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Seit Ende 1945 wurde die Entnazifizierung im Erziehungswesen nach demselben
Verfahren wie in der öffentlichen Verwaltung durchgeführt. Erste Sanktionslisten
wurden Ende Oktober 1946 für den Regierungsbezirk Montabaur und Ende Dezember
für Koblenz im Amtsblatt veröffentlicht 103 . Die Entnazifizierungsbescheide lauteten
in zahlreichen Fällen auf Beibehaltung im Amt, aber Versetzung; sie mußten sofort
durchgeführt werden 104 . Dies stieß auf große Schwierigkeiten: Provinzkommissar
Becker befürchtete eine nachhaltige Störung des Unterrichtsbetriebes und wies
die Militärregierung auf die schweren Folgen der Sanktion für die Betroffenen hin. In
einem Gespräch versprach ihm Roynette, sich in Baden-Baden für eine Milderung
einzusetzen 105 . Am 3. April 1947 setzte Schmittlein alle Versetzungsmaßnahmen bis
zu den nächsten Schulferien aus; stattdessen sollten verstärkt Geldbußen verhängt
werden 106 . Roynette informierte Becker über diese Anordnung, nahm jedoch alle NS-Aktivisten
(Politische Leiter ab Blockleiter und NS-Propagandisten) davon aus 107 .
Alle nach dem 1. November 1946 ausgesprochenen Versetzungen wurden einer erneuten
Überprüfung unterzogen. Eine Aufhebung konnte noch im Mai 1948 nur mit
Genehmigung der Militärregierung erfolgen 108 .
6.4. Die Entnazifizierung der Privatwirtschaft
Der Wiederaufbau der Wirtschaftsverwaltung gestaltete sich schwierig, da es nur
wenige politisch unbelastete Beamte gab. Führende Beamte wurden - wie in der
Abteilung für Preisüberwachung - vorläufig weiterbeschäftigt 109 . Gouraud mahnte im
Oktober 1945 in Baden-Baden den baldigen Erlaß einer Entnazifizierungsdirektive
für die Privatwirtschaft an, da sich in den Betrieben Unmut breitmache; aus den
103 GMRP/EPU 2804: Roynette, 25.4.1947; AOFAA RP c.901 p.5. AB1-RHN Nr. 18 u. 25/46 (22.10. u.
23.12.1946).
104 Eine Verzögerung durfte nur in begründeten Fällen: Krankheit, unmittelbar bevorstehende wichtige
Prüfungen oder Schwierigkeiten bei der Suche nach einer Ersatzkraft, eintreten; GMRH/EPU: Roynette
an Becker, 5.3.1947; LHA KO 441/45563/139.
105 Siehe seine handschriftliche Bemerkung auf dem Schreiben Beckers: D'accord, mais seul (!) cas interessants
et pas de "Pol. Leiter" ou propagandistes. Seinen sehr emotionalen Brief beendete Becker mit
dem Appell: Je sais que precisement la Nation et le peuple Frangais ont toujours combattu pour l'idee
d'humanite; Becker an Roynette, 31.3.1947; AOFAA RP c.901 p.7.
106 Schmittlein begründete diese Maßnahme mit der Beunruhigung in der Bevölkerung und der Vielzahl
der Versetzungen (le grand nombre de mutations aboutit ä faire remplacer l'instituteur Charge politiquement
par un autre que la population sait au moins aussi Charge); CCFA/DGAA/EDU 3130: Laffon
an die Ländergouvemeure, 3.4.1947; AOFAA DGAC c.65.
107 GMRP/EPU 3334: Roynette an den Ministerialdirektor im Kultusministerium, Becker, 21.5.1947; AOFAA
RP c.920 p.24 d.229.
108 Vermerk des Staatsministeriums, 24.6.1947. Eine Aufhebung sollte nur in begründeten Einzelfällen erfolgen:
II va sans dire que le Gouvernement Militaire n'accorde cette faveur que pour des raisons techniques
urgentes et valables: GMRP/EPU 7659: Roynette an den französischen Justiz-Kontrolloffizier,
8.5.1948; LHA KO 860/977 1/59 u. AOFAA RP c.901 p.6.
109 GMRH: "Rapport octobre 1945"; AOFAA CC POL III G 1 b p.37. Siehe auch: Reg.präs. Trier: Vermerk
über die Besprechung Gourauds mit Steinlein und den Landräten, 5.9.1945; LHA KO
700,134/1/22.