Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Säuberungsausschuß  für  das  Erziehungswesen  umgehend  aufzustellen.  Die  Entnazifizierung ­
  sollte  bis  zum  15.  Dezember  beendet  werden  -  bei  größeren  Verzögerungen ­
  würden  die  leitenden  Beamten  zur  Rechenschaft  gezogen  werden 106 .  Die  Konstituierung ­
  des  Säuberungsausschusses  verzögerte  sich.  Der  zuerst  als  Vorsitzender
vorgesehene  Oberschulrat  Paul  Beining  erkrankte  und  verstarb.  Der  von  Jung  als  Ersatz ­
  vorgeschlagene  kommissarische  Schulrat  Wilhelm  Diener  wurde  von  der  Militärregierung ­
  abgelehnt,  die  stattdessen  die  Ernennung  des  Stadtschulrates  Friedrich
Margardt  durchsetzte 107 .  Der  Ausschuß  nahm  am  14.  Dezember  1945  seine  Arbeit
auf.  Er  tagte  dreimal  wöchentlich  und  verhandelte  pro  Sitzung  ungefähr  50  Fälle;  in
Zweifelsfällen  wurde  der  betroffene  Lehrer  auch  persönlich  vorgeladen.  Margardt
rechtfertigte  die  langsame  Arbeitsweise  seines  Ausschusses:  Die  sorgfältige  Prüfung
der  Einzelfälle  (bei  etwa  4.000  Lehrern)  koste  Zeit 108 .
Bis  Ende  1946  hatte  der  Säuberungsausschuß  in  122  Sitzungen  2.582  Fragebögen
überprüft.  In  2.266  Fällen  war  die  Untersuchung  abgeschlossen  und  1.335  Akten  an
den  CSE  weitergeleitet  worden.  Vorsitzender  Margardt  wehrte  sich  erfolgreich  gegen
die  Forderung  der  Militärregierung,  die  Entnazifizierung  bis  zum  31.  Dezember  1946
abzuschließen:  Trotz  konzentrierten  Arbeitens  sei  die  Einhaltung  dieses  Termins
unmöglich 109 .  Die  ersten  Epurationsbescheide  (Kreise  St.  Ingbert  und  Ottweiler)
wurden  im  Januar  1947  veröffentlicht 110 .  Erst  fünf  Monate  später  übersandte  die  Militärregierung ­
  weitere  Epurationslisten  an  die  Verwaltungskommission 111 .  Trotzdem
beschwerte  sich  die  Militärregierung  darüber,  daß  die  Sanktionen  nicht  vor  Schulbeginn ­
  durchgeführt  worden  waren.  Um  eine  Störung  des  Unterrichts  zu  vermeiden,
wurden  die  Maßnahmen  auf  die  Weihnachtsferien  verschoben 112 .  Die  Militärregierung ­
  forderte  zwar  die  Durchführung  der  Epurationsbescheide,  hatte  aber  andererseits ­
  den  betroffenen  Lehrern  seit  Ende  1946  die  Möglichkeit  eingeräumt,  über  die
Kultusbehörde  dagegen  Einspruch  einzulegen.  Der  CSE  und  auch  die  Militärregierung ­
  milderten  einige  Entscheidungen  ab 113 .
Am  1.  Februar  1946  hatte  Emil  Straus  Jung  als  Leiter  des  Erziehungswesens  im  Regierungspräsidium ­
  abgelöst.  Jung  übernahm  die  Vorbereitungsarbeiten  für  die  Gründung ­
  einer  Saar-Universität 114 .  Straus  war  seit  1919  als  Handelsschullehrer  im  Saar106 ­

  GMSA/DAA/EDU  4245:  Paynel  an  Jung,  20.11.1945;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
107  Jung:  Vermerk,  23.11.1945;  GMSA/DAA/IC  5401:  Grandval  an  Neureuter,  18.12.1945;  Neureuter  an
Grandval,  20.12.1945;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
108  Margardt  an  Jung,  23.1.1946;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
109  Margardt  an  Müller,  9.  u.  II.12.1946;  LA  SB  Min/Kultus  ZII  A  2  g.
110  ABLSaar  Nr.  5/47  (28.1.1947),  S.  21  ff.
in  VK/Personalreferat:  Aufstellung,  14.6.1947;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
112  GMSA/DAA/IC  8385:  Grandval  an  Müller,  18.9.1947;  LA  SB  VK  195/14.
113  GMSA/DAA/IC-EPU  7244:  Leroy  an  Straus,  28.7.1947;  Margardt  an  Straus,  14.8.1947;  LA  SB
Min/Kultus  Z  II  A  2  g.  GMSA/DAA/EDU:  Grandval  an  Straus,  29.11.1946;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A
2  g.  Siehe  auch:  Mitteilung  der  Kultusbehörde  an  die  Lehrerin  S.,  2.6.1947;  Ergebnisse  der  CSE-Sitzung,
  13.9.1947;  LA  SB  OSR  I-SPR  14/48  u.  LA  SB  VK  195.  Die  KP-Bezirksleiter  protestierten  gegen ­
  den  illegalen  Erlaß  von  Epurationsbescheiden  gegen  eine  Anzahl  von  Lehrern;  "Neue  Zeit”
Nr.  55/47  (29.10.1947),  S.  1.
114  Neureuter:  Entscheidung,  26.1.1946;  AP  GG  d.7-S.  Ob  die  politische  Belastung  Jungs  für  die  Ablösung
ausschlaggebend  gewesen  war,  ist  eher  zweifelhaft.  Den  Vorwurf,  ab  1933  NSLB-Mitglied  gewesen  zu
            
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