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der einzelnen Maßnahmen; zum Chef des Service Epuration und zu de Vassoigne
bestand ein enger Kontakt 41 . Die Zusammensetzung der Organe wurde jetzt genau
vorgeschrieben. In mehreren Kreisen wurden die Ausschüsse neu besetzt 42 und eine
angemessene Vergütung der Mitglieder durch das Oberpräsidium sichergestellt 43 .
Auch die Kontrollbefugnisse der Militärregierung wurden durch die Reform erneut
festgelegt. Die Aufgabe der zuständigen Offiziere bestand darin, die Beachtung der
Richtlinien und die Durchführung der Maßnahmen zu kontrollieren, während das eigentliche
Verfahren unter deutscher Verantwortung durchgeführt wurde. Hauptzweck
der Kontrolle war die Gewährleistung einer einheitlichen Entnazifizierung im
ganzen Land: II est rappele que l'epuration doit etre faite par les Allemands et sous
leur responsabilite. les Services du Gouvernement Militaire ne devant intervenir que
pour contröler l'epuration et pour s'assurer, d'une part qu'aucun fonctionnaire
n'echappe, d'autre part, que les sanctions des Commissions d'Epuration sont
equitables 44 . Ein genau vorgeschriebenes Karteikartensystem sollte der Militärregierung
auch in späterer Zeit noch eine Kontrolle der deutschen Personalpolitik sichern.
De Vassoigne legte großen Wert darauf: Ces fiches doivent en effet permettre plus
tard un contröle rapide et facile des tendances allemandes, lorsque la latitude sera
donnee aux allemands de nommer eux-memes, et sans contröle, leurs fonctionnaires,
ou de donner de l'avancement ä ceux-ci 45 .
Die Reform des Verfahrens wurde in der deutschen Öffentlichkeit begrüßt 46 47 . Auch
Laffon, der diese Reform zuvor genehmigt hatte, gratulierte Hettier de Boislambert:
En particulier, la creation d'un Commissariat Central allemand pour l'epuration apparait
comme une excellente institution 41 . Die personelle Zusammensetzung des
Dreierausschusses änderte sich wenig später: Präsidialdirektor Willi Gräfe (KPD) lö41
GMRH/EPU 5: De Vassoigne: Note de Service, 1.3.1946; AOFAA DGAP c.233 p.56; Hettier de Boislambert,
27.2.1946 (Anm. 39).
42 In den Untersuchungsausschüssen sollte je ein Vertreter der CDP, SPD und KPD, in den Bereinigungskommissionen
ein CDP-, zwei SPD- und ein KPD- oder ein CDP-, ein SPD- und zwei KPD-Vertreter
sitzen; ebd. Hierzu: Bericht Lange (Anm. 20); Boden an die Süretd: Aufstellung aller Mitglieder der
Entnazifizierungsorgane im Regierungsbezirk Koblenz, 8.11.1946; LHA KO 441/45563/76-82.
43 Auf Drängen der Militärregierung erließ Boden Ende März eine Vergütungsregelung für die Entnazifizierungsorgane.
Bereits zwei Monate später wurden die Tagegelder deutlich erhöht. Jetzt erhielten am
Sitzungsort wohnende Lohnarbeiter, Angestellte und Beamte für jede angefangene Stunde RM L- und
Freiberufler RM 2.-: Ob.präs./Abt.VIl Finanzen, 25.3. u. 27.5.1946; LHA KO 502/861, 457/26; AB1-RHN
Nr. 1 u. 6/46 (15.4. u. 15.6.1946).
44 De Vassoigne, 1.3.1946 (Anm. 41). In seinem Schreiben an die Landräte wies Boden auf diese Kontrollrechte
der Militärregierung hin: Die Militärregierung tritt als oberste Instanz erst in das Verfahren
ein, nachdem die Untersuchungsausschüsse und die Bereinigungskommissionen ihre Vorschläge gemacht
haben. Die Aufstellung der Ausschüsse hat selbstverständlich im Einvernehmen mit dem Herrn
Kreisdelegierten zu erfolgen-, Boden, 19.3.1946; LHA KO 502/861.
45 Auf der dem Sanktionsvorschlag der Bereinigungskommission beigelegten Karteikarte sollte sowohl
die Sanktion als auch die Beurteilung durch den jeweiligen Kreis- und Bezirksdelegierten festgehalten
werden; ebd.
46 "Rheinischer Merkur", 9.4.1946: Bereinigung des öffentlichen Lebens-, Bericht des Landrates von
Simmem, 1.7.1946; LHA KO 441/45359/249-51.
47 Zwei Wochen später ordnete Laffon die Einrichtung eines Conseil Politique d'Epuration an (siehe das
Kapitel C.3.2.); CCFA/CAB/C 1373: Laffon an Hettier de Boislambert, 25.2.1946; AOFAA DGAP
c.233 p.56.