Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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-  Schamotte-Werke  Karl  Fliessen  (AG),  Grünstadt
-  Schönung  &  Co.  (KG),  Neustadt
-  Siemens  &  Halske  (AG),  Zweigniederlassung  Speyer
-  Stilgenbauer  &  Faber  (oHG),  Kirchheimbolanden 197
Ungeachtet  der  kritischen  Bemerkungen  der  Sonderkommission  führte  die  Militärregierung ­
  in  Neustadt  die  Entnazifizierung  juristischer  Personen  in  der  Privatwirtschaft
weiter  fort.  Brozen-Favereau  forderte  im  Januar  1947  anläßlich  einer  Anfrage  Laffons
  die  Kreisdelegierten  auf,  ihm  Unterlagen  über  das  Führungspersonal  der  als
"Nazi-Firmen"  verdächtigten  Firmen  zu  schicken.  Er  rief  sie  angesichts  der  möglichen ­
  wirtschaftlichen  und  sozialen  Folgen  zu  größter  Aufmerksamkeit  und  Umsicht
auf 198 .
Anfang  März  1947  wurde  die  Entnazifizierung  juristischer  Personen  in  der  Pfalz  von
der  Militärregierung  in  Koblenz  kritisiert.  Kabinettsdirektor  Landron  legte  es  der
Militärregierung  in  Neustadt  nahe,  das  in  Rheinland-Hessen-Nassau  angewandte
Verfahren  zu  übernehmen.  Gleichzeitig  äußerte  er  seinen  Wunsch  nach  einer  Angleichung ­
  der  Entnazifizierungsverfahren  in  beiden  Landesteilen 199 .  Brozen-Favereau
wies  in  seinem  Antwortschreiben  darauf  hin,  daß  der  Bereich  der  Entnazifizierung
nicht  der  Delegation  Generale  in  Koblenz  untergeordnet  worden  sei 200 .  Alle  Direktiven ­
  kämen  direkt  aus  Baden-Baden,  wohin  auch  alle  Informationen  und  Berichte  geschickt ­
  würden.  Eine  Änderung  dieser  Situation  lehnte  er  ab  (afin  d'eviter  toute  Situation ­
  ambigue) 201 .  Gouverneur  Hettier  de  Boislambert  beharrte  aber  auf  eine  Verbesserung ­
  der  Kommunikation  zwischen  Neustadt  und  Koblenz:  Alle  bisher  nach
Baden-Baden  geschickten  Berichte  sollten  als  Kopie  auch  an  den  Service  Epuration
in  Koblenz  gehen.  Angesichts  des  kommenden  rheinland-pfälzischen  Entnazifizierungsgesetzes ­
  sei  eine  zentrale  Lenkung  und  Kontrolle  im  ganzen  Land  erforderlich.
Im  Bereich  der  Privatwirtschaft  dürften  künftig  Beschlagnahmungen  von  Firmen  nur
nach  Absprache  mit  dem  Service  Epuration  in  Koblenz  veranlaßt  werden 202 .

197  GMPA/AA/INT  8672:  Brozen-Favereau  an  Laffon,  30.10.1946;  ORP/Abteilung  VI:  Auflistung  von  26
Firmen  (mit  Angabe  des  Wirtschaftszweiges  und  der  Besitzer  bzw.  Vorstandsmitglieder  oder  Gesellschafter); ­
  AOFAA  DGAP  c.3303  p.98  u.  LA  SP  H  13/1058/370-373.  Koch  schickte  das  Schreiben  an
die  Sonderkommission  mit  der  Bemerkung  wieder  zurück,  daß  als  Kriterien  für  "Nazi-Betriebe"  dieselben ­
  Regeln  gelten  sollten,  die  ausschlaggebend  gewesen  waren  bei  der  Ermittlung  eines  Betriebes  als
"Nazi-Musterbetrieb";  Bericht  Wolfs  an  die  ZSK-Wi-SoKo,  o.D.  (November  1946);  LA  SP  H
13/473/147.
198  GMPA/EF  724:  Brozen-Favereau  an  die  Kreisdelegierten,  8.1.1947;  AOFAA  RPP  c.2303  p.3.
199  GMRH/CAB  4953:  Landron  an  Brozen-Favereau,  1.3.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.2.
200  Einen  Sonderfall  stellt  der  Regierungsbezirk  Rheinhessen  dar.  Er  wurde  am  8.  Oktober  1946  aus  der
Zuständigkeit  des  Oberregierungspräsidiums  Neustadt  herausgelöst  und  dem  Oberpräsidium  Rheinland-Hessen-Nassau ­
  angegliedert  (Decision,  8.10.1946;  JO-CCFA  Nr.  41/46  (12.10.1946),  S.  345).
Erst  nach  mehreren  Wochen  wurde  entschieden,  daß  bis  zum  Inkrafttreten  der  LVO  Neustadt  weiterhin
für  die  Entnazifizierung  zuständig  sein  sollte  -  große  Verzögerungen  waren  die  Folge.  Hierzu:
CCFA/CAB:  Amal  an  Laffon,  15.11.1946;  GMRP/EPU  2175:  Roynette  an  Radenac,  18.3.1946;
ORP/i.V.  Grün  an  Regierungspräsident  Rückert,  20.3.  u.  10.4.1947;  AOFAA  DGAP  c.233  p.51,  RP
c.901  p.4  u.  LHA  KO  860/977  1/113.
201  GMPA/AA/INT  12641:  Brozen-Favereau  an  Hettier  de  Boislambert,  11.3.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.2.
202  GMRP/CAB  5183:  Hettier  de  Boislambert  an  Brozen-Favereau,  28.3.1947;  AOFAA  RP  c.901  p.2.
            
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