Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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erlaubten  deshalb  den  deutschen  Behörden,  entlassene  Personen  befristet  weiterzubeschäftigen; ­
  selbst  eine  mehrmalige  Verlängerung  der  Erlaubnis  war  möglich.  Die
Betroffenen  durften  allerdings  nur  als  Hilfskräfte  eingesetzt  werden 76 .  Gleichzeitig
beauftragte  Hettier  de  Boislambert  das  Oberpräsidium,  die  Ausbildung  eines  politisch ­
  unbelasteten  Beamtennachwuchses  verstärkt  voranzutreiben.  Ende  1946  zeigte
er  sich  enttäuscht  über  die  bisherigen  Aktivitäten:  Depuis  la  chute  du  Reich,  le  Gouvernement ­
  de  Rhenanie  n'a  rien  entrepris  pour  former  des  fonctionnaires  non-compromis
  sous  le  regime  hitlerien 77 .
Die  Baden-Badener  Direktive  vom  4.  Oktober  1946,  die  die  befristete  Weiterbeschäftigung ­
  regelte,  bewirkte  eine  Verschärfung  der  Entnazifizierungspolitik.  Hettier
de  Boislambert  ermahnte  Boden,  für  eine  sofortige  Durchführung  der  Sanktionen
nach  deren  Veröffentlichung  zu  sorgen.  Künftig  durfte  nicht  mehr  abgewartet  werden, ­
  bis  ein  geeigneter  Nachfolger  gefunden  worden  war 78 .  Der  deutschen  Verwaltung ­
  wurde  aber  weiterhin  eine  Frist  von  zwei  Wochen  zugestanden,  in  der  sie  den
Entlassenen  als  Hilfskraft  weiterbeschäftigen  konnte,  um  die  reibungslose  Übergabe
der  Amtsgeschäfte  sicherzustellen 79 .  Trotzdem  wurden  zahlreiche  Sanktionen  nicht
durchgeführt.  Der  Dreierausschuß  forderte  deswegen  gegen  Jahresende  von  Boden
mehr  Kompetenzen  und  Befugnisse,  um  gegen  nicht  genehmigte  Weiterbeschäftigungen ­
  sanktionierter  Beamten  und  Angestellten  durch  die  deutschen  Verwaltungen
Vorgehen  zu  können.  Sein  Unmut  richtete  sich  gegen  die  gängige  Praxis,  Entnazifizierungsbescheide ­
  durch  nachträgliche  Beförderungen,  Wiedereinstellungen  oder
eine  Verschleierung  der  tatsächlichen  Dienstverhältnisse  zu  umgehen:  Der  Dreierausschuß ­
  hält  es  für  unbedingt  erforderlich,  daß  die  Durchführung  der  von  den  Bereinigungskommissionen ­
  verfügten  Sanktionen  von  ihm  nachgeprüft  werden  ...  Falls
es  notwendig  sein  sollte,  wird  der  Dreierausschuß  die  französische  Militärregierung
um  die  Genehmigung  zur  Durchführung  der  genannten  Maßnahmen  bitten  80 .  Ministerpräsident ­
  Boden  äußerte  seine  größte  Verwunderung  über  Wortlaut  und  Inhalt
des  Schreibens.  Er  lehnte  die  Forderung  ab,  indem  er  auf  die  Zuständigkeit  seiner
Behörden  verwies;  auch  eine  entsprechende  Anordnung  der  Militärregierung  würde
er  deswegen  nicht  befolgen.  Boden  war  sich  der  Unterstützung  des  Gouverneurs  sicher, ­
  der  auch  der  Meinung  sei,  daß  der  Dreierausschuß  zwar  eine  absolut  selbstän76 ­

  Im  April  1946  erlaubte  die  Militärregierung  (ä  titre  exceptionnet)  die  Weiterbeschäftigung  von  Finanzbeamten ­
  für  eine  Frist  von  zwei  Monaten;  GMRH/FIN:  Hettier  de  Boislambert  an  Boden,  5.4.1946;
AOFAA  RP  c.1089  p.30.  Später  wurden  die  Anträge  mehrmals  verlängert;  GMRP/FIN,  5.6.,  13.6.,  3.7.
u.  12.9.1946;  AOFAA  RP  c.1089  p.30.
77  Ebd.;  auf  der  Landrätebesprechung  am  7.  August  1946  erklärte  Steinlein,  daß  die  Entnazifizierung
nicht  an  Personalschwierigkeiten  scheitern  dürfe;  Reg.präs.  Trier:  Niederschrift,  7.8.1946;  LHA  KO
442/16613/37—41;  GMRP:  "Rapport  mensuel  decembre  1946";  AOFAA  DGAP  c.233  p.56.  Zu  den
Versuchen  der  Militärregierung,  mit  der  Gründung  der  Rheinischen  Verwaltungsschule  Cochem  und
der  Verwaltungsakademie  in  Speyer  den  Nachwuchsmangel  zu  verringern:  Grohnert,  S.  108ff.
78  GMRP/DAA  372:  Hettier  de  Boislambert  an  Boden,  7.10.1946;  AOFAA  RP  c.1104.  Das  Oberpräsidium ­
  veranlaßte  die  Veröffentlichung  dieser  Anordnung  im  Amtsblatt;  Ob.präs./Abt.  des  Innern:  Rick.
26.10.1946;  AB1-RHN  Nr.  22/46  (15.11.1946),  S.  203.
79  GMRP/EPU  1323:  Roynette,  14.10.1946;  AOFAA  RPc.901  p.3.
80  Becker  an  Boden,  11.12.1946.  Zuvor  hatte  er  vergeblich  bei  der  Militärregierung  um  die  Entbindung
von  seinem  Amt  als  Provinzkommissar  gebeten;  AOFAA  RP  c.920  p.24  d.229  u.  c.901  p.7.
            
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