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Schmittlein eine Überprüfung des gesamten Universitätspersonals in der französischen
Zone durchzuführen. Ende Dezember 1946 traf Laffon eine entsprechende
Vereinbarung mit Schmittlein 159 . Offizier Fritz von der Direction Interieur et Cultes
bekam den Auftrag, zusammen mit einem Vertreter Schmittleins den Bericht zu erstellen.
Mitte März 1947 legte Fritz seinen Bericht vor 160 . Als Konsequenz des Untersuchungsergebnisses
forderte Amal eine Änderung der Zuständigkeit für die Entnazifizierung
des Universitätspersonals: Die bisherige Kontrolle durch die Direction
de l'Education Publique habe versagt, da sich diese zu stark von Eigeninteressen habe
leiten lassen; aus demselben Grund käme auch eine Kontrolle durch die Direction
Generale des Affaires Administratives nicht in Frage. Die Überwachung solle künftig
durch den Service Epuration in Verbindung mit der politischen Abteilung des Kabinett
Laffons erfolgen 161 .
5.4. Die Entnazifizierung der Privatwirtschaft
Am 20. November 1945 erließ General Bouley die Direktive zur Denazification des
entreprises industrielles, commerciales, agricoles et financieres l62 . In jedem Kreis
sollte ein Untersuchungsausschuß sowie je eine Säuberungskommission (ZSK-Wirtschaft)
für Rheinhessen in Mainz und für die Pfalz in Neustadt eingerichtet werden.
Sowohl die Anweisungen für die Entnazifizierungsarbeit als auch die Zusammensetzung
der Organe entsprach der Baden-Badener Direktive vom 31. Oktober 1945 > 63 .
Die Wirtschaftsabteilung des Oberregierungspräsidiums beauftragte die IHK Ludwigshafen,
für den Bereich der Pfalz eine Liste aller betroffenen Firmen und des
darin beschäftigten Führungs- und Leitungspersonals aufzustellen 164 . Die IHK veröffentlichte
daraufhin Anfang Dezember einen Aufruf an die Betriebe, die erforderlichen
Personalunterlagen einzureichen. In der Pfalz wurden 245 und in Rheinhessen
84 Betriebe von den Entnazifizierungsmaßnahmen erfaßt. Bis Anfang 1946 waren
159 CCFA/CAB: Amal an Grimaud, 6.12.1946; CCFA/CAB/C 9482: Laffon, 26.12.1946; AOFAA DGAP
c.232 p.49.
160 Fritz, März 1947 (Anm. 151). Fritz hatte den Bericht alleine erstellt, da Schmittlein keinen Mitarbeiter
ernannt hatte. Amal drückte sich Laffon gegenüber nur sehr vorsichtig über die Gründe dieser ablehnenden
Haltung aus: II serait delicat d'en exposer les raisons par ecrit et il vaudrait mieux, ä mon sens,
que M. Fritz ait l'occasion de vous en entretenir verbalement; CCFA/CAB: Amal, 17.3.1947; AOFAA
DGAP c.232 p.49.
161 Ebd.
162 GMPA/AA/INT 878: Magniez an Eichenlaub, 20.11.1945. Am 3. Dezember 1945 erfolgte die Berichtigung
durch die Militärregierung, daß die Finanzuntemehmen unter die Entnazifizierung der Verwaltung
fielen; AOFAA RPP c.988 p.3 u. LA SP H 13/731/702-5.
163 Siehe das Kapitel B.3.3. Bei einigen Kreisdelegierten bestanden allerdings im Februar 1946 noch große
Unklarheiten über das genaue Verfahren, wie Pierre Grappin in seinem Inspektionsbericht feststellte
(Anm. 3).
164 ORP/Abt.II Wirtschaft: Summerer an die Statistische Abteilung der IHK LU, 23.1.1946; LA SP H
13/1041/26. Weitere Anordnungen Piepers schlossen auch die Werkmeister und die Betriebsratsmitglieder
in die Entnazifizierung ein: ORP/Abt.II: Pieper an die IHK LU, 19.11.1945, u. Aktennotiz,
28.11.1945; IHK LU 33.