Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Bilanz  im  Frühjahr  1947

Am  27.  Mai  1947  bedankte  sich  Becker  bei  den  Mitgliedern  der  Entnazifizierungsorgane ­
  für  ihre  entsagungsvolle,  ehrenamtliche  Tätigkeit,  die  sie  im  Bewußtsein  ihrer
großen  Verantwortung  sachlich,  gerecht  und  gewissenhaß  ausgeübt  hätten 98  99 .  Nach
der  Statistik  der  Militärregierung  waren  in  der  Zeit  vom  Februar  1946  bis  zum  Inkrafttreten ­
  der  LVO  Ende  April  1947  von  438.000  Beamten  und  Angestellten  der  öffentlichen ­
  Verwaltung  120.000  entnazifiziert  worden;  das  heißt  nur  jeder  Vierte  hatte
bisher  ein  Verfahren  durchlaufen.  90.000  Fälle  waren  von  den  Bereinigungskommissionen ­
  entschieden  und  der  Militärregierung  zur  Genehmigung  vorgelegt  worden.
57.412  Fälle  waren  veröffentlicht  und  damit  rechtskräftig  geworden.  In  27.756  Fällen
hatte  der  Entnazifizierungsbescheid  auf  die  Belassung  oder  Wiederzulassung  zum
Dienst  gelautet,  in  51%  der  Fälle  war  eine  Sanktion  ausgesprochen  worden:  a)  8.474
schwere  Sanktionen  (Entlassung,  Pensionierung,  Berufsverbot),  b)  4.406  Geldbußen
und  Konfiszierungen  und  c)  16.776  leichtere  Sanktionen.  Die  Militärregierung  sah
ihr  Ziel,  die  Säuberung  der  Führungsposten  in  der  öffentlichen  Verwaltung,  zwar  als
weitgehend  erreicht  an.  Roynette  kritisierte  aber  die  Auswirkungen  persönlicher  Einflußnahme ­
  und  des  Interessenspiels  der  politischen  Parteien  auf  die  Entnazifizierung:
Cependant,  les  lüttes  entre  les  partis  politiques  allemands  ainsi  que  le  jeu  des  interets
  personnels  avaient  fausse  certaines  decisions  prises  par  les  Commissions
d'Epuration

6.3.  Die  Situation  im  Erziehungswesen
Ab  Mitte  Juli  1945  wurde  in  Rheinland-Hessen-Nassau  das  Erziehungswesen  entnazifiziert. ­
  Die  Militärregierung  machte  den  Schulbeginn  vom  Abschluß  der  Maßnahmen ­
  abhängig.  Nach  der  Ernennung  neuer  Schulräte  wurden  zunächst  die  Volksschullehrer ­
  anhand  der  Listen  des  SHAEF-Handbooks  überprüft 100  101 .  Schmittleins  Direktive ­
  vom  24.  August  1945  wurde  relativ  spät  befolgt:  Erst  der  Tätigkeitsbericht
der  Militärregierung  in  Bad  Ems  vom  25.  Oktober  1945  sprach  von  vorläufigen  Wiedereinstellungen, ­
  de  sorte  que  le  Service  pourra  fonctionner  un  peu  mieux  ,01 .  Die  Direction
  de  l'Education  Publique  war  trotzdem  mit  der  allgemeinen  Entwicklung  zufrieden ­
  und  hatte  lediglich  an  der  Personalpolitik  des  Regierungspräsidiums  Trier
etwas  auszusetzen.  Der  dortige  Leiter  des  Erziehungswesens  hatte  74  ehemalige  Pgs
als  Schuldirektoren  Weiterarbeiten  lassen 102 .

98  Becker,  27.5.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.7.
99  Die  Zahl  der  Einsprüche  war  von  3.500  im  Juli  auf  5.000  im  September  1947  angestiegen;  Rapport,
23.9.1947  (Anm.  7).
100  Hierzu:  lfere  Armee  Fran^./GM  Det.  Coblence/Education:  Note  de  Service,  20.7.1945;  Reg.präs.  Trier:
Vermerke  Wächtlers,  8.8.  u.  5.9.1945;  GMRH:  Bericht,  10.9.1945,  u.  "Rapport  octobre  1945";  AOFAA ­
  RP  c.1068  p.6a,  LHA  KO  700,134/1/21  f.  u.  AOFAA  CC  POL  III  G  1  p.37.
101  Rapport  octobre  1945;  ebd.
102  Zur  Entschuldigung  hatte  er  angeführt,  daß  er  die  Direktive  vom  24.  August  nicht  gekannt  habe;
CCFA/DGAA/EDU:  "Rapport  sur  un  voyage  d'information  en  Hesse-Palatinat  et  en  Rhenanie",
7.-10.11.1945;  AOFAA  DGAC  c.  124.
            
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