmen  der  o.a.  ersten ­
  Kategorie  (Trier:  26,  Koblenz:  124,  Montabaur:  44);  b)  1.239  Firmen  von  geringerer ­
  Bedeutung  (Trier:  143,  Koblenz  772,  Montabaur:  324);  c)  33.483  kleinere  Betriebe ­
  (Trier:  9.783,  Koblenz:  18.519,  Montabaur:  5.181)  und  133  Handwerksberufe ­
 119  und  d)  927  Finanzuntemehmen.  Die  Untersuchungsausschüsse  mußten  für  jeden ­
  Betroffenen  eine  Akte  anlegen,  die  neben  dem  politischen  Fragebogen  die  Einkommenserklärungen ­
  für  die  Jahre  1933  bis  1945  und  Informationen  über  seine  poli116 ­

  Die  Reichsbank  unterlag  mit  ihren  Filialen  dem  Entnazifizierungsverfahren  der  Verwaltung;
GMRH/DEF  337,  24.12.1945;  AOFAA  RP  c.1089  p.30.
117  Für  die  siebte  Abteilung  galt  eine  Sonderregelung:  Hier  waren  zwei  Vertreter  der  Angestelltenschaft
vorgesehen;  Hettier  de  Boislambert,  18.3.1946  (Anm.  115).
118  ln  jedem  Landkreis  wurde  ein  Untersuchungsausschuß  gebildet,  der  sich  wie  die  Kommissionen  zusammensetzte. ­
  Die  verschiedenen  Industriegruppen  waren  durch  zwei  nichtständige  Mitglieder  (ein
Vertreter  der  Unternehmerschaft  und  des  leitenden  Personals  und  ein  Vertreter  der  Angestellten  und
Arbeiter)  vertreten.  Jeder  Ausschuß  setzte  sich  demnach  aus  19  Mitgliedern  (fünf  ständige  und  14
nichtständige  Mitglieder)  zusammen;  ebd.
119  Teilweise  längst  in  Vergessenheit  geratene  Handwerksberufe  tauchen  in  der  Liste  auf:  Blitzableiterbauer, ­
  Feilenhauer,  Gürtler,  Kerzenzieher,  Terrazomacher,  Mühlenbauer,  Bandagisten,  Portefeuiller,
Schäftemacher,  Korsettmacher,  Ölmüller,  Böttcher  und  Jalousiemacher  (Anhang  III);  ebd.
            
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