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Landkreisen wurden erste Streiks gemeldet 110 . Zur selben Zeit wurden in Baden-Baden
die Planungen für die Direktive vom 31. Oktober 1945 abgeschlossen. Gouraud
gab sie am 19. November 1945 den Regierungspräsidenten bekannt 111 . Er hatte sie
um einen genauen Zeitplan ergänzt. Spätestens zum 1. Februar 1946 wünschte er die
ersten Sanktionsvorschläge zur Genehmigung vorgelegt zu bekommen 112 113 . Die Entwicklung
verlief aber anders. Im März 1946 waren noch keine Organe eingerichtet
worden. Die Arbeit erschöpfte sich in der Erfassung der betroffenen Firmen. Die
Militärregierung berichtete nach Baden-Baden: II est exacte qu'en dehors des mesures
d’epuration prises par le Gouvernement Militaire lui-meme contre les personnages
notoirement infeodes au parti-nazi et nuisibles, de ce fait, ä l'economie de la
province, rien n'avait ete fait jusqu'ä present ,13 .
Die Reform des Verfahrens im März 1946
Am 20. März informierte de Vassoigne den Dreierausschuß über eine neue Direktive
zur Entnazifizierung im Wirtschaftsbereich. Er betonte die Notwendigkeit einer raschen,
effektiven und objektiven Säuberung als Voraussetzung für den wirtschaftlichen
Wiederaufbau 114 . Die Direktive vom 18. März 1946 Directives relatives ä
VOrganisation des Services charges de l'epuration economique umfaßte neun Seiten
Text und 22 Seiten Anhang. Sie regelte Verfahrensfragen, beschrieb den Umfang der
geplanten Maßnahmen und gab die Anweisung zur Errichtung eines Geldbußenkontos
115 . Alle bisherigen Anordnungen wurden außer Kraft gesetzt und der Dreierausschuß
mit der Leitung der Entnazifizierung beauftragt. Mitglieder der deutschen Organe
waren auszusuchen und (accompagnee de tous les renseignements souhaitables)
der Militärregierung zur Genehmigung vorzuschlagen. Bereinigungskommissionen
wurden in jedem der drei Bezirke: Trier, Koblenz und Montabaur eingerichtet. Jede
bestand aus sieben Abteilungen, mit folgenden Industriezweigen:
110 Ebd.
111 Im Anhang wurde die Entlassungsliste des SHAEF-Handbooks aufgefiihrt; GMRH/DEF: Gouraud,
19.11.1945; AOFAA DGAP c.233 p.56 u. RPc.982.
112 30. November 1945: Meldung der Zahl der Organe und ihrer Zuständigkeit; 31. Dezember 1945:
Beendigung der Vorarbeiten (Firmen- und Personenlisten, Verteilen der Fragebögen, Mitglieder der
Organe); 1. Januar bis 31. März 1946: Tätigkeit der Untersuchungsausschüsse (bis 15. April 1946 bei
den Bereinigungskommissionen); ebd.
113 GMRH/EPU 41: Hettier de Boislambert an Laffon, 26.3.1946; AOFAA DGAP c.233 p.56.
114 GMRH/EPU 40: Hettier de Boislambert an Boden, 26.3.1946; AOFAA RP c.920 p.24 d.229. Die deutsche
Übersetzung der Direktive unter dem Titel: "Betrifft: Organisation der Bereinigung der Wirtschaft"
(o.D. und ohne Briefkopf) hatte den Begriff "Conseil d'Administration" mit "Betriebsrat" übersetzt.
Dies führte dazu, daß auch die Mitglieder des Betriebsrates - die schon vor ihrer Wahl politisch
überprüft wurden - erneut entnazifiziert wurden; Junglas, 8.10.1946; AOFAA RP c.982 u. c.901 p.7.
1,5 GMRH/EPU 37: Hettier de Boislambert an Boden, 18.3.1946; AOFAA DGAP c.233 p.56. Die im Verfahren
verhängten Geldbußen sollten auf ein Sonderkonto einbezahlt werden, mit dem der Wiederaufbau
von Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Krippen finanziert werden sollte. Mit der endgültigen
Regelung dieser Frage wurde das Oberpräsidium und die Finanzabteilung der Militärregierung
beauftragt.