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Daneben wurden noch vier Untersuchungsausschüsse im Bezirk Koblenz und zwei in
Trier eingerichtet; in ihnen saßen nur jeweils drei ständige Mitglieder 12 . Die Kontrolle
der deutschen Organe erfolgte durch die Genehmigung ihrer Mitglieder und der
Gegenzeichnung der Sanktionsvorschläge. Für alle subalternen Beamten und Angestellten
geschah dies - nach Rücksprache mit dem jeweiligen Kreisdelegierten -
durch die Bezirksdelegierten der Militärregierung. Die Delegation Superieure behielt
sich das Genehmigungsrecht bei höheren Beamten der Bezirksebene (ab Regierungsrat),
Landräten und Oberbürgermeistern vor. Gouraud wies seine Offiziere darauf
hin, daß sie die Vorschläge der Bereinigungskommissionen akzeptieren oder zurückweisen,
die Sanktionen erhöhen, abmildern oder eine erneute Untersuchung anordnen
könnten. Dabei sollten sie sich der Informationen der politischen Polizei und
der Sürete bedienen 13 . Ein direktes Eingreifen in die laufende Arbeit der deutschen
Organe sollte aber unterbleiben (son contröle consiste dans le droit de veto qu'il exerce
ä leur egard). Die genehmigten Sanktionen wurden der zuständigen deutschen
Verwaltung mitgeteilt und von dieser im Amtsblatt veröffentlicht 14 .
Regierungspräsident Steinlein bedankte sich für diese verständnisvolle Beurteilung
des Personalproblems; anhand der neuen Richtlinien könnten die bisherigen Mängel
sowohl nach der negativen, wie auch nach der positiven Seite bereinigt werden 15 .
Auch in der - durch die Entlassungen verunsicherten - Beamtenschaft wurden die
neuen Richtlinien positiv aufgenommen 16 . Regierungspräsident Boden gab die neuen
Richtlinien am 11. Oktober 1945 an die untergeordneten Behörden weiter 17 . Gleichzeitig
gab er die Aufstellung der Untersuchungsausschüsse in Mayen, Koblenz,
Montabaur, Simmem und der Bereinigungskommission in Koblenz bekannt. Zum
Vorsitzenden der Kommission wurde der Polizeipräsident von Koblenz, Emst Biesten,
ernannt; als ständige Vertreter schlug er die Schulrektorin Helene Rothländer
(CDP) und die beiden Gewerkschaftssekretäre Johann Junglas (CDP) und Willi
Gräfe (KPD) vor 18 . Der Vorschlag Bodens wurde bis auf wenige Änderungen durch
den Entnazifizierungsoffizier in Koblenz, Capitaine Germain, genehmigt 19 . In die
vier Untersuchungsausschüsse wurden als ständige Vertreter unter anderem zwei
Pfarrer, zwei Amtsbürgermeister, drei Arbeiter, zwei Gewerkschaftssekretäre, ein
12 Die Arbeit der neuen Entnazifizierungsorgane sollte am 1, Oktober 1945 beginnen und etwa zwei Monate
dauern; Gouraud, 25.9.1945 (Anm. 10).
13 GMRH/ADM 39: Gouraud: Note de Service, 19.10.1945; AOFAA RPc.1072 p.43.
14 Ebd.; GMRH/District Coblence: Lt.-Col. Balade: Note de Service, 14.12.1945; AOFAA RP c.1068
p.6a.
15 Tätigkeitsbericht, 14.9.-13.10.1945 (Anm. 10).
16 GMRH: "Rapport mensuel octobre 1945"; AOFAA CC POL III G 1 b p.37.
17 Der Anhang seines Schreibens umfaßte folgende Anweisungen: die Baden-Badener Direktive vom
19. September 1945, die Direktive Gourauds vom 25. September 1945 und eine Abschrift der Entlassungslisten
des SHAEF-Handbooks; Boden, 11.10.1945; LHA KO 469/107.
18 Zu Berufsgruppenbeisitzem ernannte Boden u.a. Oberschulrat Hans Becker, Regierungsrat Hans-Jörg
Schultze-Rhonhof und Landgerichtspräsident Hermann Douqu6; ebd.
19 U.a. wurde Douqud durch Landgerichtsrat Hubert Hermans ersetzt; GMRH/District Coblence: Balade
an Boden, 23.10.1945; LHA KO 469/107.