Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Entgegen  den  offiziellen  Richtlinien  bestand  schon  jetzt  die  Möglichkeit,  einzelne
ZSK-Bescheide  abzumildem.  Eichenlaub  und  Koch  legten  Einzelfälle  der  ZSK  zur
erneuten  Verhandlung  wieder  vor 78  79 .  Die  katholische  Kirche  reichte  bei  Koch  Anträge
auf  Sanktionsmilderung  ein,  und  der  SPD  gelang  es,  sozusagen  privat,  an  einflußreicher ­
  Stelle  Einzelfälle  zu  bereinigen  79  In  der  Forstverwaltung  wurde  im  Juni  1946
mit  Wissen  der  Militärregierung  eine  "Spezialkommission"  eingerichtet,  die  die  bisherigen ­
  Entscheidungen  überprüfte 80 .  Auch  über  die  Militärregierung  konnten  Milderungen ­
  des  ZSK-Bescheides  erreicht  werden.  Erst  nach  Inkrafttreten  der  LVO  untersagte ­
  Brozen-Favereau  seinen  Offizieren  diese  Praxis:  En  l'absence  de  textes  legaux,
instituant  une  procedure  reguliere  de  revision  des  decisions  de  la  Commission  Centrale ­
  d'Epuration,  un  certain  nombre  de  decisions  avaient  ete  modifees  sur  intervention
  soit  des  Delegues  de  Cercle,  soit  des  chefs  de  Service  ä  qui  elles  etaient  apparues
  comme  injustes  81 .
Die  Aufforderung  der  Militärregierung  zur  Einrichtung  eines  "Conseil  Politique
d'Epuration"  wurde  vom  Oberregierungspräsidium  zum  Anlaß  genommen,  erste
Entwürfe  für  ein  Einspruchsverfahren  auszuarbeiten.  Aus  der  Abteilung  Inneres  kam
der  Vorschlag  für  ein  Verfahren,  bei  dem  der  Einfluß  von  Parteien  und  Gewerkschaften ­
  auf  ein  Mitentscheidungsrecht  beschränkt  blieb.  Der  Betroffene  oder  sein
Amtsleiter  sollten  im  Entlassungsfall  Einspruch  einlegen  dürfen.  Die  erweiterte  Präsidialkonferenz ­
  beschloß  am  18.  März  1946,  den  Entwurf  der  Militärregierung  vorzulegen ­
 82 .  Schneider  setzte  sich  in  Baden-Baden  für  den  Entwurf  ein.  Curial  lehnte
aber  eine  spezielle  Einspruchsinstanz  ab  und  wies  auf  die  Kompetenzen  des  Conseil
Politique  hin.  Die  Militärregierung  in  Neustadt  wurde  angemahnt,  diesen  endlich  zu
konstituieren:  En  reponse  ä  une  demande  du  Palatinat,  il  est  precise  pour  le  moment
qu'aucun  organisme  d'appel  devant  lequel  les  allemands  pourraient  demander  une
revision  de  leur  dossier  n'est  institue 83 .  Arnal  schlug  Laffon  Anfang  Mai  1946  eine
Überprüfung  der  ablehnenden  Haltung  vor.  Schneider  hatte  ihn  ausdrücklich  darum
gebeten,  angesichts  der  vorangeschrittenen  Arbeit  der  Entnazifizierung  in  Hessen-Pfalz
  den  neuen  Entwurf  der  Justizabteilung  des  Oberregierungspräsidiums  zu  begutachten ­
 84 .  Dieser  Entwurf  gliederte  sich  in  16  Paragraphen,  die  die  Organisation  und

78  Hierzu:  Anordnungen  Eichenlaubs,  24.  u.  25.5.1946;  LA  SP  R  18/31.  Vor  allem  die  sich  verändernden
Bewertungsmaßstäbe  für  Jugendliche  hatten  neue  Verhandlungen  erforderlich  gemacht.  Hierzu:  Untersuchungsausschuß ­
  Kaiserlautem:  Vorsitzender  Eugen  Hertel  an  Koch,  2.10.1946;  LA  SP  R  18/341.
79  Bögler  berichtete,  daß  es  sich  dabei  nur  um  krasse  Fehlentscheidungen,  insbesondere  gegenüber  Jugendlichen, ­
  gehandelt  habe:  Auf  diesem  Wege  ist  uns  die  Bereinigung  einer  ganzen  Anzahl  von  Fällen
geglückt;  Bögler  an  die  SPD  Kaiserslautem,  23.7.1946;  AsD  Pfalz  706;  BSTA  SP  12/4a.
80  ORP/Abt.  Finanzen:  Vermerk  Dahlgrüns  über  eine  Besprechung  mit  Oberforstmeister  Senft,  o.D.  (Juni
1946);  LA  SP  H  13/473/295.
81  GMPA/AA  2541:  Brozen-Favereau:  Note  de  Service,  21.8.1947;  AOFAA  RPP  c.2317  p.7.
82  ORP/Abt.  des  Innern  (Gl.):  "Überlegungen  zum  Entwurf  des  Berufungsverfahrens",  18.3.1946;  ORP:
Bericht  über  die  Präsidialkonferenz  mit  den  Vertretern  des  Überparteilichen  Ausschusses,  18.3.1946;
LA  SP  H  13/3056  u.  H  13/96/110-136.
83  CCFA/CAB:  "Compte  rendu  de  la  röunion  des  officiers  de  dönazification  du  4  avril  1946",  8.4.1946;
AOFAA  RPc.901  p.4.
84  Zitiert  aus  dem  Antwortschreiben  Laffons:  CCFA/CAB/C  3277:  Laffon  an  Bouley,  10.5.1946;  AOFAA ­
  DGAPc.233  p.5L
            
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