Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Daneben  wurden  noch  vier  Untersuchungsausschüsse  im  Bezirk  Koblenz  und  zwei  in
Trier  eingerichtet;  in  ihnen  saßen  nur  jeweils  drei  ständige  Mitglieder 12 .  Die  Kontrolle ­
  der  deutschen  Organe  erfolgte  durch  die  Genehmigung  ihrer  Mitglieder  und  der
Gegenzeichnung  der  Sanktionsvorschläge.  Für  alle  subalternen  Beamten  und  Angestellten ­
  geschah  dies  -  nach  Rücksprache  mit  dem  jeweiligen  Kreisdelegierten  -
durch  die  Bezirksdelegierten  der  Militärregierung.  Die  Delegation  Superieure  behielt
sich  das  Genehmigungsrecht  bei  höheren  Beamten  der  Bezirksebene  (ab  Regierungsrat), ­
  Landräten  und  Oberbürgermeistern  vor.  Gouraud  wies  seine  Offiziere  darauf
hin,  daß  sie  die  Vorschläge  der  Bereinigungskommissionen  akzeptieren  oder  zurückweisen, ­
  die  Sanktionen  erhöhen,  abmildern  oder  eine  erneute  Untersuchung  anordnen ­
  könnten.  Dabei  sollten  sie  sich  der  Informationen  der  politischen  Polizei  und
der  Sürete  bedienen 13 .  Ein  direktes  Eingreifen  in  die  laufende  Arbeit  der  deutschen
Organe  sollte  aber  unterbleiben  (son  contröle  consiste  dans  le  droit  de  veto  qu'il  exerce
  ä  leur  egard).  Die  genehmigten  Sanktionen  wurden  der  zuständigen  deutschen
Verwaltung  mitgeteilt  und  von  dieser  im  Amtsblatt  veröffentlicht 14 .
Regierungspräsident  Steinlein  bedankte  sich  für  diese  verständnisvolle  Beurteilung
des  Personalproblems;  anhand  der  neuen  Richtlinien  könnten  die  bisherigen  Mängel
sowohl  nach  der  negativen,  wie  auch  nach  der  positiven  Seite  bereinigt  werden 15 .
Auch  in  der  -  durch  die  Entlassungen  verunsicherten  -  Beamtenschaft  wurden  die
neuen  Richtlinien  positiv  aufgenommen 16 .  Regierungspräsident  Boden  gab  die  neuen
Richtlinien  am  11.  Oktober  1945  an  die  untergeordneten  Behörden  weiter 17 .  Gleichzeitig ­
  gab  er  die  Aufstellung  der  Untersuchungsausschüsse  in  Mayen,  Koblenz,
Montabaur,  Simmem  und  der  Bereinigungskommission  in  Koblenz  bekannt.  Zum
Vorsitzenden  der  Kommission  wurde  der  Polizeipräsident  von  Koblenz,  Emst  Biesten,
  ernannt;  als  ständige  Vertreter  schlug  er  die  Schulrektorin  Helene  Rothländer
(CDP)  und  die  beiden  Gewerkschaftssekretäre  Johann  Junglas  (CDP)  und  Willi
Gräfe  (KPD)  vor 18 .  Der  Vorschlag  Bodens  wurde  bis  auf  wenige  Änderungen  durch
den  Entnazifizierungsoffizier  in  Koblenz,  Capitaine  Germain,  genehmigt 19 .  In  die
vier  Untersuchungsausschüsse  wurden  als  ständige  Vertreter  unter  anderem  zwei
Pfarrer,  zwei  Amtsbürgermeister,  drei  Arbeiter,  zwei  Gewerkschaftssekretäre,  ein

12  Die  Arbeit  der  neuen  Entnazifizierungsorgane  sollte  am  1,  Oktober  1945  beginnen  und  etwa  zwei  Monate ­
  dauern;  Gouraud,  25.9.1945  (Anm.  10).
13  GMRH/ADM  39:  Gouraud:  Note  de  Service,  19.10.1945;  AOFAA  RPc.1072  p.43.
14  Ebd.;  GMRH/District  Coblence:  Lt.-Col.  Balade:  Note  de  Service,  14.12.1945;  AOFAA  RP  c.1068
p.6a.
15  Tätigkeitsbericht,  14.9.-13.10.1945  (Anm.  10).
16  GMRH:  "Rapport  mensuel  octobre  1945";  AOFAA  CC  POL  III  G  1  b  p.37.
17  Der  Anhang  seines  Schreibens  umfaßte  folgende  Anweisungen:  die  Baden-Badener  Direktive  vom
19.  September  1945,  die  Direktive  Gourauds  vom  25.  September  1945  und  eine  Abschrift  der  Entlassungslisten ­
  des  SHAEF-Handbooks;  Boden,  11.10.1945;  LHA  KO  469/107.
18  Zu  Berufsgruppenbeisitzem  ernannte  Boden  u.a.  Oberschulrat  Hans  Becker,  Regierungsrat  Hans-Jörg
Schultze-Rhonhof  und  Landgerichtspräsident  Hermann  Douqu6;  ebd.
19  U.a.  wurde  Douqud  durch  Landgerichtsrat  Hubert  Hermans  ersetzt;  GMRH/District  Coblence:  Balade
an  Boden,  23.10.1945;  LHA  KO  469/107.
            
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