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Die Direktive vom 10. Oktober 1945
Am 10. Oktober 1945 verkündete Thiallet im Auftrag Bouleys die neue Entnazifizierungsrichtlinie
für die Verwaltung. Am gleichen Tag verteilte das Oberregierungspräsidium
eine deutsche Übersetzung der Richtlinie unter dem Titel Entnazifizierung
der öffentlichen Dienste als Broschüre an die deutschen Verwaltungen 15 . Die Anfangsphase
einer ersten groben Säuberung (un tri elementaire) sei jetzt abgeschlossen.
Die Militärregierung habe sich dazu entschlossen, die Entnazifizierung auf eine
neue Grundlage zu stellen und die Beteiligung deutscher Kräfte zu ermöglichen (que
les autorites allemandes seraient appelees ä y participer de fagon tres effective).
Deutsche Entnazifizierungsorgane wurden auf zwei Ebenen eingerichtet: beim Oberregierungspräsidium
in Neustadt mehrere commissions centrales d'epuration
(Zentrale Säuberungskommissionen, ZSK) und als 1. Instanz Untersuchungsausschüsse
sowohl in den Regierungspräsidien Neustadt und Mainz als auch in den einzelnen
Stadt- und Landkreisen. Die ZSK setzten sich aus drei bis fünf Behördenvertretem
des betreffenden Verwaltungszweiges und sechs bis acht Vertretern der politischen,
konfessionellen und gewerkschaftlichen Kreise zusammen; letztere konnten
mehreren Kommissionen gleichzeitig angehören. Um einen reibungslosen Ablauf zu
garantieren, wurden insgesamt 24 ständige Mitglieder ernannt. Vorsitzender der ZSK
war Oberregierungsvizepräsident Koch beziehungsweise ein von ihm benannter
Stellvertreter. Die Zusammensetzung der Untersuchungsausschüsse entsprach denen
der ZSK. Als Handlungsanleitung bekamen die deutschen Organe zusätzlich zur
Richtlinie eine Abschrift der Listen B, C, D und E des SHAEF-Handbooks überreicht
16 .
Parallel zum neuen Verfahren wurde ein neuer politischer Fragebogen eingeführt und
die bisher in Gebrauch befindlichen dreisprachigen Vordrucke für ungültig erklärt 17 .
Der neue zweisprachige Fragebogen übernahm den erweiterten Fragenkatalog des
später berühmt gewordenen amerikanischen "Fragebogens" 18 , jedoch nur 126 der 131
Fragen, Es fehlten einige Fragen zu NS-Mitgliedschaften, die nur für die amerikanische
Militärregierung von Interesse waren (Amerikainstitut, Deutsche Akademie
München, Ibero-Amerikanisches Institut, Kameradschaft USA); weiterhin wurde
nicht nach der Mitgliedschaft im Werberat der Deutschen Wirtschaft, im Opferring
15 Vorlage war die Baden-Badener Direktive vom 19. September 1945. GMPA/AA/INT 549: Thiallet an
Eichenlaub, 10.10.1945; ORP: Eichenlaub u. Koch an die Regierungspräsidenten, Landräte u. Oberbürgermeister,
10.10.1945; AOFAA DG AP c.233 p.51, LA SP H 13/731/938-943 u. H
13/473/488-497.
16 Die Listen des SHAEF-Handbooks (ohne die Tabelle A) waren wörtlich übernommen worden, so daß
einige Querverweise zusammenhanglos stehenblieben, da der Textteil fehlte.
17 Gouvernement Militaire en Allemagne. Military Government of Germany - Fragebogen. Questionnaire
Signaletique. Personnel Questionnaire (gedruckt: F/MG/PS/G); AOFAA DGAP c.233 p.51. Am
18. Oktober 1945 erließ Koch die Anordnung, daß ab sofort nur noch die neuen Fragebögen verwendet
werden dürften; LA SP H 13/473/74. Der ältere pfälzische Fragebogen hatte dem im Saarland bis Ende
1947 in Gebrauch befindlichen Fragebogen weitgehend entsprochen: Es fehlten die Fragen nach einer
Mitgliedschaft in der DF und einer Tätigkeit für den SD; siehe das Kapitel C.4.2.
18 Ein Bestseller der 50er Jahre war das Buch von Emst von Salomon: Der Fragebogen. Hamburg 1985
(Erstausgabe 1951).