Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Seit  Ende  1945  wurde  die  Entnazifizierung  im  Erziehungswesen  nach  demselben
Verfahren  wie  in  der  öffentlichen  Verwaltung  durchgeführt.  Erste  Sanktionslisten
wurden  Ende  Oktober  1946  für  den  Regierungsbezirk  Montabaur  und  Ende  Dezember ­
  für  Koblenz  im  Amtsblatt  veröffentlicht 103 .  Die  Entnazifizierungsbescheide  lauteten ­
  in  zahlreichen  Fällen  auf  Beibehaltung  im  Amt,  aber  Versetzung;  sie  mußten  sofort ­
  durchgeführt  werden 104 .  Dies  stieß  auf  große  Schwierigkeiten:  Provinzkommissar ­
  Becker  befürchtete  eine  nachhaltige  Störung  des  Unterrichtsbetriebes  und  wies
die  Militärregierung  auf  die  schweren  Folgen  der  Sanktion  für  die  Betroffenen  hin.  In
einem  Gespräch  versprach  ihm  Roynette,  sich  in  Baden-Baden  für  eine  Milderung
einzusetzen 105 .  Am  3.  April  1947  setzte  Schmittlein  alle  Versetzungsmaßnahmen  bis
zu  den  nächsten  Schulferien  aus;  stattdessen  sollten  verstärkt  Geldbußen  verhängt
werden 106 .  Roynette  informierte  Becker  über  diese  Anordnung,  nahm  jedoch  alle  NS-Aktivisten
  (Politische  Leiter  ab  Blockleiter  und  NS-Propagandisten)  davon  aus 107 .
Alle  nach  dem  1.  November  1946  ausgesprochenen  Versetzungen  wurden  einer  erneuten ­
  Überprüfung  unterzogen.  Eine  Aufhebung  konnte  noch  im  Mai  1948  nur  mit
Genehmigung  der  Militärregierung  erfolgen 108 .
6.4.  Die  Entnazifizierung  der  Privatwirtschaft
Der  Wiederaufbau  der  Wirtschaftsverwaltung  gestaltete  sich  schwierig,  da  es  nur
wenige  politisch  unbelastete  Beamte  gab.  Führende  Beamte  wurden  -  wie  in  der
Abteilung  für  Preisüberwachung  -  vorläufig  weiterbeschäftigt 109 .  Gouraud  mahnte  im
Oktober  1945  in  Baden-Baden  den  baldigen  Erlaß  einer  Entnazifizierungsdirektive
für  die  Privatwirtschaft  an,  da  sich  in  den  Betrieben  Unmut  breitmache;  aus  den

103  GMRP/EPU  2804:  Roynette,  25.4.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.5.  AB1-RHN  Nr.  18  u.  25/46  (22.10.  u.
23.12.1946).
104  Eine  Verzögerung  durfte  nur  in  begründeten  Fällen:  Krankheit,  unmittelbar  bevorstehende  wichtige
Prüfungen  oder  Schwierigkeiten  bei  der  Suche  nach  einer  Ersatzkraft,  eintreten;  GMRH/EPU:  Roynette
an  Becker,  5.3.1947;  LHA  KO  441/45563/139.
105  Siehe  seine  handschriftliche  Bemerkung  auf  dem  Schreiben  Beckers:  D'accord,  mais  seul  (!)  cas  interessants
  et  pas  de  "Pol.  Leiter"  ou  propagandistes.  Seinen  sehr  emotionalen  Brief  beendete  Becker  mit
dem  Appell:  Je  sais  que  precisement  la  Nation  et  le  peuple  Frangais  ont  toujours  combattu  pour  l'idee
d'humanite;  Becker  an  Roynette,  31.3.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.7.
106  Schmittlein  begründete  diese  Maßnahme  mit  der  Beunruhigung  in  der  Bevölkerung  und  der  Vielzahl
der  Versetzungen  (le  grand  nombre  de  mutations  aboutit  ä  faire  remplacer  l'instituteur  Charge  politiquement
  par  un  autre  que  la  population  sait  au  moins  aussi  Charge);  CCFA/DGAA/EDU  3130:  Laffon
an  die  Ländergouvemeure,  3.4.1947;  AOFAA  DGAC  c.65.
107  GMRP/EPU  3334:  Roynette  an  den  Ministerialdirektor  im  Kultusministerium,  Becker,  21.5.1947;  AOFAA ­
  RP  c.920  p.24  d.229.
108  Vermerk  des  Staatsministeriums,  24.6.1947.  Eine  Aufhebung  sollte  nur  in  begründeten  Einzelfällen  erfolgen: ­
  II  va  sans  dire  que  le  Gouvernement  Militaire  n'accorde  cette  faveur  que  pour  des  raisons  techniques
  urgentes  et  valables:  GMRP/EPU  7659:  Roynette  an  den  französischen  Justiz-Kontrolloffizier,
8.5.1948;  LHA  KO  860/977  1/59  u.  AOFAA  RP  c.901  p.6.
109 GMRH:  "Rapport  octobre  1945";  AOFAA  CC  POL  III  G  1  b  p.37.  Siehe  auch:  Reg.präs.  Trier:  Vermerk ­
  über  die  Besprechung  Gourauds  mit  Steinlein  und  den  Landräten,  5.9.1945;  LHA  KO
700,134/1/22.
            
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