Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Die  Militärregierung  erreichte,  daß  die  KPD-Vertreter  zurückkehrten,  und  die  Organe ­
  Anfang  November  ihre  Arbeit  wieder  aufnehmen  konnten 67 .  Die  KPD  zog
Gräfe  als  Mitglied  des  Dreierausschusses  zurück  und  ersetzte  ihn  durch  Alfons
Theby,  der  bereits  im  Untersuchungsausschuß  St.  Goar  gearbeitet  hatte 68 .
Die  Durchführung  der  Entnazifizierung
Mehrere  Anordnungen  der  Militärregierung  legten  seit  Sommer  1946  fest,  wie  in
Einzelfragen,  die  sich  bei  der  Durchführung  ergaben,  vorzugehen  war.  Roynette  erläuterte ­
  die  Bedeutung  der  einzelnen  Sanktionen 69  und  stellte  klar,  daß  Zurückstufungen ­
  nicht  durch  nachträgliche  Beförderungen  wieder  aufgehoben  werden  dürften ­
 70 .  Zwischen  ihm  und  Becker  entstand  ein  längerer  Briefwechsel  über  die  Frage,
ob  die  Sanktion  "Entlassung"  jedesmal  eine  Entlassung  ohne  Pension  bedeute 71 .  Mit
der  Zeit  wurden  bei  rechtlichen  Unklarheiten  dem  Dreierausschuß  immer  größere
Kompetenzen  zugestanden 72 .  Die  Entnazifizierungsbescheide  erhielten  mit  der  Veröffentlichung ­
  Rechtskraft;  die  Sanktionen  mußten  unverzüglich  durchgeführt  werden. ­
  Die  Entlassungen 73  führten  in  der  Verwaltung  zu  Engpässen.  Steinlein  hatte  bereits ­
  im  Juni  1945  ein  Zusammenbrechen  seiner  Behörde  befürchtet 74 .  Auch  die  französische ­
  Militärregierung  sah  den  Erfolg  der  Entnazifizierung  durch  den  Mangel  an
politisch  unbelasteten  und  geeigneten  Ersatzkräften  gefährdet 75 .  Ihre  Dienststellen

67  GMRP/CAB  3916:  Hettier  de  Boislambert  an  Boden,  19.11.1946;  GMRP/EPU  2241:  Hettier  de  Boislambert ­
  an  Laffon,  7.11.1946;  LHA  KO  860/1006/505f.  u.  AOFAA  DGAP  c.3303  p.98.
68  Die  Militärregierung  hatte  gegen  einen  Wechsel  im  Dreierausschuß  Bedenken  geäußert,  da  dieser  gerade ­
  erst  begonnen  hatte,  effektiv  zu  arbeiten.  Nachdem  sich  aber  Becker  einverstanden  erklärt  hatte,
konnte  Theby  Gräfe  ersetzen;  KPD  Bezirk  Mittelrhein/Abschnittsleitung  Rheinland-Hessen-Nassau:
Buschmann  u.  Schieder  an  de  Vassoigne,  30.10.1946;  GMRP/CAB  3916  u.  3997:  Hettier  de  Boislambert ­
  an  Boden  u.  die  KPD,  19.11.1946;  AOFAA  RP  c.920  p.24  d.229  u.  LHA  KO  860/1006/505L,
51  lf.  u.  501.
69  GMRH/EPU  772:  Roynette  an  Becker,  26.8.1946;  LHA  KO  502/140.
70  Becker  an  Boden,  12.8.1946;  Boden  an  die  Regierungspräsidenten,  24.9.1946;  LHA  KO  860/977  1/167
u.  469/207.
71  Die  Militärregierung  wollte  die  Auslegung  der  Bescheide  in  die  Hände  der  betreffenden  deutschen
Verwaltung  legen.  Der  Dreierausschuß  beschloß  jedoch  im  April  1947,  daß  jeder  Einzelfall  ihm  zur
Entscheidung  vorzulegen  sei;  GMRP/EPU  3061  u.  198:  Roynette  an  Becker,  18.12.1946  u.  16.1.1947;
Becker  an  Boden,  19.12.1946,  u.  an  das  Staatsministerium,  8.4.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.7,  c.920  p.24
d.229;  LHA  KO  469/207  u.  860/977  1/121.
72  So  auch  bei  der  Regelung  der  Frage,  wie  ein  Entnazifizierungsbescheid  mit  Bewährungsfrist  auszulegen ­
  sei;  Boden  an  Becker,  1.3.1947,  u.  Antwortschreiben  Beckers,  7.3.1947;  LHA  KO
441/45563/127f.
73  Entlassene  Nationalsozialisten  mußten  dem  Arbeitsamt  gemeldet  werden.  Im  März  waren  von  den  555
registrierten  Personen  252  noch  ohne  neue  Beschäftigung.  Als  Gründe  wurden  genannt:  Todesfall:  1,
Haft:  21,  verzogen:  33,  kriegsversehrt:  31,  arbeitsunfähig:  42,  älter  als  65:  5,  Kriegsgefangenschaft:  9,
Weiterbeschäftigungserlaubnis:  28,  noch  in  Untersuchung:  110;  GMRH:  "Rapport  mensuel  mars
1946";  AOFAA  DGAP  c.233  p.56.  Die  Direktive  Laffons  vom  8.  Februar  1946  war  einen  Monat  später
von  Hettier  de  Boislambert  an  die  Kreisdelegierten  weitergegeben  worden;  GMRH/TRA  122,
7.3.1946;  AOFAA  RPc.1072  p.43.
74  Steinlein  an  die  US-Militärregierung,  13.6.1945;  LHA  KO  700,134/1/12.  Siehe  auch  die  Landräteberichte ­
  in:  LHA  KO  441/45357/3lf.,  113-117  u.  121-126.
75  GMRH:  "Rapport  mensuel  septembre  1945”;  AOFAA  SEAAA  2  c.2687  p.10.
            
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