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der ZSK-Bescheide bewirkte Anfang Mai 1947 ein Umdenken in der Militärregierung.
Brozen-Favereau gab am 6. Mai 1947 den Kreisdelegierten bekannt, daß analog
zum Verwaltungsbereich ab sofort auch in der Wirtschaft in begründeten Ausnahmefällen
ein Sanktionsaufschub bis zu drei Monaten für unentbehrliche Fachkräfte
gewährt werden könne 190 .
Die Entnazifizierung juristischer Personen
Bereits wenige Tage nach der Konferenz in Baden-Baden am 1. Oktober 1946 teilte
die Militärregierung Koch die Ausweitung der Entnazifizierung auf juristische Personen
mit. Auf der Sitzung der ZSK-Wirtschaft am 4. Oktober gab Gümbel die Bildung
einer Sonderkommission bekannt: Sie setzte sich aus den ZSK-Mitgliedem
Hans Wulf, Gerhart Wolf und Otto Gümbel, den Präsidialdirektoren Ritterspacher,
Pieper und Bieroth, sowie dem Leiter des Landesamtes für beschlagnahmte Vermögen,
Brenner, zusammen. Capitaine Schneider hatte den Auftrag erteilt, diejenigen
Firmen festzustellen, die als "Nazi-Betriebe" anzusehen seien und deren Vermögen
im Zuge der Entnazifizierung konfisziert werden sollten 191 .
Ritterspacher erstellte im Auftrag der Sonderkommission ein Gutachten über die
rechtliche Struktur der pfälzischen Wirtschaft und die Möglichkeiten einer Entnazifizierung
juristischer Personen. Sein Fazit war, daß bei Einzelfirmen und GmbHs die
Eigentümer-Frage relativ einfach zu lösen, die Situation bei den Aktiengesellschaften
(AGs) dagegen sehr viel schwieriger sei. Aktienfluktuation, ausländischer Besitz und
der durch Großbanken treuhänderisch verwaltete Einzelbesitz seien sehr schwierig zu
ermitteln, zumal sich das Wertpapiersammeldepot im sowjetischen Teil Berlins befände
und blockiert sei 192 . Die Sonderkommission lehnte auf ihren nächsten Sitzungen
eine Durchführung des Auftrages der Militärregierung ab. Es fehlten hierfür die
rechtlichen Grundlagen, die geplanten Maßnahmen seien dem Wiederaufbau der
Wirtschaft abträglich und würden zudem die Interessen zahlreicher Aktionäre verletzen,
die keinerlei politische Belastung aufwiesen 193 . Koch lehnte ihre Forderung nach
einer neuen Rechtsgrundlage für die Entnazifizierung als überflüssig und durch die
kommende Entwicklung bereits überholt ab 194 . Trotzdem arbeitete die Sonderkommission
einen Anordnungsentwurf zur Entnazifizierung der Wirtschaft aus, der sich
190 Die Anträge auf befristete Weiterbeschäftigung mußten von der Firma über die Kreisdelegierten bei der
Wirtschaftsabteilung der Militärregierung in Neustadt gestellt werden. Diese entschied, nachdem sie
beim Service Epuration nachgefragt hatte, über die Gewährung des Sanktionsaufschubs; GMPA/EF
1032: Brozen-Favereau an die Kreisdelegierten, 6.5.1947; ZSK-Wirtschaft: Gümbel an die IHK LU,
7.7.1947; AOFAA RPPc.2303 p.3, IHK LU 33.
191 ORP/Abt. Finanzen: Vermerk über die Sitzung der ZSK-Wirtschaft, 4.10.1946; LA SP H
13/473/216-218.
192 ZSK-Wirtschaft-Sonderkommission (ZSK-Wi-SoKo): Denkschrift, 8.10.1946; AOFAA DGAP c.3303
p.98.
193 ZSK-Wi-SoKo: Sitzungen, 8., 14. u. 21.10.1946; LA SP H i 3/473/148f„ 154ff. u. 167.
194 Koch erwähnte die Kontrollratsdirektive Nr. 38 und einige Geheimverfügungen, die außer ihm nur wenigen
ZSK-Mitgliedem bekannt seien; ORP/Abt. Finanzen: Vermerk über die Sitzung der ZSK-Wi-SoKo,
21.10.1946; LA SP H 13/473/167.