Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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antwortlich  zu  machen  und  wies  auf  die  angeblich  gute  Behandlung  der  Zwangs-  und
Fremdarbeiter  in  Ludwigshafen  hin.  Im  März  1946  erklärte  er  in  einem  Zeitungsartikel, ­
  daß  es  nicht  zutreffe,  daß  es  gerade  in  der  Angestelltenschaft  viele  fanatische
Anhänger  des  Nazi-Irrwahns  gegeben  (habe).  Der  Betriebsrat  könne  nach  Prüfung
der  Fragebögen  der  Angestellten  bezeugen,  daß  ungefähr  18  Prozent  der  Gesamtbelegschaft ­
  überhaupt  keine  Parteimitglieder  waren.  Die  Redaktion  des  "Neuen  Mainzer ­
  Anzeigers"  vermerkte  dazu,  daß  ein  Anteil  von  82%  Pgs  doch  als  sehr  hoch  anzusehen ­
  sei 175 .
Das  Werk  stand  seit  dem  24.  Juli  1945  unter  der  direkten  Kontrolle  des  Commandement
  en  Chef  Fran^ais  en  Allemagne,  General  Koenig.  Eine  erste  Säuberung  war  im
August  1945  vom  Betriebsrat  anhand  der  Bestimmungen  des  SHAEF-Handbooks  im
Auftrag  der  IG  Farben  AG-Militärverwaltung  vorgenommen  worden.  Eine  erneute
Entnazifizierung  durch  die  ZSK  lehnte  der  zuständige  Offizier  ab.  Koch  erkannte  jedoch ­
  diese  betriebsinteme  Überprüfung  nicht  an  und  konnte  sich  mit  seiner  Forderung ­
  nach  dem  Einbezug  der  BASF  in  das  allgemeine  Entnazifizierungsverfahren  bei
der  Militärregierung  durchsetzen.  Mitte  Januar  1946  schlug  er  ihr  die  Mitglieder  des
Säuberungsausschusses  vor 176 .  Alle  Führungspersonen,  höheren  Angestellten  und  das
Meisterpersonal  unterlagen  dem  Verfahren.  Von  den  übrigen  Beschäftigten  bekamen
nur  diejenigen  einen  politischen  Fragebogen,  die  unter  dem  Verdacht  standen,  NS-Aktivisten
  gewesen  zu  sein.  Dies  betraf  neben  Parteifunktionären  alle  NS-Amtsträger
im  Betrieb:  Betriebsobmänner  der  DAF,  aktive  Mitglieder  der  NSBO  und  des  Werkschutzes, ­
  Informanten  des  SD  und  der  Gestapo.  Dadurch  kam  die  hohe  Anzahl  der
Säuberungsverfahren  in  der  Arbeiterschaft  zustande 177 .  Von  den  23.000  Beschäftigten ­
  der  BASF  wurden  6.133  vor  die  Säuberungskommission  geladen.  Bis  auf  zwei
Personen  -  gegen  die  beiden  Vorstandsmitglieder  Carl  Wurster  und  Otto  Ambros
wurden  noch  ergänzende  Ermittlungen  angestellt 178  -  hatten  alle  bis  Mitte  1947  einen
ZSK-Bescheid  erhalten.

175  "Neuer  Mainzer  Anzeiger",  8.3.1946.  Siehe  auch  die  Denkschrift  des  BASF-Chemikers  L.,  22.1.1948,
der  über  seine  Erfahrungen  als  Verfolgter  des  NS-Regimes  und  ehemaliges  Mitglied  der  ZSK-Wirtschaft
  berichtete.  Die  Denkschrift  trägt  den  Vermerk  Kochs  gesehen  28.1.1948  (!);  LA  SP  V  52/218.
176  CCFA/GM  IG  Farben  AG  Ludwigshafen:  Castets  an  die  IHK  LU,  28.11.1945,  u.  an  Koch,  11.1.1946;
ORP/Koch  an  Castets,  7.1.1946,  u.  an  Magniez,  14.1.1946;  IHK  LU  33;  LA  SP  H  13/731/672f„  425f.
u.  417f.  Zur  französischen  Politik  im  Chemiebereich:  Ludmann-Obier,  Marie-France:  Die  Kontrolle
der  chemischen  Industrie  in  der  französischen  Besatzungszone  1945-1949.  Mainz  1989.
177  GMPA/AA  2720:  Magniez  an  Roynette,  5.9.1947;  AOFAA  DGAP  c.3303  p.98.  Roynette  hatte  in  Neustadt ­
  nachgefragt,  was  es  mit  den  Gerüchten  Uber  eine  ungerechte  Behandlung  der  Arbeiterschaft  bei
der  Entnazifizierung  in  der  BASF  auf  sich  habe.  Magniez  erklärte  ihm  die  Gründe  für  die  Sanktionen
und  sprach  die  Vermutung  aus,  daß  es  sich  bei  den  Gerüchten  um  einen  Bestandteil  der  allgemeinen
Kampagne  gegen  Koch  handele.
178  Ambros  wurde  am  29./30.  Juli  1948  im  Anklagepunkt  der  Versklavung  (Buna  Werk  Auschwitz)  für
schuldig  erklärt,  Wurster  frei  gesprochen;  Heine,  S.  172ff.  u.  291  ff.;  Köhler,  S.  280ff.
            
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