Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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und  höchstens  für  drei  Monate  gewährt  werden  könne.  Er  ermahnte  die  Offiziere  der
Militärregierung,  auf  die  Durchführung  der  Sanktionsmaßnahmen  zu  achten 153 .
Im  März  1947  war  die  Entnazifizierung  des  Führungspersonals  in  den  größeren  Unternehmen ­
  fast  vollständig  abgeschlossen:  In  93  Firmen 154  waren  5.267  Personen  von
den  Säuberungsausschüssen  überprüft  worden.  Der  Militärregierung  waren  vom  CSE
4.169  Epurationsbescheide  vorgelegt  worden,  von  denen  sie  bisher  3.048  genehmigt
hatte.  In  278  Fällen  wurde  die  Entlassung  oder  Pensionierung,  in  1.139  Fällen  eine
Zurückstufung  und  in  zwei  Fällen  die  Beschlagnahmung  des  gesamten  Vermögens
ausgesprochen.  Die  Summe  der  verhängten  Geldbußen  belief  sich  auf  fast  drei  Millionen ­
  Reichsmark.  Damit  hatten  in  der  Privatwirtschaft  44%  der  überprüften  Personen ­
  eine  Sanktion  auferlegt  bekommen.  Die  Entnazifizierung  lag  zwar  zeitlich  im
Vergleich  zur  Verwaltungssäuberung  zurück,  nach  Meinung  Leroys  zeigten  aber  die
Sanktionen  schon  jetzt  stärkere  Auswirkungen:  Des  maintenant  on  peut  dejä
conclure  que  l'economie  sarroise  sera  plus  touchee  par  les  sanctions  d'epuration  que
les  administrations  de  ce  meme  territoire  155 .
Seit  Mitte  des  Jahres  1947  befaßte  sich  der  CSE  mit  den  Einsprüchen  gegen  die  Epurationsbescheide. ­
  Er  erteilte  Sanktionsaufschübe  bis  zur  Spruchkammerverhandlung
und  milderte  Sanktionen  ab;  in  Einzelfällen  verschärfte  er  sie  auch.  Die  meisten  der
von  einer  Entlassung  bedrohten  Wirtschaftsführer  konnten  daher  bis  zur  Spruchkammerverhandlung ­
  Weiterarbeiten 156 .

1 53  GMSA/DAA/IC-EPU:  Leroy:  "Grand  Rapport",  5.3.1947;  AOFAA  SEAAA  1/3  p.61.
154  Von  der  Mitläuferamnestieverordnung  Nr.  133  waren  im  November  1947  die  Beschäftigten  in  75  Betrieben ­
  betroffen;  siehe  das  Kapitel  E.2.3.
155  Er  kritisierte  gegenüber  Grandval  die  Einstellung  mancher  Offiziere  der  Militärregierung,  für  die  die
Entnazifizierung  nur  einen  Störfaktor  im  Wiederaufbau  darstelle.  GMSA/DAA/IC-EPU:  Leroy,
5.3.1947  (Anm.  153).  Die  Entnazifizierung  von  Handel,  Handwerk  und  Gewerbe  hatte  eben  erst  begonnen. ­
  Ein  baldiges  Ende  war  wegen  der  großen  Zahl  der  Betroffenen  nicht  zu  erwarten.  Siehe  auch
die  Monatsberichte  der  Militärregierung  vom  März  u.  April  1947;  AOFAA  DGAP  c.232  p.48  u.
SEAAA  1/3  p.61.
156  Im  Landesarchiv  Saarbrücken  sind  die  Ergebnisprotokolle  folgender  CSE-Sitzungen  vorhanden:  23.7.,
23.8.,  9.9.,  13.9.,  16.9.  u.  20.9.1947;  LA  SB  OSR  195.  Der  CSE  konnte  bis  April  1948  Epurationsbescheide ­
  abändem  bzw.  einen  Sanktionsaufschub  bis  zur  Entscheidung  der  Spruchkammer  gewähren.
Ein  Beispiel:  HCRFS/INT/EPU  2613:  Leroy  an  Staatskommissar  Manderscheid,  27.2.1948;  LA  SB  SK
1249.
            
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