130
Erst Anfang Mai 1948 überreichte das Hohe Kommissariat der Regierung eine Liste
der Personen, die unter die Amnestie fielen 87 .
4.3. Die Situation im Erziehungswesen
Der Leiter der Unterrichtsabteilung der Militärregierung, Commandant Passevaux,
sah die Ursache für den Erfolg des Nationalsozialismus im deutschen
"Pangermanismus" und preußischen Militarismus. Das NS-Regime war für ihn der
vorläufige Höhepunkt des deutschen Sonderweges (le summum de tout un edifice
dont les fondations remontent ä 1866). Das gesamte Lehrmaterial sollte von nationalsozialistischem
Gedankengut gesäubert werden. Voraussetzung für die Umerziehung
der deutschen Jugend aber war die Entnazifizierung der Lehrerschaft 88 . Die
amerikanische Besatzungsmacht hatte seiner Meinung nach nichts unternommen,
was die Wiedereröffnung der seit dem 5. Dezember 1944 geschlossenen Schulen
hätte erleichtern können. So waren nur in vier Kreisen neue Schulräte eingesetzt
worden 89 .
Für das Erziehungswesen galten besondere Entnazifizierungsbestimmungen. Anfang
Oktober 1945 faßte Grandval sie in einem Schreiben an Neureuter nochmals zusammen
90 . Alle Lehrpersonen, die Mitglied der NSDAP oder einer NS-Gliederung gewesen
waren, mußten entlassen werden 91 . Die Entlassenen konnten einen Wiedereinstellungsantrag
stellen, der, mit einem Gutachten des Regierungspräsidiums versehen,
der Militärregierung zur Entscheidung vorzulegen war. Verwaltungs- und Leitungsposten
durften von ihnen nicht mehr besetzt werden. Ausnahmen wurden nicht
geduldet: Cette regle ne peut souffrir aucune exception 92 . Die im Elsaß und in
87 HCRFS: Grandval an Hoffmann, 5.5.1948; LA SB SK 1250. Auch das spätere saarländische Entnazifizierungsgesetz,
die RAO, sah in den Artikeln 41f. Strafbestimmungen wegen falscher oder unrichtiger
Angaben in einem Säuberungsverfahren vor. Staatskommissar Manderscheid gab im November 1948
nochmals allen Personen die Möglichkeit, bereits abgegebene falsche Erklärungen auf dem Fragebogen
binnen einer Frist von 14 Tagen zu korrigieren; Manderscheid, 8.11.1948; LA SB OSR 129.
88 GMSA/DAA/EDU: Passevaux, Februar 1946; MAE NANTES Cab.Pol. 94/45. Geschichtskarten, auf
denen Einfälle der Barbaren aufgezeichnet waren, wurden entfernt, ebenso Landkarten, auf denen Bezeichnungen
wie "Litzmannstadt”, "Gotenhafen" oder "Saarlautem" verwendet worden waren;
GMSA/DAA/EDU 4462: Grandval an Neureuter, 11.1.1946; LA SB RP 11/26. Zur französischen Bildungspolitik
im Saarland: Küppers, Bildungspolitik.
84 Bis zur Wiederaufnahme des Lehrbetriebs am 1. Oktober 1945 konnte nur ein Teil der materiellen
Schäden beseitigt werden: GMSA/DAA/EDU: "Etüde g6n6rale sur l'administration frangaise en Sarre
depuis juillet 1945", Juni 1946; GMSA: "Rapport mensuel septembre 1945”; MAE NANTES Cab.Pol.
94/54-57 u. AP GG d.8 - W 2.
90 GMSA/DAA/EDU 4085: Grandval an Neureuter, 5.10.1945; LA SB Min/Kultus Z II A 2 g.
41 Diese Personen durften auch keinen Privatunterricht erteilen; GMSA/DAA/EDU 4503: Grandval an
Neureuter, 16.1.1946; LA SB RP 11/41.
4 - Regierungsdirektor Ludwig Jung hatte am 14. August 1945 ähnlich lautende Bestimmungen an die
Schulräte weitergegeben; LA SB Min/Kultus Z II A 2 g. In Kriegsgefangenschaft befindliche Lehrer
hatten Aussicht auf vorzeitige Freilassung, wenn sie weder NSDAP-Mitglied noch Unterscharführer
der SS. Scharführer der SA oder Wehrmachtsoffiziere mit vergleichbarem Rang (und höher) gewesen
waren; GMSA/DAA/EDU 4304 u. 4866: Grandval an Neureuter, 29.11.1945 u. 11.3.1946; LA SB RP
1 l/232f. u. 29 lf.