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antwortlich zu machen und wies auf die angeblich gute Behandlung der Zwangs- und
Fremdarbeiter in Ludwigshafen hin. Im März 1946 erklärte er in einem Zeitungsartikel,
daß es nicht zutreffe, daß es gerade in der Angestelltenschaft viele fanatische
Anhänger des Nazi-Irrwahns gegeben (habe). Der Betriebsrat könne nach Prüfung
der Fragebögen der Angestellten bezeugen, daß ungefähr 18 Prozent der Gesamtbelegschaft
überhaupt keine Parteimitglieder waren. Die Redaktion des "Neuen Mainzer
Anzeigers" vermerkte dazu, daß ein Anteil von 82% Pgs doch als sehr hoch anzusehen
sei 175 .
Das Werk stand seit dem 24. Juli 1945 unter der direkten Kontrolle des Commandement
en Chef Fran^ais en Allemagne, General Koenig. Eine erste Säuberung war im
August 1945 vom Betriebsrat anhand der Bestimmungen des SHAEF-Handbooks im
Auftrag der IG Farben AG-Militärverwaltung vorgenommen worden. Eine erneute
Entnazifizierung durch die ZSK lehnte der zuständige Offizier ab. Koch erkannte jedoch
diese betriebsinteme Überprüfung nicht an und konnte sich mit seiner Forderung
nach dem Einbezug der BASF in das allgemeine Entnazifizierungsverfahren bei
der Militärregierung durchsetzen. Mitte Januar 1946 schlug er ihr die Mitglieder des
Säuberungsausschusses vor 176 . Alle Führungspersonen, höheren Angestellten und das
Meisterpersonal unterlagen dem Verfahren. Von den übrigen Beschäftigten bekamen
nur diejenigen einen politischen Fragebogen, die unter dem Verdacht standen, NS-Aktivisten
gewesen zu sein. Dies betraf neben Parteifunktionären alle NS-Amtsträger
im Betrieb: Betriebsobmänner der DAF, aktive Mitglieder der NSBO und des Werkschutzes,
Informanten des SD und der Gestapo. Dadurch kam die hohe Anzahl der
Säuberungsverfahren in der Arbeiterschaft zustande 177 . Von den 23.000 Beschäftigten
der BASF wurden 6.133 vor die Säuberungskommission geladen. Bis auf zwei
Personen - gegen die beiden Vorstandsmitglieder Carl Wurster und Otto Ambros
wurden noch ergänzende Ermittlungen angestellt 178 - hatten alle bis Mitte 1947 einen
ZSK-Bescheid erhalten.
175 "Neuer Mainzer Anzeiger", 8.3.1946. Siehe auch die Denkschrift des BASF-Chemikers L., 22.1.1948,
der über seine Erfahrungen als Verfolgter des NS-Regimes und ehemaliges Mitglied der ZSK-Wirtschaft
berichtete. Die Denkschrift trägt den Vermerk Kochs gesehen 28.1.1948 (!); LA SP V 52/218.
176 CCFA/GM IG Farben AG Ludwigshafen: Castets an die IHK LU, 28.11.1945, u. an Koch, 11.1.1946;
ORP/Koch an Castets, 7.1.1946, u. an Magniez, 14.1.1946; IHK LU 33; LA SP H 13/731/672f„ 425f.
u. 417f. Zur französischen Politik im Chemiebereich: Ludmann-Obier, Marie-France: Die Kontrolle
der chemischen Industrie in der französischen Besatzungszone 1945-1949. Mainz 1989.
177 GMPA/AA 2720: Magniez an Roynette, 5.9.1947; AOFAA DGAP c.3303 p.98. Roynette hatte in Neustadt
nachgefragt, was es mit den Gerüchten Uber eine ungerechte Behandlung der Arbeiterschaft bei
der Entnazifizierung in der BASF auf sich habe. Magniez erklärte ihm die Gründe für die Sanktionen
und sprach die Vermutung aus, daß es sich bei den Gerüchten um einen Bestandteil der allgemeinen
Kampagne gegen Koch handele.
178 Ambros wurde am 29./30. Juli 1948 im Anklagepunkt der Versklavung (Buna Werk Auschwitz) für
schuldig erklärt, Wurster frei gesprochen; Heine, S. 172ff. u. 291 ff.; Köhler, S. 280ff.