Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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fizierung.  Die  Militärregierung  würde  sich  in  das  laufende  Verfahren  nicht  einmischen
  und  die  Entscheidungen  der  ZSK  akzeptieren.  Abschließend  verkündete  Koch
die  Reihenfolge  bei  der  Entnazifizierung:  Arbeitsverwaltungen  und  -ämter,  Unterrichtswesen, ­
  Justiz  und  Polizei,  Abteilung  des  Innern  und  Finanzverwaltungen,
Forstwesen,  Eisenbahn  und  Pfalzbahn,  Post,  Gesundheitsämter  und  andere  Behörden
sollten  nacheinander  gesäubert  werden 28 .
Zum  Jahresende  1945  waren  alle  Organe  konstituiert 29 .  Die  Verwaltungen  und  die
verschiedenen  gesellschaftlichen  Gruppen  hatten  ihre  Vertreter  benannt.  Das
Bischöfliche  Ordinariat  Speyer  hatte  seine  Vertreter  (für  jeden  Untersuchungsausschuß ­
  und  die  ZSK)  bereits  am  19.  Oktober  Koch  mitgeteilt 30 .  Die  Zusammensetzung
der  ZSK  änderte  sich  mehrmals.  Einige  der  ständigen  ZSK-Mitglieder  "der  ersten
Stunde"  arbeiteten  später  in  führender  Stelle  im  Spruchkammerverfahren  weiter 31 .
Anfang  Januar  1946  meldete  ein  Bericht  der  Militärregierung  folgende  -  unvollständige ­
  -  Zusammensetzung:
Tabelle  12:
Mitglieder  der  ZSK  (Januar  1946):
-  für  das  Zentrum  und  die  katholische  Kirche:
Prälat  Walzer,  Hans  Fichter,  Fritz  Breier  und  Hans  Wulf
-  für  die  evangelische  Kirche:
Dekan  Wien,  Pfarrer  Köhler  und  Pfarrer  Bergmann
-  für  die  SPD:
Otto  Gümbel,  Eugen  Hertel,  Karl  Hartmann,  Karl  Bitsch  und  August  Fuhrmann
-  für  die  KPD:
Karl  Breyer,  Karl  Huber  und  Ludwig  Schlenz
-  für  die  Gewerkschaften:
Jakob  Gable,  Jakob  Jahn  und  Gerhart  Wolf 32

28  ORP:  "Bericht  über  die  am  25.  Oktober  1945,  14  Uhr,  im  Oberregierungspräsidium  abgehaltenen  Besprechungen ­
  über  die  Durchführung  der  Entnazifizierung  der  öffentlichen  Dienste";  AOFAA  RPP
c.2316  p.5.
29  Grappin,  18./19.2.1946  (Anm.  3).  Rückwirkend  zum  1.  April  1946  erhielten  nicht  festbesoldete  Mitglieder ­
  RM  20.-  und  festbesoldete  Mitglieder  RM  9.-  pro  Sitzungstag.  Die  endgültige  Regelung  sah  die
Zahlung  einer  steuerfreien  Aufwandsentschädigung  von  RM  15.-  bzw.  RM  8.-  vor;
ORP/Abt.  Finanzen:  Vermerk,  29.5.1946;  Verfügung,  15.7.1946;  LA  SP  H  13/473/304  u.  56f.
30  BO  Speyer,  19.10.1945;  BSTA  SP  28/10.
31  Justizoberinspektor  Fritz  Breier  (CDU,  Öffentlicher  Kläger  bei  der  Spruchkammer  (SprK)  II),  Gewerkschaftler ­
  Karl  Breyer  (KPD,  Mitglied  im  Politischen  Landesbeirat),  August  Fuhrmann  (SPD,  Öffentlicher ­
  Kläger  bei  der  SprK  I),  Landrat  von  Rockenhausen  Josef  Grün  (Oberregierungsrat  im  Landeskommissariat), ­
  Richter  Theo  Höffner  (Vorsitzender  der  LagersprK  Landau),  Angestellter  Ludwig
Schlenz  (KPD,  Leiter  der  Ermittlungsabteilung  in  Neustadt),  Amtsgerichtsdirektor  Wilhelm  Wagner
(Leiter  der  Personalabteilung  im  LK/Pfalz),  Chemiker  Gerhart  Wolf  (SPD,  stellvertretender  Landeskommissar ­
  für  die  Pfalz),  Kaufmann  Hans  Wulf  (CDU,  Öffentlicher  Kläger  bei  der  SprK  I).
32  GMPA/AA/INT:  "Epuration  du  personnel  allemand",  4.1.1946;  AOFAA  DGAP  c.233  p.51.  Siehe
auch:  ORP:  Aufstellungen  über  die  ZSK,  o.D.  (Anfang  November  1945  u.  Januar  1946);  ORP/Koch  an
Magniez,  15.1.1946;  BSTA  SP  28/10,  LA  SP  H  13/1058/292  u.  H  13/731/41  lf.  Die  ZSK  wurden  im
            
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