169
personal angesehen und waren jederzeit kündbar 145 . Zwei Monate später aber wuchs
die Kritik an der Entnazifizierung: Einzelne Sanktionen wurden als entschieden zu
hart empfunden. Die Militärregierung beklagte gegenüber Baden-Baden ihr Dilemma:
D'une part le besoin d'une denazification qui ne saurait etre assez energique,
d'autre part le besoin de donner un enseignement normal ä une population scolaire
tres nombreuse menent ä une Situation quasi inextricable l46 . Die Durchführung der
Sanktionen stieß oft auf den hinhaltenden Widerstand der Schulverwaltung. Die Anordnung
der Militärregierung, jede Wiedereinstellung mit einer Versetzung des Betroffenen
zu verbinden, wurde vielerorts nicht durchgeführt. Selbst ausdrücklich angeordnete
Versetzungen mußten angemahnt werden 147 . Im Dezember 1946 mußte die
Militärregierung sich gegen die Praxis der Schulbehörde wehren, zwangsversetzte
Lehrer durch gleichrangige oder sogar höhere Stellen gleichsam zu entschädigen 148 .
Im November 1946 stellte die Direction de l'Education Publique in Baden-Baden
fest, daß die Entnazifizierung des Erziehungswesens in der Pfalz kurz vor ihrem Abschluß
stehe: Von 6.993 untersuchten Lehrern waren 23% entlassen worden, bei
weiteren 11% war der ZSK-Bescheid noch nicht rechtskräftig. 1.289 Lehrer waren
ohne Pension, 47 mit Pension und 142 mit reduzierter Pension entlassen worden.
1.706 Lehrer waren mit einer Sanktion und 2.907 ohne jede Sanktion für den Schuldienst
wieder zugelassen worden 149 .
Die Entnazifizierung der Universität Mainz (Teil l) 150
In seiner Rede anläßlich der Eröffnungsfeier der Johannes-Gutenberg-Universität
Mainz am 22. Mai 1946 betonte Rektor Josef Schmid die Notwendigkeit, die nationalsozialistische
Ideologie und den preußischen Militarismus durch das neue Unterrichts-
und Erziehungswesen zu überwinden 151 . Die Mainzer Universität bekam aber
sehr rasch den Ruf als Zufluchtsstätte politisch belasteter Professoren. Auf der Präsidialdirektorenkonferenz
in Neustadt am 9. August 1946 nannten die Sozialdemokraten
Kuraner und Bögler Namen von Nationalsozialisten, die als Angestellte oder Professoren
in Mainz wieder Arbeit gefunden hatten. Eichenlaub und Koch betonten
ihre Machtlosigkeit in den erwähnten Fällen, da sich die Militärregierung die Emen-145
Renard gab die Anweisung Schmittleins vom 25. Juni 1946 fast wörtlich an das Oberregierungspräsidium
weiter; GMPA/AA/EDU 1302 u. 1665: Renard, 4.6. u. 11.7.1946; LA SP H 13/744/957 u.
746/606f.
146 GMPA: "Rapport mensuel" Februar, April u. Oktober 1946; AOFAA DGAP c.233 p.51.
147 GMPA: "Rapport mensuel mars 1946"; ORP/Kultus: Kroneberger, 12.3.1946; AOFAA DGAP c.233
p.51 u. LA SP H 13/236/61.
148 GMPA/AA/EDU 3319: Renard an Kroneberger, 30.12.1946; LA SP H 13/751/446.
149 CCFA/DGAA/DOC: "Etudes Generales" November 1946; AOFAA GFCC c.108.
150 Teil II im Kapitel E.3.3.
151 Zitiert nach dem Bericht des Mitarbeiters Laffons, Fritz: CCFA/DGAA/INT et CULTES: "Synthese
generale sur les Universitas de la zone fran^aise", März 1947; AOFAA DGAP c.232 p.49. Durch die
Verordnung Nr. 44 vom 27. Februar 1946 hatte Koenig die Gründung der Universität Mainz zugelassen;
JO-CCFA Nr. 17/46 (8.3.1946), S. 136.