Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Die  Direktive  vom  10.  Oktober  1945

Am  10.  Oktober  1945  verkündete  Thiallet  im  Auftrag  Bouleys  die  neue  Entnazifizierungsrichtlinie ­
  für  die  Verwaltung.  Am  gleichen  Tag  verteilte  das  Oberregierungspräsidium ­
  eine  deutsche  Übersetzung  der  Richtlinie  unter  dem  Titel  Entnazifizierung
der  öffentlichen  Dienste  als  Broschüre  an  die  deutschen  Verwaltungen 15 .  Die  Anfangsphase ­
  einer  ersten  groben  Säuberung  (un  tri  elementaire)  sei  jetzt  abgeschlossen. ­
  Die  Militärregierung  habe  sich  dazu  entschlossen,  die  Entnazifizierung  auf  eine
neue  Grundlage  zu  stellen  und  die  Beteiligung  deutscher  Kräfte  zu  ermöglichen  (que
les  autorites  allemandes  seraient  appelees  ä  y  participer  de  fagon  tres  effective).
Deutsche  Entnazifizierungsorgane  wurden  auf  zwei  Ebenen  eingerichtet:  beim  Oberregierungspräsidium ­
  in  Neustadt  mehrere  commissions  centrales  d'epuration
(Zentrale  Säuberungskommissionen,  ZSK)  und  als  1.  Instanz  Untersuchungsausschüsse ­
  sowohl  in  den  Regierungspräsidien  Neustadt  und  Mainz  als  auch  in  den  einzelnen ­
  Stadt-  und  Landkreisen.  Die  ZSK  setzten  sich  aus  drei  bis  fünf  Behördenvertretem
  des  betreffenden  Verwaltungszweiges  und  sechs  bis  acht  Vertretern  der  politischen, ­
  konfessionellen  und  gewerkschaftlichen  Kreise  zusammen;  letztere  konnten
mehreren  Kommissionen  gleichzeitig  angehören.  Um  einen  reibungslosen  Ablauf  zu
garantieren,  wurden  insgesamt  24  ständige  Mitglieder  ernannt.  Vorsitzender  der  ZSK
war  Oberregierungsvizepräsident  Koch  beziehungsweise  ein  von  ihm  benannter
Stellvertreter.  Die  Zusammensetzung  der  Untersuchungsausschüsse  entsprach  denen
der  ZSK.  Als  Handlungsanleitung  bekamen  die  deutschen  Organe  zusätzlich  zur
Richtlinie  eine  Abschrift  der  Listen  B,  C,  D  und  E  des  SHAEF-Handbooks  überreicht ­
 16 .
Parallel  zum  neuen  Verfahren  wurde  ein  neuer  politischer  Fragebogen  eingeführt  und
die  bisher  in  Gebrauch  befindlichen  dreisprachigen  Vordrucke  für  ungültig  erklärt 17 .
Der  neue  zweisprachige  Fragebogen  übernahm  den  erweiterten  Fragenkatalog  des
später  berühmt  gewordenen  amerikanischen  "Fragebogens" 18 ,  jedoch  nur  126  der  131
Fragen,  Es  fehlten  einige  Fragen  zu  NS-Mitgliedschaften,  die  nur  für  die  amerikanische ­
  Militärregierung  von  Interesse  waren  (Amerikainstitut,  Deutsche  Akademie
München,  Ibero-Amerikanisches  Institut,  Kameradschaft  USA);  weiterhin  wurde
nicht  nach  der  Mitgliedschaft  im  Werberat  der  Deutschen  Wirtschaft,  im  Opferring

15  Vorlage  war  die  Baden-Badener  Direktive  vom  19.  September  1945.  GMPA/AA/INT  549:  Thiallet  an
Eichenlaub,  10.10.1945;  ORP:  Eichenlaub  u.  Koch  an  die  Regierungspräsidenten,  Landräte  u.  Oberbürgermeister, ­
  10.10.1945;  AOFAA  DG  AP  c.233  p.51,  LA  SP  H  13/731/938-943  u.  H
13/473/488-497.
16  Die  Listen  des  SHAEF-Handbooks  (ohne  die  Tabelle  A)  waren  wörtlich  übernommen  worden,  so  daß
einige  Querverweise  zusammenhanglos  stehenblieben,  da  der  Textteil  fehlte.
17  Gouvernement  Militaire  en  Allemagne.  Military  Government  of  Germany  -  Fragebogen.  Questionnaire
Signaletique.  Personnel  Questionnaire  (gedruckt:  F/MG/PS/G);  AOFAA  DGAP  c.233  p.51.  Am
18.  Oktober  1945  erließ  Koch  die  Anordnung,  daß  ab  sofort  nur  noch  die  neuen  Fragebögen  verwendet
werden  dürften;  LA  SP  H  13/473/74.  Der  ältere  pfälzische  Fragebogen  hatte  dem  im  Saarland  bis  Ende
1947  in  Gebrauch  befindlichen  Fragebogen  weitgehend  entsprochen:  Es  fehlten  die  Fragen  nach  einer
Mitgliedschaft  in  der  DF  und  einer  Tätigkeit  für  den  SD;  siehe  das  Kapitel  C.4.2.
18  Ein  Bestseller  der  50er  Jahre  war  das  Buch  von  Emst  von  Salomon:  Der  Fragebogen.  Hamburg  1985
(Erstausgabe  1951).
            
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