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Einzelfall dadurch gerecht werden, daß nicht nur dessen nationalsozialistische Vergangenheit,
sondern auch die persönlichen Umstände sowie die jetzige berufliche
Stellung berücksichtigt wurden" 3 .
Oberst Magniez fragte in Baden-Baden nach, welche Bedeutung der württembergischen
Rechtsanordnung zukäme. Er habe den Eindruck, daß diese mildere Bestimmungen
beinhalte als die Entnazifizierungsdirektiven Laffons" 4 . Amal hatte wenige
Tage zuvor Abschriften der neuen Rechtsanordnung an die Ländergouvemeure verschickt.
Er sah durch sie das bestehende Verfahren nicht in Frage gestellt: La redaction
de l'ordonnance est teile qu'elle n'implique aucun changement des methodes
employees jusqu'ä present et evite justement de codifier en fagon trop stricte les
regles d'epuration conformement ä la politique que nous avons toujours suivie de
l'examen individuel. Arnal überließ es der Militärregierung in Neustadt, eine vergleichbare
Rechtsanordnung für Hessen-Pfalz in Kraft zu setzen" 5 . Magniez überreichte
Koch den Text der Rechtsanordnung. Eine derartige Verordnung hätte den
Vorteil, daß die Entnazifizierung auf eine festere, rechtliche Grundlage gestellt
werde. Koch solle prüfen, inwieweit ein Interesse an der Übernahme einzelner Artikel
bestehe. In den folgenden Wochen erinnerte Magniez Koch mehrmals an diesen
Auftrag" 6 . Erst Mitte November 1946 reagierte das Oberregierungspräsidium. Der
Vorsitzende des PSR, Senatspräsident Matheis, überreichte der Militärregierung den
Entwurf einer Rechtsanordnung zur politischen Säuberung für das Gebiet Hessen-Pfalz.
In der Begründung wurden die scharfen Proteste der Parteien, der Presse und
auch des Oberregierungspräsidenten Eichenlaub gegen die fehlende gesetzliche
Grundlage der Entnazifizierung erwähnt. Es könne daher weder die geplante Übernahme
der Kontrollratsdirektive Nr. 38, noch eine gesetzliche Regelung des im Aufbau
befindlichen rheinland-pfälzischen Staates abgewartet werden: Diese Rechtsanordnung
muß an die bisher in Hessen-Pfalz entwickelten Grundsätze und Verfahrensregeln
anknüpfen, darauf aufbauen und insbesondere auch die bisher bekannt
gegebenen ... Entnazifizierungsentscheidungen legalisieren. Dabei erscheint es notwendig,
das Verfahren in eine etwas festere Form zu bringen, ohne die von den bisherigen
Ausschüssen und Kommissionen geübte Freiheit zu sehr einzuschränken " 7 .
Das bisherige Verfahren habe sich im großen und ganzen bewährt und die Erwartungen
nach umfassender und schneller Entnazifizierung erfüllt. Die bei der ungeheuren
Anzahl der Fälle und der schnellen Bearbeitung fast unvermeidbaren Fehlentscheidungen
seien durch den PSR berichtigt worden. Als Vorlage hatte dem PSR-Entwurf
die württembergische Rechtsanordnung gedient; einige Teile waren wörtlich über113
Henke, Politische Säuberung, S. 80ff.; Hudemann, Französische Besatzungszone, S. 240ff.
" 4 GM PA/A A/INT 4075: Magniez an Laffon, 12.7.1946; AOFAA DGAP c.233 p.51.
115 CCFA/CAB/C 5066: Laffon an Brozen-Favereau, 20.7.1946; AOFAA DGAP c.233 p.51.
116 GM PA/A A/INT 4550, 6571: Magniez an Koch, 25.7. (übersetzte Abschrift) u. 10.9.1946; LA SP H
13/745/634 u. 155.
117 Matheis erwähnte die Entschließung des CDU-Vorstandes vom 2. Oktober 1946 ("Die Rheinpfalz",
5.10.1946) , den Artikel des Mainzer Oberbürgermeisters Kraus ("Neuer Mainzer Anzeiger",
26.10.1946) und die Wahlkampfreden Eichenlaubs; ORP/PSR: Matheis: "Begründung zum Entwurf einer
Rechtsanordnung zur politischen Säuberung für das Gebiet Hessen-Pfalz", 11.11.1946; AOFAA
DGAP c.3306 p.117.