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Die Militärregierung erreichte, daß die KPD-Vertreter zurückkehrten, und die Organe
Anfang November ihre Arbeit wieder aufnehmen konnten 67 . Die KPD zog
Gräfe als Mitglied des Dreierausschusses zurück und ersetzte ihn durch Alfons
Theby, der bereits im Untersuchungsausschuß St. Goar gearbeitet hatte 68 .
Die Durchführung der Entnazifizierung
Mehrere Anordnungen der Militärregierung legten seit Sommer 1946 fest, wie in
Einzelfragen, die sich bei der Durchführung ergaben, vorzugehen war. Roynette erläuterte
die Bedeutung der einzelnen Sanktionen 69 und stellte klar, daß Zurückstufungen
nicht durch nachträgliche Beförderungen wieder aufgehoben werden dürften
70 . Zwischen ihm und Becker entstand ein längerer Briefwechsel über die Frage,
ob die Sanktion "Entlassung" jedesmal eine Entlassung ohne Pension bedeute 71 . Mit
der Zeit wurden bei rechtlichen Unklarheiten dem Dreierausschuß immer größere
Kompetenzen zugestanden 72 . Die Entnazifizierungsbescheide erhielten mit der Veröffentlichung
Rechtskraft; die Sanktionen mußten unverzüglich durchgeführt werden.
Die Entlassungen 73 führten in der Verwaltung zu Engpässen. Steinlein hatte bereits
im Juni 1945 ein Zusammenbrechen seiner Behörde befürchtet 74 . Auch die französische
Militärregierung sah den Erfolg der Entnazifizierung durch den Mangel an
politisch unbelasteten und geeigneten Ersatzkräften gefährdet 75 . Ihre Dienststellen
67 GMRP/CAB 3916: Hettier de Boislambert an Boden, 19.11.1946; GMRP/EPU 2241: Hettier de Boislambert
an Laffon, 7.11.1946; LHA KO 860/1006/505f. u. AOFAA DGAP c.3303 p.98.
68 Die Militärregierung hatte gegen einen Wechsel im Dreierausschuß Bedenken geäußert, da dieser gerade
erst begonnen hatte, effektiv zu arbeiten. Nachdem sich aber Becker einverstanden erklärt hatte,
konnte Theby Gräfe ersetzen; KPD Bezirk Mittelrhein/Abschnittsleitung Rheinland-Hessen-Nassau:
Buschmann u. Schieder an de Vassoigne, 30.10.1946; GMRP/CAB 3916 u. 3997: Hettier de Boislambert
an Boden u. die KPD, 19.11.1946; AOFAA RP c.920 p.24 d.229 u. LHA KO 860/1006/505L,
51 lf. u. 501.
69 GMRH/EPU 772: Roynette an Becker, 26.8.1946; LHA KO 502/140.
70 Becker an Boden, 12.8.1946; Boden an die Regierungspräsidenten, 24.9.1946; LHA KO 860/977 1/167
u. 469/207.
71 Die Militärregierung wollte die Auslegung der Bescheide in die Hände der betreffenden deutschen
Verwaltung legen. Der Dreierausschuß beschloß jedoch im April 1947, daß jeder Einzelfall ihm zur
Entscheidung vorzulegen sei; GMRP/EPU 3061 u. 198: Roynette an Becker, 18.12.1946 u. 16.1.1947;
Becker an Boden, 19.12.1946, u. an das Staatsministerium, 8.4.1947; AOFAA RP c.901 p.7, c.920 p.24
d.229; LHA KO 469/207 u. 860/977 1/121.
72 So auch bei der Regelung der Frage, wie ein Entnazifizierungsbescheid mit Bewährungsfrist auszulegen
sei; Boden an Becker, 1.3.1947, u. Antwortschreiben Beckers, 7.3.1947; LHA KO
441/45563/127f.
73 Entlassene Nationalsozialisten mußten dem Arbeitsamt gemeldet werden. Im März waren von den 555
registrierten Personen 252 noch ohne neue Beschäftigung. Als Gründe wurden genannt: Todesfall: 1,
Haft: 21, verzogen: 33, kriegsversehrt: 31, arbeitsunfähig: 42, älter als 65: 5, Kriegsgefangenschaft: 9,
Weiterbeschäftigungserlaubnis: 28, noch in Untersuchung: 110; GMRH: "Rapport mensuel mars
1946"; AOFAA DGAP c.233 p.56. Die Direktive Laffons vom 8. Februar 1946 war einen Monat später
von Hettier de Boislambert an die Kreisdelegierten weitergegeben worden; GMRH/TRA 122,
7.3.1946; AOFAA RPc.1072 p.43.
74 Steinlein an die US-Militärregierung, 13.6.1945; LHA KO 700,134/1/12. Siehe auch die Landräteberichte
in: LHA KO 441/45357/3lf., 113-117 u. 121-126.
75 GMRH: "Rapport mensuel septembre 1945”; AOFAA SEAAA 2 c.2687 p.10.