Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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der  einzelnen  Maßnahmen;  zum  Chef  des  Service  Epuration  und  zu  de  Vassoigne
bestand  ein  enger  Kontakt 41 .  Die  Zusammensetzung  der  Organe  wurde  jetzt  genau
vorgeschrieben.  In  mehreren  Kreisen  wurden  die  Ausschüsse  neu  besetzt 42  und  eine
angemessene  Vergütung  der  Mitglieder  durch  das  Oberpräsidium  sichergestellt 43 .
Auch  die  Kontrollbefugnisse  der  Militärregierung  wurden  durch  die  Reform  erneut
festgelegt.  Die  Aufgabe  der  zuständigen  Offiziere  bestand  darin,  die  Beachtung  der
Richtlinien  und  die  Durchführung  der  Maßnahmen  zu  kontrollieren,  während  das  eigentliche ­
  Verfahren  unter  deutscher  Verantwortung  durchgeführt  wurde.  Hauptzweck ­
  der  Kontrolle  war  die  Gewährleistung  einer  einheitlichen  Entnazifizierung  im
ganzen  Land:  II  est  rappele  que  l'epuration  doit  etre  faite  par  les  Allemands  et  sous
leur  responsabilite.  les  Services  du  Gouvernement  Militaire  ne  devant  intervenir  que
pour  contröler  l'epuration  et  pour  s'assurer,  d'une  part  qu'aucun  fonctionnaire
n'echappe,  d'autre  part,  que  les  sanctions  des  Commissions  d'Epuration  sont
equitables 44 .  Ein  genau  vorgeschriebenes  Karteikartensystem  sollte  der  Militärregierung ­
  auch  in  späterer  Zeit  noch  eine  Kontrolle  der  deutschen  Personalpolitik  sichern.
De  Vassoigne  legte  großen  Wert  darauf:  Ces  fiches  doivent  en  effet  permettre  plus
tard  un  contröle  rapide  et  facile  des  tendances  allemandes,  lorsque  la  latitude  sera
donnee  aux  allemands  de  nommer  eux-memes,  et  sans  contröle,  leurs  fonctionnaires,
ou  de  donner  de  l'avancement  ä  ceux-ci  45 .
Die  Reform  des  Verfahrens  wurde  in  der  deutschen  Öffentlichkeit  begrüßt 46  47 .  Auch
Laffon,  der  diese  Reform  zuvor  genehmigt  hatte,  gratulierte  Hettier  de  Boislambert:
En  particulier,  la  creation  d'un  Commissariat  Central  allemand  pour  l'epuration  apparait
  comme  une  excellente  institution 41 .  Die  personelle  Zusammensetzung  des
Dreierausschusses  änderte  sich  wenig  später:  Präsidialdirektor  Willi  Gräfe  (KPD)  lö41 ­

  GMRH/EPU  5:  De  Vassoigne:  Note  de  Service,  1.3.1946;  AOFAA  DGAP  c.233  p.56;  Hettier  de  Boislambert, ­
  27.2.1946  (Anm.  39).
42  In  den  Untersuchungsausschüssen  sollte  je  ein  Vertreter  der  CDP,  SPD  und  KPD,  in  den  Bereinigungskommissionen ­
  ein  CDP-,  zwei  SPD-  und  ein  KPD-  oder  ein  CDP-,  ein  SPD-  und  zwei  KPD-Vertreter
sitzen;  ebd.  Hierzu:  Bericht  Lange  (Anm.  20);  Boden  an  die  Süretd:  Aufstellung  aller  Mitglieder  der
Entnazifizierungsorgane  im  Regierungsbezirk  Koblenz,  8.11.1946;  LHA  KO  441/45563/76-82.
43  Auf  Drängen  der  Militärregierung  erließ  Boden  Ende  März  eine  Vergütungsregelung  für  die  Entnazifizierungsorgane. ­
  Bereits  zwei  Monate  später  wurden  die  Tagegelder  deutlich  erhöht.  Jetzt  erhielten  am
Sitzungsort  wohnende  Lohnarbeiter,  Angestellte  und  Beamte  für  jede  angefangene  Stunde  RM  L-  und
Freiberufler  RM  2.-:  Ob.präs./Abt.VIl  Finanzen,  25.3.  u.  27.5.1946;  LHA  KO  502/861,  457/26;  AB1-RHN
  Nr.  1  u.  6/46  (15.4.  u.  15.6.1946).
44  De  Vassoigne,  1.3.1946  (Anm.  41).  In  seinem  Schreiben  an  die  Landräte  wies  Boden  auf  diese  Kontrollrechte ­
  der  Militärregierung  hin:  Die  Militärregierung  tritt  als  oberste  Instanz  erst  in  das  Verfahren
ein,  nachdem  die  Untersuchungsausschüsse  und  die  Bereinigungskommissionen  ihre  Vorschläge  gemacht ­
  haben.  Die  Aufstellung  der  Ausschüsse  hat  selbstverständlich  im  Einvernehmen  mit  dem  Herrn
Kreisdelegierten  zu  erfolgen-,  Boden,  19.3.1946;  LHA  KO  502/861.
45  Auf  der  dem  Sanktionsvorschlag  der  Bereinigungskommission  beigelegten  Karteikarte  sollte  sowohl
die  Sanktion  als  auch  die  Beurteilung  durch  den  jeweiligen  Kreis-  und  Bezirksdelegierten  festgehalten
werden;  ebd.
46  "Rheinischer  Merkur",  9.4.1946:  Bereinigung  des  öffentlichen  Lebens-,  Bericht  des  Landrates  von
Simmem,  1.7.1946;  LHA  KO  441/45359/249-51.
47  Zwei  Wochen  später  ordnete  Laffon  die  Einrichtung  eines  Conseil  Politique  d'Epuration  an  (siehe  das
Kapitel  C.3.2.);  CCFA/CAB/C  1373:  Laffon  an  Hettier  de  Boislambert,  25.2.1946;  AOFAA  DGAP
c.233  p.56.
            
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