Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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dige  deutsche  Verwaltungsstelle,  aber  keine  Nebenregierung  darstellen  soll 8I .  Obwohl ­
  der  Militärregierung  bekannt  war,  daß  die  Durchführung  der  Sanktionen  von
den  deutschen  Dienststellen  oft  umgangen  wurde,  genehmigte  sie  weiterhin  großzügig ­
  Weiterbeschäftigungsanträge:  Anfang  November  1946  wurden  sämtliche  Anträge
bis  zum  Jahresende  verlängert 82 .
Nach  Bekanntwerden  der  ersten  Sanktionen  wurde  die  Forderung  nach  Einrichtung
einer  Einspruchsinstanz  immer  lauter  erhoben 83 .  Die  Baden-Badener  Direktive  zur
Einrichtung  des  Conseil  Politique  d'Epuration  hatte  diesem  das  Recht  gegeben,  bei
krassen  Fehlurteilen  ein  erneutes  Verfahren  einzuleiten 84 .  Roynette  ordnete  jedoch
im  Juli  1946  an,  daß  ein  Einspruch  erst  dann  verhandelt  werden  dürfe,  wenn  der  zuständige ­
  Untersuchungsausschuß  seine  laufenden  Arbeiten  beendet  habe.  Durch  die
Überprüfung  bereits  entschiedener  Fälle  dürften  keine  Verzögerungen  bei  der  Entnazifizierung ­
  entstehen 85 .  Die  deutschen  Richtlinien  für  die  Durchführung  der  Bereinigung ­
  in  Verwaltung  und  Wirtschaft  sahen  dagegen  eine  Berufungsmöglichkeit  vor.
Der  Antrag  sollte  beim  Provinzkommissar  abgegeben  werden.  Voraussetzung  für
seine  Zulassung  war  die  Fürsprache  einer  politischen  Partei,  der  Gewerkschaften
oder  der  Fürsorgestelle  für  die  politischen  Opfer  des  Nationalsozialismus 86 .  Im  Regierungsbezirk ­
  Montabaur  erhielten  alle  Betroffenen  mit  ihrem  Entnazifizierungsbescheid ­
  folgende  Rechtsmittelbelehrung:  Gegen  diese  Entscheidung  steht  Ihnen  das
Recht  der  Berufung  beim  Provinzialkommissar  für  die  Bereinigung  in  Rheinland-Hessen-Nassau
  in  Koblenz  (Oberwerth)  zu.  Ihre  Berufung  wird  jedoch  nur  dann  vom
Kommissariat  entgegengenommen,  wenn  Sie  die  Befürwortung  einer  der  zugelassenen ­
  politischen  Parteien  oder  der  Einheitsgewerkschaft  beifügen  87 .
Berufungsverhandlungen  fanden  trotzdem  vorerst  nicht  statt.  Roynette  beharrte  auf
seinem  Standpunkt,  daß  zuvor  die  allgemeine  Entnazifizierung  beendet  sein  müsse;
als  voraussichtlichen  Termin  -  der  jedoch  nicht  eingehalten  werden  konnte 88  -
nannte  er  Dezember  1946:  Les  fonctionnaires  revoques  ou  suspendus  par  les  decisions
  de  la  Commission  d'Epuration  peuvent  faire  appel.  Les  Commissions

81  Boden  an  Becker,  13.12.1946.  Becker  wies  in  seinem  Antwortschreiben  darauf  hin,  daß  der  Dreierausschuß ­
  in  dieser  Angelegenheit  aufgrund  eines  ausdrücklichen  Ersuchens  des  Service  Epuration  aktiv
geworden  war;  Becker  an  Boden,  14.12.1946;  AOFAA  RPc.920p.24  d.229.
82  GMRP:  Hettier  de  Boislambert  an  Boden,  9.11.  u.  12.12.1946;  AOFAA  RP  c.1089  p.30.  Noch  im  Juli
1947  beschwerte  sich  Roynette,  daß  weiterhin  zahlreiche  entlassene  Nationalsozialisten  bei  verschiedenen ­
  Dienststellen  weiterbeschäftigt  würden,  u.a.  im  Forstwesen,  ohne  die  dazu  erforderliche  Genehmigung ­
  zu  besitzen;  GMRP;  "Rapport  mensuel  juillet  1947”;  AOFAA  DGAP  c.233  p.51.
83  Die  Schaffung  eines  Berufungsausschusses  zur  Nachprüfung  solcher  Fälle  ist  eine  Forderung  des
Rechtsempfindens  unseres  Volkes-,  Landrat  von  Simmem,  1.4.1946;  LHA  KO  441/45359/167-170.
84  Siehe  das  Kapitel  C.3.2.
85  GMRH/EPU  441:  Roynette  an  Becker,  17.7.1946;  AOFAA  RP  c.901  p.7.  In  diesem  Sinne  auch  schon
im  März  1946  de  Vassoigne  (Anm.  41).
86  Becker,  Sommer  1946  (Anm.  58).  Siehe  auch  das  Schreiben:  Reg.präs.  Koblenz  an  den  Landrat  in
Mayen,  8.11.1946;  LHA  KO  469/207.
87  Reg.präs.  Montabaur:  Altmeier  an  die  Landräte,  23.8.1946.  Eine  Woche  zuvor  waren  ihm  die  ersten
Entnazifizierungsbescheide  zugestellt  worden;  LHA  KO  502/140.
88  GMRP/EPU  2739:  Roynette,  17.4.1947;  AOFAA  RPc.901  p.5.
            
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