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telstellung ein. In der Pfalz waren bislang 209, in Baden 131, in Rheinland-Hessen-Nassau
104 und in Württemberg-Hohenzollern 72 Personen verurteilt worden 82 .
Im Dezember 1946 tauchte eine größere Anzahl Fragebögen von Beschäftigten der
Reichsbahndirektion Saarbrücken auf, die unrichtige Angaben enthielten. Der
Generaldirektor der Justiz, Furby, meldete Laffon, daß er vom Vorsitzenden des
Tribunal Intermediaire de la Sarre die Nachricht erhalten habe, daß eine Klage gegen
1.356 Bedienstete der Reichsbahn in Saarbrücken anstehe. Um einen völligen
Zusammenbruch der Eisenbahn Verwaltung zu vermeiden, schlug er vor, daß nur
gegen die bereits mit dem Epurationsbescheid "Entlassung" sanktionierten
Eisenbahner (604 Personen) strenge Haftstrafen verhängt werden sollten 83 . Grandval
beriet zusammen mit der Verwaltungskommission das weitere Vorgehen gegen die
inzwischen auf 2.400 Personen angewachsene Zahl der Fragebogenfälscher 84 . Sie
einigten sich im Januar 1947 auf die Einstufung der Betroffenen in drei Kategorien:
a) Beamte und Angestellte, die erklärt hatten, nie Mitglied der NSDAP gewesen zu
sein, b) höhere Beamte und c) kleinere und mittlere Beamte sowie Angestellte, die
ein falsches Parteieintrittsdatum genannt hatten. Personen der ersten beiden
Kategorien sollten sofort vom Amt suspendiert und vor ein französisches
Militärgericht gestellt, diejenigen der dritten Kategorie überwiegend mit Geldstrafen
belegt werden; Amal stimmte diesem Verfahren zu 85 .
Die Militärregierung begnadigte am französischen Nationalfeiertag, den 14. Juli
1947, diejenigen saarländischen Fragebogenfälscher, die als Beitrittsdatum zur
NSDAP das Jahr 1935 genannt hatten, obwohl sie rückwirkend mit einem früheren
Datum eingetragen worden waren, sowie alle diejenigen NSDAP-Mitglieder nach
1935, deren deklariertes Datum nicht mehr als ein Jahr vom tatsächlichen Eintrittsdatum
abwich. Die Amnestie wurde allerdings nur sehr schleppend durchgeführt 86 .
82 Von den 209 in der Pfalz verurteilten Personen waren vier zu Haftstrafen über ein Jahr, 140 zu Haftstrafen
zwischen drei Monaten und einem Jahr und 151 zu Geldbußen verurteilt worden. In Rheinland-Hessen-Nassau
waren 104 Personen zu Haftstrafen bis zu einem Jahr und Geldbußen bis zu RM 5.000
verurteilt worden; CCFA/DGJ: Furby an Laffon, 12.11.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49.
83 CCFA/DGJ: Furby an Laffon, 9.12.1946; CCFA/CAB/C 9316: Laffon an Grandval, 19.12.1946; AOFAA
DGAP c.232 p.48.
84 Diese hohe Zahl - inzwischen nicht mehr nur Eisenbahner - war eine Folge der durch den Service Epuration
in Saarbrücken begonnenen Auswertung der Archive und Epurationsakten.
85 VK: Ergebnisprotokoll, 7. u. 21.1.1947; LA SB VK 24. CCFA/CAB/C: Amal an Grandval, 31.1.1947;
AOFAA DGAP c.232 p.48. Fünf Monate später beschloß die Verwaltungskommission die Eröffnung
von Dienststrafverfahren gegen die wegen Fragebogenfälschung suspendierten Beamten. Als Leiter der
Untersuchung wurde der Staatskommissar des Verwaltungsgerichtshofes für Wahlangelegenheiten,
Günther Sauerland, bestellt; 98. VK-Sitzung, 19.6.1947; LA SB VK 212.
86 CCFA: Koenig: Verordnung Nr. 103, 11.7.1947; JO-CCFA Nr. 87/47 (14.7.1947), S. 871. Im Dezember
1947 kritisierte die Verwaltungskommission, daß immer noch einige Beamte wegen Fragebogenfälschung
inhaftiert seien. Es sei ein Gebot der Gerechtigkeit, diese in der Anfangszeit der Besatzung
verurteilten Personen freizulassen. Dies um so mehr, da schwerer belastete hohe Beamte bisher noch
nicht vor ein Militärgericht gestellt worden seien. Müller nannte in seinem Schreiben die Namen von
zehn Inhaftierten; VK/Müller an Grandval, 3.12.1947; LA SB SK 1590.