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ren geändert sei. Jetzt konnte nur noch über den zuständigen französischen Kontrolloffizier
oder Kreisdelegierten ein Antrag auf Weiterbeschäftigung gestellt werden.
Dieser leitete ihn nach Überprüfung an den Chef des Service Epuration weiter. Die
Strafandrohung der Militärregierung gab Koch an die Behördenleiter weiter, die er
anwies, gewissenhaft und unter persönlicher Haftung auf eine strikte und sofortige
Durchführung der ZSK-Bescheide zu achten 53 .
Die Anweisung Laffons zur Behandlung der Anträge auf befristete Weiterbeschäftigung
gab der neue Gouverneur Brozen-Favereau Ende Oktober 1946 bekannt. Die
Drei-Monatsfrist galt ab dem Tag der Veröffentlichung des ZSK-Bescheides - weiter
zurückliegende Anträge wurden zurückgewiesen 54 . Trotz mehrfacher Ermahnungen
gelang es weder Koch noch der Militärregierung, eine strikte Durchführung der Entnazifizierungsmaßnahmen
durchzusetzen 55 Dennoch gerieten manche Verwaltungen
an den Rand des Zusammenbruchs. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen erklärte sich
angesichts der zahlreichen Entlassungen im Februar 1947 für außerstande, noch länger
die Verantwortung für die frist- und sachgemäße Erledigung der Dienstgeschäfte
zu übernehmen. Alle Versuche, bei der Militärregierung eine Verlängerung der Drei-Monatsfrist
zu erreichen, seien fehlgeschlagen und die Suche nach Ersatzkräften
bislang weitgehend erfolglos geblieben: Fast alle Bewerber seien politisch stärker
belastet als die jetzt Entlassenen; aus anderen Zonen kämen angesichts der schlechten
Emährungslage keine Bewerber 56 . Am 14. Oktober 1946 wandten sich die Präsidialdirektoren
auf einer Konferenz, an der Koch nicht teilnahm, gegen die sofortige
Durchführung der Sanktionen. Einstimmig erklärten sie, ZSK-Bescheide nur noch
dann auszuführen, wenn eine Störung der Verwaltungsarbeit nicht zu befürchten
sei 57 . Die Militärregierung beharrte jedoch auf ihrem Standpunkt. Koch ging deshalb
dazu über, die Veröffentlichung der ZSK-Entscheidungen hinauszuzögem. Damit
sollte den Wünschen der Verwaltungen entgegengekommen und der neu eingerichteten
Einspruchsinstanz Zeit gegeben werden, zu harte Urteile zu revidieren.
Oberregierungsvizepräsidenten auszustellende Sondergenehmigung auf Aussetzung des Vollzugs erhalten
haben; AM Nr. 33/46 (26.6.1946), S. 315.
53 ORP/Koch, 30.7.1946; LA SP H 13/473/55.
54 GMPA/AA/INT 8422: Brozen-Favereau: Note de Service, 26.10.1946; GMPA/AA/INT/DEN 2822:
Cou€ an Koch, 28.12.1946; LA SP H 13/750/771 u. 431; AOFAA RPc.1049.
55 Auch noch im April 1947 wurden zahlreiche Personen ohne Genehmigung des Service Epuration weiterbeschäftigt
oder waren ohne seine Genehmigung eingestellt worden; GMPA/AA/INT 11662: Cou6
an Koch, 6.2.1946; ORP/Koch an alle Behördenleiter, 2.4.1947; LA SP H 13/750/46 u. H 13/3056.
56 Stadtverwaltung Ludwigshafen: Oberbürgermeister Bauer u.a.: Erklärung, 4.2.1947; LHA KO
441/45563/170f. Die Stadtverwaltung Kaiserslautern sah sich Ende Januar vor eine vergleichbare Situation
gestellt: Hier versuchten Vertreter des Stadtrates durch persönliche Kontaktaufnahme mit dem
Oberregierungspräsidium und der Militärregierung einen weiteren Aufschub der Entlassungsmaßnahmen
zu erreichen; Stadt Kaiserslautern: Bericht über die 2. geheime Sitzung des Stadtrates, 29.1.1947;
StA KL 1819.
57 ORP: Beschluß der Präsidialdirektorenkonferenz, 14.10.1946; LA SP H 13/473/213. Koch empörte
sich über diesen vollkommen abwegigen Beschluß; es sei unglaublich, daß versucht worden war, ihn zu
umgehen; ORP/Abt. Finanzen: Vermerk über eine Vorsprache Kochs auf der Sitzung der ZSK-Wirtschafts-Sonderkommission,
21.10.1946; LA SP H 13/473/154.