Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

164

nommen  worden.  Die  bereits  bestehenden  Organe  sollten  Weiterarbeiten,  der  jetzt
"Staatskommissar  für  die  politische  Säuberung"  genannte  Leiter  der  Entnazifizierung
aber  größere  Machtbefugnisse  erhalten:  Angesichts  der  großen  Widerstände,  denen
sich  die  Entnazifizierung  ausgesetzt  sehe,  sei  eine  straffe  Zusammenfassung  in  einer
Hand  notwendig.  Die  Stellung  des  Betroffenen  sollte  verbessert  werden;  ihm  wurde
das  Recht  auf  rechtliches  Gehör  eingeräumt.  Das  Einspruchsrecht  blieb  ihm  weiterhin ­
  verwehrt.  Der  Betroffene  konnte  nur  über  seine  Behörde  oder  eine  der  zugelassenen ­
  Parteien  die  Überprüfung  seines  Falles  anregen 118 .  Der  PSR-Entwurf  kam  aber
zu  spät.  In  Baden-Baden  liefen  bereits  die  Planungen  für  die  Umsetzung  der  Kontrollratsdirektive
  Nr.  38  in  deutsche  Ländergesetze  zur  Entnazifizierung.
Das  Ende  der  2.  Phase:  Harte  Kritik  am  bisherigen  Verfahren
Bei  den  Beratungen  zum  neuen  rheinland-pfälzischen  Entnazifizierungsgesetz  in  der
Beratenden  Landesversammlung  (BLV) 119  wurde  das  bisherige  pfälzische  Verfahren
unter  Koch  zur  Zielscheibe  der  allgemeinen  Kritik.  Die  politischen  Parteien,  voran
die  Christ-  und  Sozialdemokraten,  versuchten  sich  in  der  Schärfe  ihrer  Vorwürfe  gegen ­
  Koch  gegenseitig  zu  übertreffen.  Die  wohl  bekannteste  Formulierung  stammte
vom  Abgeordneten  Peter  Altmeier  (CDP),  dem  späteren  Ministerpräsidenten,  der  von
einem  Säuberungsverfahren  sprach,  das  oft  den  Charakter  einer  politischen  Christenverfolgung ­
  trage.  Die  Entnazifizierung  sei  zum  Tummelplatz  persönlicher  Mißgunst, ­
  anonymer  Verdächtigungen  und  übler  Postenjägerei  geworden 120 .  Hubert
Hermans  (CDU)  verglich  die  pfälzischen  Organe  mit  Revolutionstribunalen  unserer
Zeit,  die  zwar  ohne  Galgen  und  Erschießungskommando  arbeiteten,  aber  manchmal
eine  verzweifelte  Ähnlichkeit  mit  den  Vorbildern  von  1792  hätten.  Koch  würde  nicht
so  sehr  das  Ziel  der  Beseitigung  des  nationalsozialistischen  Ungeistes  als  das  der  ihm
aus  irgend  einem  Grunde  unbequemen  Volksschichten  verfolgen 121  122 .  Der  SPD-Abgeordnete ­
  Hans  Hoffmann  sah  in  der  Entnazifizierung  der  Pfalz  sogar  quasifaschistische ­
  Methoden  am  Werk  und  rechtfertigte  den  Auszug  der  SPD-Vertreter  aus  dem
PSR:  Die  SPD  würde  es  künftig  ablehnen,  die  Mitverantwortung  und  politische  Dekkung
  für  irgendwelche  unverantwortlichen  Stellen  zu  übernehmen,  deren  Tätigkeit
sich  in  nicht  allzu  ferner  Zeit  als  bewußte  oder  unbewußte  Sabotage  an  der  Demokratie ­
  erweist.  Im  neuen  Verfahren  dürfe  kein  Platz  für  kompromittierte  Personen
sein;  es  sei  notwendig,  nicht  nur  die  Pferde,  sondern  auch  den  Kutscher  zu  wechseln' ­
 22 .  Franz  Bögler  (SPD)  begrüßte  den  Erlaß  der  LVO  als  deutliche  Absage  an  das
seither  besonders  in  der  Pfalz  herrschende  System  der  Willkür,  der  Inquisition  und

118  Ebd.;  der  Entwurf  bestand  aus  sechs  Abschnitten  mit  insgesamt  55  Paragraphen.
119  Siehe  das  Kapitel  D.4.
120  Altmeier  (CDP):  BLV  Drs.  Nr.  I:  Sitzungsprotokoll,  6.12.1946,  S.  16f.;  Paul  Baumann  (KPD)  kritisierte ­
  diese  Wortwahl,  die  seiner  Meinung  nach  die  Unterdrückung  und  Verfolgung  vieler  Geistlichen
unter  dem  NS-Regime  verharmlose  und  diese  Opfer  nachträglich  beleidige;  BLV  Drs.  Nr.  9:  Sitzungsprotokoll,
  19.2.1947,  S.  23f.
121  BLV  Drs.  Nr.  9,  S.  20;  ebd.
122  Ebd.  S.  21.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.