Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Zugelassen  waren  nur  Einsprüche  gegen  rechtskräftige  ZSK-Bescheide,  die  auf
"Entlassung"  lauteten,  und  die  sich  auf  völlig  neues  Beweismaterial  stützten.  Antragsberechtigt ­
  war  nur  der  Betroffene;  die  Abgabe  erfolgte  über  die  Parteibüros  oder
das  "Büro  der  Parteilosen"  in  Diedesfeld.  Eine  persönliche  Vorsprache  beim  PSR
war  unmöglich,  da  den  Mitgliedern  der  Kontakt  mit  den  Antragstellern  streng  verboten ­
  war 96 .
Die  Befugnisse  des  PSR  lösten  in  Baden-Baden  Protest  aus,  da  sie  den  bestehenden
Anweisungen  widersprachen.  Auf  Anfrage  teilte  Brozen-Favereau  mit,  daß  er  dem
PSR  nur  gestattet  habe,  etwa  400  Fälle  aus  dem  Jahr  1945,  die  zu  einem  Zeitpunkt
entschieden  worden  waren,  oü  les  commissions  ont  ete  vraiment  trop  severes,  zu  korrigieren. ­
  Die  Bekanntmachung  Kochs  und  die  Einrichtung  einer  regulären  Berufungsinstanz ­
  seien  jedoch  ohne  seine  Genehmigung  erfolgt.  Eine  Bestrafung  Kochs
sei  inzwischen  eingeleitet  worden,  zumal  dies  nicht  das  erste  Mal  gewesen  sei,  daß  er
eigenmächtig  gehandelt  habe:  Cette  decision  ...  n'ayant  rien  d'offtciel  et  ne  devant
pas  etre  consideree  comme  la  volonte  de  creer  une  sorte  de  cour  d'appel  malheureusement ­
  interpretee  autrement  par  les  Allemands  qui  en  ont  profite  peut-etre  pour  des
fins  politiques 97 .
Die  Befugnisse  des  PSR  wurden  aber  nicht  eingeschränkt.  Parteien  und  Kirchen
reichten  umfangreiche  Listen  mit  Berufungsanträgen  ein.  Besonders  dringliche  Fälle
konnte  Generalvikar  Haußner  Koch  direkt  übergeben 98 .  Anfang  August  1946  begann
der  PSR  mit  seiner  Arbeit;  bis  Ende  des  Jahres  waren  bereits  über  1.200  Fälle  behandelt ­
  worden 99 .  Die  Ergebnisse  der  Verhandlungen  sollten  zunächst  vertraulich  bleiben ­
  -  trotzdem  konnte  das  Bischöfliche  Ordinariat  bereits  Anfang  Oktober  erste  Ergebnisse ­
  den  Betroffenen  mitteilen.  ln  80%  der  Fälle  hatte  der  Einspruch  Erfolg  gehabt ­
 100 .  Die  anfängliche  Beschränkung  auf  Härtefälle,  die  aus  der  Vielzahl  der  eingereichten ­
  Anträge  von  den  Parteien  herausgesucht  worden  waren,  wurde  bald  fallengelassen: ­
  Jetzt  wurden  alle  Berufungsanträge  dem  PSR  zur  Entscheidung  vorgelegt.
Er  verhandelte  pro  Sitzungstag  zwischen  acht  und  15  Fälle.  Der  KPD-Vertreter
Schlenz  berichtete,  daß  man  an  einzelnen  Tagen  das  Gefühl  hatte,  das  ehemalige

96  Schneider  wehrte  sich  Anfang  August  1946  gegen  die  Flut  von  Einspruchsanträgen,  die  den  Service
Epuration  überschwemmten.  Er  forderte  Koch  auf,  die  Behörden  nachdrücklich  darauf  hinzuweisen,
daß  der  PSR  der  richtige  Adressat  sei;  GMPA/AA/INT  4760:  Schneider,  2.8.1946;  Koch:  Bekanntmachung, ­
  5.8.1946;  LA  SP  H  13/745/596  u.  473/54.
97  Die  Militärregierung  hatte  ein  Exemplar  der  Bekanntmachung  im  ihrem  "Rapport  mensuel  septembre
1946"  nach  Baden-Baden  geschickt;  GMPA/AA/INT  8429:  Brozen-Favereau  an  Laffon,  24.10.1946;
AOFAA  DGAP  c.233  p.51.
98  BO  Speyer:  Haußner  an  Koch,  24.2.1947;  BSTA  SP  12/4a.
99  SPD  Bezirk  Pfalz:  Kuraner  an  Koch,  8.1.1947;  AsD  Pfalz  961.  Eine  Gebührenordnung  wurde  erst  Anfang ­
  März  1947  erlassen:  Die  zu  entrichtende  Gebühr  reichte  abhängig  von  den  entstandenen  Kosten
von  RM  20.-  bis  RM  200.-;  ORP/Abt.  Finanzen:  Verfügung,  12.3.1947;  LA  SP  R  18/2.
100  j\j ur  bei  politisch  schwer  Belasteten  wurde  eine  Milderung  abgelehnt,  so  im  Fall  eines  Volksschullehrers, ­
  der  nicht  nur  NSDAP-Mitglied  seit  1.  Mai  1933  gewesen  war,  sondern  auch  Blockleiter  und  stellvertretender ­
  Ortsgruppenschulungsleiter  in  Kaiserslautem;  beides  Ämter,  die  ihm  nach  seiner  eigenen
Darstellung  förmlich  aufgedrängt  worden  waren.  Aber  auch  für  ihn  hatte  Generalvikar  Haußner  Trost
parat:  Verzagen  Sie  bitte  nicht.  Es  wird  auch  für  Sie  der  Tag  kommen,  an  dem  Sie  Ihre  Stellung  einnehmen ­
  können-,  Haußner,  4.  u.  9.10.1946;  BSTA  SP  12/4a.
            
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