Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Schmittlein  eine  Überprüfung  des  gesamten  Universitätspersonals  in  der  französischen ­
  Zone  durchzuführen.  Ende  Dezember  1946  traf  Laffon  eine  entsprechende
Vereinbarung  mit  Schmittlein 159 .  Offizier  Fritz  von  der  Direction  Interieur  et  Cultes
bekam  den  Auftrag,  zusammen  mit  einem  Vertreter  Schmittleins  den  Bericht  zu  erstellen. ­
  Mitte  März  1947  legte  Fritz  seinen  Bericht  vor 160 .  Als  Konsequenz  des  Untersuchungsergebnisses ­
  forderte  Amal  eine  Änderung  der  Zuständigkeit  für  die  Entnazifizierung ­
  des  Universitätspersonals:  Die  bisherige  Kontrolle  durch  die  Direction
de  l'Education  Publique  habe  versagt,  da  sich  diese  zu  stark  von  Eigeninteressen  habe
leiten  lassen;  aus  demselben  Grund  käme  auch  eine  Kontrolle  durch  die  Direction
Generale  des  Affaires  Administratives  nicht  in  Frage.  Die  Überwachung  solle  künftig
durch  den  Service  Epuration  in  Verbindung  mit  der  politischen  Abteilung  des  Kabinett ­
  Laffons  erfolgen 161 .
5.4.  Die  Entnazifizierung  der  Privatwirtschaft
Am  20.  November  1945  erließ  General  Bouley  die  Direktive  zur  Denazification  des
entreprises  industrielles,  commerciales,  agricoles  et  financieres  l62 .  In  jedem  Kreis
sollte  ein  Untersuchungsausschuß  sowie  je  eine  Säuberungskommission  (ZSK-Wirtschaft)
  für  Rheinhessen  in  Mainz  und  für  die  Pfalz  in  Neustadt  eingerichtet  werden.
Sowohl  die  Anweisungen  für  die  Entnazifizierungsarbeit  als  auch  die  Zusammensetzung ­
  der  Organe  entsprach  der  Baden-Badener  Direktive  vom  31.  Oktober  1945  > 63 .
Die  Wirtschaftsabteilung  des  Oberregierungspräsidiums  beauftragte  die  IHK  Ludwigshafen, ­
  für  den  Bereich  der  Pfalz  eine  Liste  aller  betroffenen  Firmen  und  des
darin  beschäftigten  Führungs-  und  Leitungspersonals  aufzustellen 164 .  Die  IHK  veröffentlichte ­
  daraufhin  Anfang  Dezember  einen  Aufruf  an  die  Betriebe,  die  erforderlichen ­
  Personalunterlagen  einzureichen.  In  der  Pfalz  wurden  245  und  in  Rheinhessen
84  Betriebe  von  den  Entnazifizierungsmaßnahmen  erfaßt.  Bis  Anfang  1946  waren

159  CCFA/CAB:  Amal  an  Grimaud,  6.12.1946;  CCFA/CAB/C  9482:  Laffon,  26.12.1946;  AOFAA  DGAP
c.232  p.49.
160  Fritz,  März  1947  (Anm.  151).  Fritz  hatte  den  Bericht  alleine  erstellt,  da  Schmittlein  keinen  Mitarbeiter
ernannt  hatte.  Amal  drückte  sich  Laffon  gegenüber  nur  sehr  vorsichtig  über  die  Gründe  dieser  ablehnenden ­
  Haltung  aus:  II  serait  delicat  d'en  exposer  les  raisons  par  ecrit  et  il  vaudrait  mieux,  ä  mon  sens,
que  M.  Fritz  ait  l'occasion  de  vous  en  entretenir  verbalement;  CCFA/CAB:  Amal,  17.3.1947;  AOFAA
DGAP  c.232  p.49.
161  Ebd.
162  GMPA/AA/INT  878:  Magniez  an  Eichenlaub,  20.11.1945.  Am  3.  Dezember  1945  erfolgte  die  Berichtigung ­
  durch  die  Militärregierung,  daß  die  Finanzuntemehmen  unter  die  Entnazifizierung  der  Verwaltung ­
  fielen;  AOFAA  RPP  c.988  p.3  u.  LA  SP  H  13/731/702-5.
163  Siehe  das  Kapitel  B.3.3.  Bei  einigen  Kreisdelegierten  bestanden  allerdings  im  Februar  1946  noch  große
Unklarheiten  über  das  genaue  Verfahren,  wie  Pierre  Grappin  in  seinem  Inspektionsbericht  feststellte
(Anm.  3).
164  ORP/Abt.II  Wirtschaft:  Summerer  an  die  Statistische  Abteilung  der  IHK  LU,  23.1.1946;  LA  SP  H
13/1041/26.  Weitere  Anordnungen  Piepers  schlossen  auch  die  Werkmeister  und  die  Betriebsratsmitglieder ­
  in  die  Entnazifizierung  ein:  ORP/Abt.II:  Pieper  an  die  IHK  LU,  19.11.1945,  u.  Aktennotiz,
28.11.1945;  IHK  LU  33.
            
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