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Zugelassen waren nur Einsprüche gegen rechtskräftige ZSK-Bescheide, die auf
"Entlassung" lauteten, und die sich auf völlig neues Beweismaterial stützten. Antragsberechtigt
war nur der Betroffene; die Abgabe erfolgte über die Parteibüros oder
das "Büro der Parteilosen" in Diedesfeld. Eine persönliche Vorsprache beim PSR
war unmöglich, da den Mitgliedern der Kontakt mit den Antragstellern streng verboten
war 96 .
Die Befugnisse des PSR lösten in Baden-Baden Protest aus, da sie den bestehenden
Anweisungen widersprachen. Auf Anfrage teilte Brozen-Favereau mit, daß er dem
PSR nur gestattet habe, etwa 400 Fälle aus dem Jahr 1945, die zu einem Zeitpunkt
entschieden worden waren, oü les commissions ont ete vraiment trop severes, zu korrigieren.
Die Bekanntmachung Kochs und die Einrichtung einer regulären Berufungsinstanz
seien jedoch ohne seine Genehmigung erfolgt. Eine Bestrafung Kochs
sei inzwischen eingeleitet worden, zumal dies nicht das erste Mal gewesen sei, daß er
eigenmächtig gehandelt habe: Cette decision ... n'ayant rien d'offtciel et ne devant
pas etre consideree comme la volonte de creer une sorte de cour d'appel malheureusement
interpretee autrement par les Allemands qui en ont profite peut-etre pour des
fins politiques 97 .
Die Befugnisse des PSR wurden aber nicht eingeschränkt. Parteien und Kirchen
reichten umfangreiche Listen mit Berufungsanträgen ein. Besonders dringliche Fälle
konnte Generalvikar Haußner Koch direkt übergeben 98 . Anfang August 1946 begann
der PSR mit seiner Arbeit; bis Ende des Jahres waren bereits über 1.200 Fälle behandelt
worden 99 . Die Ergebnisse der Verhandlungen sollten zunächst vertraulich bleiben
- trotzdem konnte das Bischöfliche Ordinariat bereits Anfang Oktober erste Ergebnisse
den Betroffenen mitteilen. ln 80% der Fälle hatte der Einspruch Erfolg gehabt
100 . Die anfängliche Beschränkung auf Härtefälle, die aus der Vielzahl der eingereichten
Anträge von den Parteien herausgesucht worden waren, wurde bald fallengelassen:
Jetzt wurden alle Berufungsanträge dem PSR zur Entscheidung vorgelegt.
Er verhandelte pro Sitzungstag zwischen acht und 15 Fälle. Der KPD-Vertreter
Schlenz berichtete, daß man an einzelnen Tagen das Gefühl hatte, das ehemalige
96 Schneider wehrte sich Anfang August 1946 gegen die Flut von Einspruchsanträgen, die den Service
Epuration überschwemmten. Er forderte Koch auf, die Behörden nachdrücklich darauf hinzuweisen,
daß der PSR der richtige Adressat sei; GMPA/AA/INT 4760: Schneider, 2.8.1946; Koch: Bekanntmachung,
5.8.1946; LA SP H 13/745/596 u. 473/54.
97 Die Militärregierung hatte ein Exemplar der Bekanntmachung im ihrem "Rapport mensuel septembre
1946" nach Baden-Baden geschickt; GMPA/AA/INT 8429: Brozen-Favereau an Laffon, 24.10.1946;
AOFAA DGAP c.233 p.51.
98 BO Speyer: Haußner an Koch, 24.2.1947; BSTA SP 12/4a.
99 SPD Bezirk Pfalz: Kuraner an Koch, 8.1.1947; AsD Pfalz 961. Eine Gebührenordnung wurde erst Anfang
März 1947 erlassen: Die zu entrichtende Gebühr reichte abhängig von den entstandenen Kosten
von RM 20.- bis RM 200.-; ORP/Abt. Finanzen: Verfügung, 12.3.1947; LA SP R 18/2.
100 j\j ur bei politisch schwer Belasteten wurde eine Milderung abgelehnt, so im Fall eines Volksschullehrers,
der nicht nur NSDAP-Mitglied seit 1. Mai 1933 gewesen war, sondern auch Blockleiter und stellvertretender
Ortsgruppenschulungsleiter in Kaiserslautem; beides Ämter, die ihm nach seiner eigenen
Darstellung förmlich aufgedrängt worden waren. Aber auch für ihn hatte Generalvikar Haußner Trost
parat: Verzagen Sie bitte nicht. Es wird auch für Sie der Tag kommen, an dem Sie Ihre Stellung einnehmen
können-, Haußner, 4. u. 9.10.1946; BSTA SP 12/4a.