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Die Durchführung der Sanktionsmaßnahmen wurde oft behindert. Vielerorts fehlten
geeignete und politisch unbelastete Ersatzkräfte, insbesondere bei höher qualifizierten
Arbeiten. Entlassungen oder Versetzungen wurden daher oft stillschweigend oder
mit Einverständnis der betreffenden französischen Dienststelle umgangen. Zahlreiche
Schreiben des Service Epuration forderten die saarländischen Behörden auf, die
angeordneten Sanktionen auch tatsächlich durchzuführen. Ende November 1946 ermahnte
die Militärregierung die Kultusabteilung der Verwaltungskommission: Je
vous rappelle de nouveau que toutes les sanctions d'epuration sont applicables immediatement
11 . Es gab die Möglichkeit, durch einen offiziellen Antrag auf befristete
Weiterbeschäftigung bei der Militärregierung einen Aufschub der Sanktionen zu erreichen.
Bis zu drei Monate konnte er bei begründetem Bedarf gewährt werden; in
dieser Zeit mußte ein geeigneter Nachfolger gefunden und eingearbeitet werden.
Diese Situation ergab sich zum Beispiel Anfang Oktober 1946 beim Personal Wasser
und Forsten oder im November 1946 beim Gefängnispersonal. Ein genereller Sanktionsaufschub
von sechs Monaten, wie er im Januar 1947 für die Angehörigen der
Saargruben erteilt worden war, blieb eine Ausnahme 77 78 . Nachdem gegen Ende des
Jahres 1946 die Mehrzahl der Entnazifizierungsverfahren abgeschlossen waren,
häuften sich die Anträge auf Aussetzung der Sanktionsmaßnahmen. Die Mitteilungen
der Militärregierung an die Verwaltungskommission über Sanktionsaufschübe oder -
Veränderungen mehrten sich 79 . Anfang 1947 wurde dem CSE das Recht eingeräumt,
Sanktionen vorläufig auszusetzen. Er machte davon in steigendem Maße Gebrauch:
Betroffene bekamen einen Aufschub ihrer Sanktionen bis zur endgültigen Entscheidung
der Spruchkammer zugebilligt 80 81 .
Exkurs: Die Bestrafung der Fragebogenfälscher
Auf den in der französischen Zone üblichen Fragebögen stand eingangs die Warnung:
Unterlassung der Beantwortung, unrichtige oder unvollständige Angaben
werden wegen Zuwiderhandlung gegen militärische Verordnungen gerichtlich verfolgt
81 . Bis November 1946 waren im Saarland deswegen bereits 85 Personen verurteilt
worden, davon 73 zu Haftstrafen und zwölf Personen zu Geldbußen. Im Vergleich
zu den anderen Ländern der französischen Zone nahm das Saarland eine MitSEAAA
1/3 p.61. Der Ausschuß für die Bahn wurde von der Eisenbahndirektion im Einvernehmen mit
dem Chef der DOCF, Toubeau, zusammengestellt; er arbeitete noch Mitte 1949. Vorsitz führte Reichsbahnrat
Stein, der auch später in den Spruchkammern aktiv tätig war; VK/Arweiler an Kuchenbecker,
24.10.1946; GMSA/DAA/IC 1206: Grandval an Müller, 10.12.1946; LA SB VK 54, 238 u. OSR 78.
77 GMSA/DAA/EDU: Grandval an Straus, 29.11.1946; LA SB Min/Kultus Z II A 2 g. Siehe auch:
GMSA/DAA/IC: Grandval an Müller, 25.3., 30.5. u. 6.8.1947; LA SB VK 195, 202 u. OSR 73.
78 GMSA/DAA/IC-EPU 736: Grandval an Neureuter, 3.10.1946; VK/Justiz: Aktenvermerk über eine Besprechung
mit Hacq (Süret<§), 14.11.1946; LA SB VK 85 u. 202.
^ Siehe die entsprechenden Schreiben des Service Epuration an die Verwaltungskommission ab Januar
1947; LA SB VK 202.
80 Der Service Epuration teilte der Verwaltungskommission die Beschlüsse des CSE mit; LA SB VK 195.
81 Fragebogenexemplar; AOFAA DGAP c.233 p.51.