179
- Schamotte-Werke Karl Fliessen (AG), Grünstadt
- Schönung & Co. (KG), Neustadt
- Siemens & Halske (AG), Zweigniederlassung Speyer
- Stilgenbauer & Faber (oHG), Kirchheimbolanden 197
Ungeachtet der kritischen Bemerkungen der Sonderkommission führte die Militärregierung
in Neustadt die Entnazifizierung juristischer Personen in der Privatwirtschaft
weiter fort. Brozen-Favereau forderte im Januar 1947 anläßlich einer Anfrage Laffons
die Kreisdelegierten auf, ihm Unterlagen über das Führungspersonal der als
"Nazi-Firmen" verdächtigten Firmen zu schicken. Er rief sie angesichts der möglichen
wirtschaftlichen und sozialen Folgen zu größter Aufmerksamkeit und Umsicht
auf 198 .
Anfang März 1947 wurde die Entnazifizierung juristischer Personen in der Pfalz von
der Militärregierung in Koblenz kritisiert. Kabinettsdirektor Landron legte es der
Militärregierung in Neustadt nahe, das in Rheinland-Hessen-Nassau angewandte
Verfahren zu übernehmen. Gleichzeitig äußerte er seinen Wunsch nach einer Angleichung
der Entnazifizierungsverfahren in beiden Landesteilen 199 . Brozen-Favereau
wies in seinem Antwortschreiben darauf hin, daß der Bereich der Entnazifizierung
nicht der Delegation Generale in Koblenz untergeordnet worden sei 200 . Alle Direktiven
kämen direkt aus Baden-Baden, wohin auch alle Informationen und Berichte geschickt
würden. Eine Änderung dieser Situation lehnte er ab (afin d'eviter toute Situation
ambigue) 201 . Gouverneur Hettier de Boislambert beharrte aber auf eine Verbesserung
der Kommunikation zwischen Neustadt und Koblenz: Alle bisher nach
Baden-Baden geschickten Berichte sollten als Kopie auch an den Service Epuration
in Koblenz gehen. Angesichts des kommenden rheinland-pfälzischen Entnazifizierungsgesetzes
sei eine zentrale Lenkung und Kontrolle im ganzen Land erforderlich.
Im Bereich der Privatwirtschaft dürften künftig Beschlagnahmungen von Firmen nur
nach Absprache mit dem Service Epuration in Koblenz veranlaßt werden 202 .
197 GMPA/AA/INT 8672: Brozen-Favereau an Laffon, 30.10.1946; ORP/Abteilung VI: Auflistung von 26
Firmen (mit Angabe des Wirtschaftszweiges und der Besitzer bzw. Vorstandsmitglieder oder Gesellschafter);
AOFAA DGAP c.3303 p.98 u. LA SP H 13/1058/370-373. Koch schickte das Schreiben an
die Sonderkommission mit der Bemerkung wieder zurück, daß als Kriterien für "Nazi-Betriebe" dieselben
Regeln gelten sollten, die ausschlaggebend gewesen waren bei der Ermittlung eines Betriebes als
"Nazi-Musterbetrieb"; Bericht Wolfs an die ZSK-Wi-SoKo, o.D. (November 1946); LA SP H
13/473/147.
198 GMPA/EF 724: Brozen-Favereau an die Kreisdelegierten, 8.1.1947; AOFAA RPP c.2303 p.3.
199 GMRH/CAB 4953: Landron an Brozen-Favereau, 1.3.1947; AOFAA RP c.901 p.2.
200 Einen Sonderfall stellt der Regierungsbezirk Rheinhessen dar. Er wurde am 8. Oktober 1946 aus der
Zuständigkeit des Oberregierungspräsidiums Neustadt herausgelöst und dem Oberpräsidium Rheinland-Hessen-Nassau
angegliedert (Decision, 8.10.1946; JO-CCFA Nr. 41/46 (12.10.1946), S. 345).
Erst nach mehreren Wochen wurde entschieden, daß bis zum Inkrafttreten der LVO Neustadt weiterhin
für die Entnazifizierung zuständig sein sollte - große Verzögerungen waren die Folge. Hierzu:
CCFA/CAB: Amal an Laffon, 15.11.1946; GMRP/EPU 2175: Roynette an Radenac, 18.3.1946;
ORP/i.V. Grün an Regierungspräsident Rückert, 20.3. u. 10.4.1947; AOFAA DGAP c.233 p.51, RP
c.901 p.4 u. LHA KO 860/977 1/113.
201 GMPA/AA/INT 12641: Brozen-Favereau an Hettier de Boislambert, 11.3.1947; AOFAA RP c.901 p.2.
202 GMRP/CAB 5183: Hettier de Boislambert an Brozen-Favereau, 28.3.1947; AOFAA RP c.901 p.2.