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nicht umgangen wurden. Auch die technischen Abteilungen der Militärregierung
hielten sich gegenüber den deutschen Verwaltungen oft bedeckt. So wollte der zuständige
Finanzoffizier zwar, um eine Störung des Verwaltungsbetriebes auszuschließen,
über alle Personal Veränderungen unverzüglich informiert werden, andererseits
wies er aber Präsidialdirektor Bieroth darauf hin, daß die Entnazifizierung eine
politische Aufgabe sei und es nie soweit kommen dürfe, daß es heiße: "Die Kleinen
hängt man, und die Großen läßt man laufen". Man dürfe nicht das untere Personal
entnazifizieren und die Führungskräfte behalten 46 . Innerhalb der Militärregierung
versuchten jedoch die Dienststellen ihre Interessen durchzusetzen. Im März 1946
meldeten Postoffiziere, daß angesichts der katastrophalen Personalsituation nur zwei
Alternativen zur Verfügung stünden: Entweder die Militärregierung habe ein Interesse
an einer funktionierenden Post, oder sie lasse die ZSK-Bescheide durchführen 47 .
Eine Übergangslösung wurde mit der Gewährung befristeter Weiterbeschäftigungen
gefunden. Mitte Februar 1946 genehmigte Magniez zum Beispiel eine vorläufige
Weiterbeschäftigung entlassener Gemeindesteuereinnehmer für drei Monate 48 . Die
befristeten Weiterbeschäftigungsgenehmigungen blieben nicht auf diese Beamten beschränkt.
Die Militärregierung forderte daher nachdrücklich die Ausbildung eines
politisch unbelasteten Beamtennachwuchses. Es gehe nicht an, daß aus technischen
Gründen die politischen Entscheidungen der Entnazifizierungsorgane lahmgelegt
oder aufgeschoben würden 49 . Koch einigte sich mit den Präsidialdirektoren darauf,
daß nach einer Frist von sechs Monaten ein geeigneter Ersatz gefunden sein müsse 50 .
Anträge auf Weiterbeschäftigung konnten zunächst auch von ihm bearbeitet werden.
Die Militärregierung ließ ihn bis Juni 1946 gewähren, protestierte dann aber vehement
gegen die bisher ausgebliebene Durchführung zahlreicher ZSK-Bescheide. Magniez
erinnerte Koch am 16. Juni daran, daß diese am Tage ihrer Veröffentlichung in
den "Amtlichen Mitteilungen" durchzuführen seien. Wenn der momentane Zustand
nicht unverzüglich geändert werde, sähe sich der Gouverneur gezwungen, Strafmaßnahmen
zu ergreifen 51 . Koch rechtfertigte sich mit dem Hinweis auf seine bisherigen
Bemühungen zur zügigen Durchführung der Sanktionen. Einen befristeten Aufschub
habe er - gemäß einer Ermächtigung durch Laffon - nur in einigen begründeten Fällen
gewährt 52 . Vierzehn Tage später verkündete Koch, daß das bisher übliche Verfah46
ORP/Abt. Finanzen: Vermerk, 23.10.1945; Protokoll der Bankenrepräsentantenbesprechung im Oberregierungspräsidium,
15.5.1946; LA SP H 13/473/501 u. 305-309.
47 Die Post-Offiziere schlugen die Erstellung einer Prioritätenliste vor, nach der je nach Personallage
Entlassungen vorzunehmen seien; GMPA: "Rapport mensuel mars 1946"; AOFAA DGAP c.233 p.51.
48 In den nächsten Wochen fragte er mehrmals nach, ob bereits Ersatzkräfte gefunden worden seien;
GMPA/AA/INT 920, 1203 u. 1554: Magniez an Koch, 18.2., 7.3. u. 22.3.1946; LA SP H 13/743/361,
249 u. 112.
49 GMPA/AA/INT 2004 u. 8355: Magniez an Koch, 9.4. u. 23.10.1946; LA SP H 13/744/728f u. H
13/750/811.
50 ORP/Abt. Finanzen: Vermerk, 15.4.1946; LA SP H 13/473/376-9.
51 GMPA/AA/INT 3414: Magniez an Koch, 16.6.1946; LA SP H 13/744/154.
52 ORP/Koch an Magniez, 19.6.1946; LA SP H 13/732/135f. Koch bezog sich dabei auf seine Schreiben
vom 9.4. u. 5.6.1946. Er hatte darin festgelegt, daß alle ZSK-Entscheidungen am Tage ihrer Veröffentlichung
durchgeführt werden müßten. Eine Ausnahme werde nur bei Personen gemacht, die eine vom