Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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telstellung  ein.  In  der  Pfalz  waren  bislang  209,  in  Baden  131,  in  Rheinland-Hessen-Nassau
  104  und  in  Württemberg-Hohenzollern  72  Personen  verurteilt  worden 82 .
Im  Dezember  1946  tauchte  eine  größere  Anzahl  Fragebögen  von  Beschäftigten  der
Reichsbahndirektion  Saarbrücken  auf,  die  unrichtige  Angaben  enthielten.  Der
Generaldirektor  der  Justiz,  Furby,  meldete  Laffon,  daß  er  vom  Vorsitzenden  des
Tribunal  Intermediaire  de  la  Sarre  die  Nachricht  erhalten  habe,  daß  eine  Klage  gegen
1.356  Bedienstete  der  Reichsbahn  in  Saarbrücken  anstehe.  Um  einen  völligen
Zusammenbruch  der  Eisenbahn  Verwaltung  zu  vermeiden,  schlug  er  vor,  daß  nur
gegen  die  bereits  mit  dem  Epurationsbescheid  "Entlassung"  sanktionierten
Eisenbahner  (604  Personen)  strenge  Haftstrafen  verhängt  werden  sollten 83 .  Grandval
beriet  zusammen  mit  der  Verwaltungskommission  das  weitere  Vorgehen  gegen  die
inzwischen  auf  2.400  Personen  angewachsene  Zahl  der  Fragebogenfälscher 84 .  Sie
einigten  sich  im  Januar  1947  auf  die  Einstufung  der  Betroffenen  in  drei  Kategorien:
a)  Beamte  und  Angestellte,  die  erklärt  hatten,  nie  Mitglied  der  NSDAP  gewesen  zu
sein,  b)  höhere  Beamte  und  c)  kleinere  und  mittlere  Beamte  sowie  Angestellte,  die
ein  falsches  Parteieintrittsdatum  genannt  hatten.  Personen  der  ersten  beiden
Kategorien  sollten  sofort  vom  Amt  suspendiert  und  vor  ein  französisches
Militärgericht  gestellt,  diejenigen  der  dritten  Kategorie  überwiegend  mit  Geldstrafen
belegt  werden;  Amal  stimmte  diesem  Verfahren  zu 85 .
Die  Militärregierung  begnadigte  am  französischen  Nationalfeiertag,  den  14.  Juli
1947,  diejenigen  saarländischen  Fragebogenfälscher,  die  als  Beitrittsdatum  zur
NSDAP  das  Jahr  1935  genannt  hatten,  obwohl  sie  rückwirkend  mit  einem  früheren
Datum  eingetragen  worden  waren,  sowie  alle  diejenigen  NSDAP-Mitglieder  nach
1935,  deren  deklariertes  Datum  nicht  mehr  als  ein  Jahr  vom  tatsächlichen  Eintrittsdatum ­
  abwich.  Die  Amnestie  wurde  allerdings  nur  sehr  schleppend  durchgeführt 86 .

82  Von  den  209  in  der  Pfalz  verurteilten  Personen  waren  vier  zu  Haftstrafen  über  ein  Jahr,  140  zu  Haftstrafen ­
  zwischen  drei  Monaten  und  einem  Jahr  und  151  zu  Geldbußen  verurteilt  worden.  In  Rheinland-Hessen-Nassau
  waren  104  Personen  zu  Haftstrafen  bis  zu  einem  Jahr  und  Geldbußen  bis  zu  RM  5.000
verurteilt  worden;  CCFA/DGJ:  Furby  an  Laffon,  12.11.1946;  AOFAA  DGAP  c.232  p.49.
83  CCFA/DGJ:  Furby  an  Laffon,  9.12.1946;  CCFA/CAB/C  9316:  Laffon  an  Grandval,  19.12.1946;  AOFAA ­
  DGAP  c.232  p.48.
84  Diese  hohe  Zahl  -  inzwischen  nicht  mehr  nur  Eisenbahner  -  war  eine  Folge  der  durch  den  Service  Epuration
  in  Saarbrücken  begonnenen  Auswertung  der  Archive  und  Epurationsakten.
85  VK:  Ergebnisprotokoll,  7.  u.  21.1.1947;  LA  SB  VK  24.  CCFA/CAB/C:  Amal  an  Grandval,  31.1.1947;
AOFAA  DGAP  c.232  p.48.  Fünf  Monate  später  beschloß  die  Verwaltungskommission  die  Eröffnung
von  Dienststrafverfahren  gegen  die  wegen  Fragebogenfälschung  suspendierten  Beamten.  Als  Leiter  der
Untersuchung  wurde  der  Staatskommissar  des  Verwaltungsgerichtshofes  für  Wahlangelegenheiten,
Günther  Sauerland,  bestellt;  98.  VK-Sitzung,  19.6.1947;  LA  SB  VK  212.
86  CCFA:  Koenig:  Verordnung  Nr.  103,  11.7.1947;  JO-CCFA  Nr.  87/47  (14.7.1947),  S.  871.  Im  Dezember ­
  1947  kritisierte  die  Verwaltungskommission,  daß  immer  noch  einige  Beamte  wegen  Fragebogenfälschung ­
  inhaftiert  seien.  Es  sei  ein  Gebot  der  Gerechtigkeit,  diese  in  der  Anfangszeit  der  Besatzung
verurteilten  Personen  freizulassen.  Dies  um  so  mehr,  da  schwerer  belastete  hohe  Beamte  bisher  noch
nicht  vor  ein  Militärgericht  gestellt  worden  seien.  Müller  nannte  in  seinem  Schreiben  die  Namen  von
zehn  Inhaftierten;  VK/Müller  an  Grandval,  3.12.1947;  LA  SB  SK  1590.
            
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