182
Februar 1947 16 französische und sieben deutsche Angestellte; diese Zahl verringerte
sich im Sommer 1947 wieder auf insgesamt 16 Angestellte 7 .
Nach Gründung des Landes Rheinland-Pfalz wurde in Erwägung gezogen, die
Dienststellen der Militärregierungen in Neustadt und Koblenz zusammenzulegen.
Amal lehnte angesichts der vorangeschrittenen Entnazifizierung in der Pfalz eine
Zentralisierung in Koblenz ab: II serait anormal de subordonner purement et simplement
le Palatinat ä la Rhenanie, en egard aux resultats obtenus par Schneider.
Andererseits lehnte er eine Ablösung Roynettes ab, da dieser parait mener convenablement
son affaire 8 ; eine Zusammenlegung fand daher vorerst nicht statt. Im April
1949 wurde der Koblenzer Service Epuration an das Secretariat Politique angegliedert
9 .
6.2. Die Entnazifizierung der Verwaltung
Die Direktive vom 25. September 1945
Am 25. September 1945 gab Delegue Superieur Gouraud den Regierungspräsidenten
in Trier und Koblenz den Erlaß einer neuen Entnazifizierungsrichtlinie bekannt 10 .
Ungeachtet ihres vertraulichen Charakters wurde der Text der Baden-Badener Direktive
vom 19. September 1945 auch an deutsche Verwaltungen weitergegeben 11 .
Gouraud verkündete, daß die Entnazifizierung fortan von deutschen Antifaschisten
durchgeführt werden und dadurch ein höheres Maß an Gerechtigkeit gewährleistet
sein sollte (en frappant en connaissance de cause ceux qui ont donne des preuves de
leur attachement au regime nazi). Er fügte dem Text der Baden-Badener Direktive
eigene Vorschriften hinzu, die die Arbeit der deutschen Organe betrafen: In jedem
Regierungsbezirk wurde eine Bereinigungskommission geschaffen, die sich aus vier
ständigen Mitgliedern und zwei Vertretern der betreffenden Verwaltung zusammensetzte.
Die ständigen Mitglieder repräsentierten das politische, konfessionelle und
gewerkschaftliche Milieu; sie sollten alle ausgewiesene Gegner des NS-Regimes
sein. Die deutschen Verwaltungen wurden in fünf Gruppen zusammengefaßt:
- Innere Verwaltung mit Kreisverwaltungen, Kommunalpolizei, Sozialversicherungen,
Arbeitsverwaltung und öffentliche Fürsorge
- Erziehungswesen
- Ernährung, Landwirtschaft, Forsten, Wirtschaft und Finanzen
- Post und Eisenbahn
- Justiz
7 CCFA/CAB/C 7145: Laffon an die D&egues Superieurs, 4.10.1946; GMRP/EPU: "Rapport sur la d6-nazification
dans le Land Rheno-Palatin", 23.9.1947; GMRP/EPU: Note, 35.11.1948; AP GG d.7-U,
AOFAA DG AP c.233 p.51 u. RP c.901 p.5.
8 CCFA/CAB: Notizen für das Treffen der Ländergouvemeure, 1.10.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49.
9 GMRP/CAB 8904: Hettier de Boislambert: Note de Service, 26.4.1949; AOFAA RP c.1049.
10 Reg.präs. Trier: Tätigkeitsbericht, 14.9.-13.10.1945; LHA KO 700,134/1/24. GMRH/ADM: Gouraud
an die Bezirksdelegierten, 25.9.1945: "Epuration des administrations"; GMRH/ADM/SG 27: Note de
Service, 25.9.1945; AOFAA RP c.1068 p.6a u. c.1089 p.30.
11 So findet sich zum Beispiel die Direktive in den Akten des Landrates von St. Goarshausen wieder:
LHA KO 502/861.