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Bis zum Frühjahr 1947 funktionierte dieses Verfahren. Der Service Epuration wollte
jedoch vor Inkrafttreten des neuen rheinland-pfälzischen Entnazifizierungsgesetzes
die Säuberung der Verwaltung zum Abschluß bringen. Dazu sollten alle bisherigen
ZSK-Entscheidungen in den "Amtlichen Mitteilungen" veröffentlicht und ausnahmslos
durchgeführt werden. Am 6. März 1947 gab Koch bekannt, daß alle bisher
nicht vollstreckten Sanktionen bis zum 30. April 1947 vollzogen werden sollten.
Künftig könnten die ZSK keine "vorläufigen Entscheidungen" mehr ausstellen 58 . Die
Militärregierung sprach ein Verbot von weiteren Weiterbeschäftigungsgenehmigungen
aus und ließ alle bereits genehmigten zum Ende des Monats März auslaufen 59 .
Die deutsche Verwaltung habe die ihr eingeräumte Chance nicht genutzt: ... et il
semble que dans la plus gründe partie des cas aucune diligence n'a ete faite par
iadministration allemande pour assurer le remplacement du fonctionnaire epure 60 .
Die Durchführung der Anordnung zum festgesetzten Termin stieß jedoch auf große
Schwierigkeiten. Die Frist wurde zunächst bis zum 15. Juni, schließlich bis zum
15. Juli 1947 verlängert, um einen Zusammenbruch der Verwaltung zu verhindern
(pour eviter des perturbations dans l'administration allemande) 61 .
Außerdem konnten nicht alle ZSK-Entscheidungen veröffentlicht werden, bevor
Oberregierungsvizepräsident Koch im Zuge eines Wechsels an der Spitze des Oberregierungspräsidiums
entlassen wurde 62 . Der neue Oberregierungspräsident Franz
Bögler - einer der schärfsten Kritiker des bisherigen Entnazifizierungsverfahrens -
weigerte sich, seine Unterschrift unter die ZSK-Bescheide zu setzen. Um Nachteile
für die Betroffenen zu vermeiden - das Einspruchsrecht der Betroffenen war an die
Rechtskräftigkeit des ZSK-Bescheides gebunden -, erteilte die Militärregierung mit
Zustimmung Böglers dem jetzigen Privatier Koch die Zeichnungsberechtigung für
die unter seiner Amtszeit bis zum Inkrafttreten der LVO gefällten Urteile 63 . Noch
Mitte November 1947 hielt der stellvertretende Landeskommissar Wolf im Privathaus
Kochs in Edenkoben Rücksprache wegen der noch ausstehenden Veröffentlichung
von 3.000 ZSK-Bescheiden 64 .
58 Diese vorläufigen Entscheidungen trugen die Vermerke: Vorbehaltlich der Erteilung des Agrement
durch den Herrn Delegue Superieur oder nur zur innerdienstlichen Verwendung; ORP/Koch, 6.3.1947.
Die Vorschrift galt auch für den Regierungsbezirk Rheinhessen; Reg.Präs. Mainz: Rücken, 14.3.1947;
AOFAA RPP c.988 p.3 u. RP c.901 p.2.
59 GMPA/DAA 218: Brozen-Favereau: Note de Service, 15.3.1947; GMPA/AA/EDU 3962 u. 3986: Renard
an Präsidialdirektor Zimmermann u. an die Kreisdelegierten, 21.3. u. 26.3.1947; AOFAA RPP
c.2317 p.7, RP c. 1012 u. LA SP H 13/751/322.
60 Brozen-Favereau, ebd.
61 GMPA/AA/INT 14023: Brozen-Favereau: Note de Service, 28.4.1947; GMRP/EDU 175: Note an
Roynette, 3.4.1947; AOFAA RP c.1049 u. c.901 p.2. Koch meldete an die Landesregierung, daß die
Militärregierung mit der Genehmigung der ZSK-Entscheidungen nicht nachkomme; ORP/i.V. Grün,
22.4.1947; LHA KO 860/977 1/99.
62 Nach den Landtagswahlen wurden am 19. Juli 1947 Eichenlaub und Koch durch den neuen Oberregierungspräsidenten
Franz Bögler (Emigration in Frankreich, Mitbegründer und Parteivorsitzender der
SPD im Bezirk Pfalz) und seinen Vize Emst Doller (Generalstaatsanwalt am OLG Neustadt) abgelöst.
63 Bögler gab für diese Verzögerung technische Gründe an; ORP: Pressekonferenz Böglers, 22.9.1947;
LA SPH 13/97/113-138.
64 LK/Pfalz: Wolf an Bögler, 11.11.1947; LA SP V 52/14.