Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Lothringen  während  der  deutschen  Besatzung  beschäftigten  Lehrkräfte  mußten  ihrem
Antrag  auf  Wiedereinstellung  ein  Gutachten  des  Inspecteur  d'Academie  in  Strasbourg ­
  oder  Metz  beilegen 93 .
Ehemalige  Führer  der  HJ  und  Schüler  der  NAPOLAS  wurden  zunächst  vom  Unterricht ­
  an  höheren  Schulen  ausgeschlossen.  Sie  konnten  aber  bei  der  Schulbehörde  eine
Ausnahmegenehmigung  beantragen 94 .  Bis  April  1946  hatte  die  Militärregierung  92
Fälle  untersucht:  Sechs  NAPOLA-Schüler,  18  HJ-Führer  (Gefolgschaftsführer  und
höher)  und  eine  BDM-Führerin  wurden  vom  Unterricht  ausgeschlossen.  Die  meisten
NAPOLA-Schüler  wurden  als  nicht  schwerwiegend  belastet  angesehen.  Sie  stammten ­
  zum  Teil  aus  sozial  schwachen  oder  kinderreichen  Familien,  deren  Eltern  sich
sonst  nicht  einen  längeren  kostspieligen  Schulaufenthalt  ihres  Kindes  hätten  leisten
können.  Andere  waren  aus  Furcht  vor  dem  Bombenkrieg  von  ihren  Eltern  auf  diese  -
meist  in  ländlichen  Gegenden  liegenden  -  Schulen  geschickt  worden 95 .  Die  Militärregierung ­
  beauftragte  die  Schulbehörde,  die  zum  Unterricht  wieder  zugelassenen
Schüler  auf  ihre  politische  Tätigkeit  hin  zu  überwachen 96 .  Für  die  Studenten  an  der
Kunstgewerbeschule  Saarbrücken  und  der  Höheren  Technischen  Lehranstalt  galten
zusätzliche  Einschränkungen,  die  ihre  (para-)militärische  Vergangenheit  betraf.  Vom
Studium  ausgeschlossen  waren  SS-  und  SA-Mitglieder  sowie  alle  ehemaligen
Wehrmachtsoffiziere  ab  dem  Rang  eines  Hauptmannes  ausschließlich.  Nach  der  Jugendamnestie ­
  vom  Mai  1947  wurden  die  meisten  der  Betroffenen  wieder  zum  Unterricht ­
  zugelassen 97 .
Die  Entnazifizierung  erfaßte  zunächst  das  Personal  in  der  Schulverwaltung  und  die
Schulleiter.  Der  Leiter  des  Erziehungswesens,  Regierungsdirektor  Ludwig  Jung,
meldete  Neureuter  am  4.  August  1945,  daß  nur  noch  ein  Pg  als  höherer  Beamter  in
seiner  Abteilung  arbeite:  Oberregierungsrat  L.  habe  aber  stets  den  Nationalsozialismus ­
  gefühlsmäßig  abgelehnt;  außerdem  sei  er  zur  Zeit  unersetzbar.  In  einem  Jahr
werde  er  seinen  Nachfolger  eingearbeitet  haben  und  dann  in  Pension  gehen.  Bei  den
mittleren  Beamten  seiner  Abteilung  beantragte  Jung  die  Beibehaltung  von  fünf  Pgs,
die  als  Verwaltungsfachleute  nach  außen  nicht  in  Erscheinung  treten  würden  und  nur
schwerlich  entbehrt  werden  könnten.  Wenn  die  Maschine  laufen  soll,  müßten  sie  im
Amt  belassen  werden 98 .  Die  Militärregierung  ordnete  zuerst  die  Entlassung  aller  Pgs
an,  gewährte  dann  aber  für  die  fünf  mittleren  Beamten  eine  vorläufige  Weiterbeschäftigung. ­
  Bedingung  war,  daß  die  Betroffenen  keine  leitende  Funktion  wahmehmen
  und  nicht  in  der  Personalabteilung  eingesetzt  werden  würden.  Die  Regelung  galt

93  Bis  November  1946  war  der  größte  Teil  dieser  Personen  überprüft  und  -  falls  keine  weitere  politische
Belastung  vorlag  -  wieder  in  den  Schuldienst  übernommen  worden;  Jung,  13.12.1945;
GMSA/DAA/EDU:  Grandval  an  Müller,  6.11.1946;  LA  SB  Min/Kultus  4790  u.  VK  54.
94  Jung  an  die  Schuldirektoren,  7.12.1945;  LA  SB  Min/Kultus  4790.
95  GMSA/DAA/EDU  5062:  Grandval  an  Laffon,  10.4.1946;  AOFAA  DGAC  c.l  16  p.4.
96  GMSA/DAA/EDU  5073:  Grandval  an  Regierungsdirektor  Straus,  12.4.1946;  LA  SB  RP  12/55.  In  den
folgenden  Wochen  wurden  zahlreiche  weitere  Zulassungsbeschränkungen  aufgehoben.  Siehe  die  Mitteilungen ­
  der  Militärregierung  vom  April  bis  Ende  Juni  1946;  LA  SB  RP  12  u.  13.
97  GMSA/DAA/EDU  280:  Grandval  an  Straus,  7.3.1947;  VK/Kultus:  Bekanntmachung,  14.8.1947;  LA
SB  VK  202  u.  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
98  Jung  an  Neureuter,  4.8.1945;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.
            
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