Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Die  Durchführung  der  Sanktionsmaßnahmen  wurde  oft  behindert.  Vielerorts  fehlten
geeignete  und  politisch  unbelastete  Ersatzkräfte,  insbesondere  bei  höher  qualifizierten ­
  Arbeiten.  Entlassungen  oder  Versetzungen  wurden  daher  oft  stillschweigend  oder
mit  Einverständnis  der  betreffenden  französischen  Dienststelle  umgangen.  Zahlreiche ­
  Schreiben  des  Service  Epuration  forderten  die  saarländischen  Behörden  auf,  die
angeordneten  Sanktionen  auch  tatsächlich  durchzuführen.  Ende  November  1946  ermahnte ­
  die  Militärregierung  die  Kultusabteilung  der  Verwaltungskommission:  Je
vous  rappelle  de  nouveau  que  toutes  les  sanctions  d'epuration  sont  applicables  immediatement
 11 .  Es  gab  die  Möglichkeit,  durch  einen  offiziellen  Antrag  auf  befristete
Weiterbeschäftigung  bei  der  Militärregierung  einen  Aufschub  der  Sanktionen  zu  erreichen. ­
  Bis  zu  drei  Monate  konnte  er  bei  begründetem  Bedarf  gewährt  werden;  in
dieser  Zeit  mußte  ein  geeigneter  Nachfolger  gefunden  und  eingearbeitet  werden.
Diese  Situation  ergab  sich  zum  Beispiel  Anfang  Oktober  1946  beim  Personal  Wasser
und  Forsten  oder  im  November  1946  beim  Gefängnispersonal.  Ein  genereller  Sanktionsaufschub ­
  von  sechs  Monaten,  wie  er  im  Januar  1947  für  die  Angehörigen  der
Saargruben  erteilt  worden  war,  blieb  eine  Ausnahme 77  78 .  Nachdem  gegen  Ende  des
Jahres  1946  die  Mehrzahl  der  Entnazifizierungsverfahren  abgeschlossen  waren,
häuften  sich  die  Anträge  auf  Aussetzung  der  Sanktionsmaßnahmen.  Die  Mitteilungen
der  Militärregierung  an  die  Verwaltungskommission  über  Sanktionsaufschübe  oder  -
Veränderungen  mehrten  sich 79 .  Anfang  1947  wurde  dem  CSE  das  Recht  eingeräumt,
Sanktionen  vorläufig  auszusetzen.  Er  machte  davon  in  steigendem  Maße  Gebrauch:
Betroffene  bekamen  einen  Aufschub  ihrer  Sanktionen  bis  zur  endgültigen  Entscheidung ­
  der  Spruchkammer  zugebilligt 80  81 .
Exkurs:  Die  Bestrafung  der  Fragebogenfälscher
Auf  den  in  der  französischen  Zone  üblichen  Fragebögen  stand  eingangs  die  Warnung: ­
  Unterlassung  der  Beantwortung,  unrichtige  oder  unvollständige  Angaben
werden  wegen  Zuwiderhandlung  gegen  militärische  Verordnungen  gerichtlich  verfolgt ­
 81 .  Bis  November  1946  waren  im  Saarland  deswegen  bereits  85  Personen  verurteilt ­
  worden,  davon  73  zu  Haftstrafen  und  zwölf  Personen  zu  Geldbußen.  Im  Vergleich ­
  zu  den  anderen  Ländern  der  französischen  Zone  nahm  das  Saarland  eine  MitSEAAA ­

  1/3  p.61.  Der  Ausschuß  für  die  Bahn  wurde  von  der  Eisenbahndirektion  im  Einvernehmen  mit
dem  Chef  der  DOCF,  Toubeau,  zusammengestellt;  er  arbeitete  noch  Mitte  1949.  Vorsitz  führte  Reichsbahnrat ­
  Stein,  der  auch  später  in  den  Spruchkammern  aktiv  tätig  war;  VK/Arweiler  an  Kuchenbecker,
24.10.1946;  GMSA/DAA/IC  1206:  Grandval  an  Müller,  10.12.1946;  LA  SB  VK  54,  238  u.  OSR  78.
77  GMSA/DAA/EDU:  Grandval  an  Straus,  29.11.1946;  LA  SB  Min/Kultus  Z  II  A  2  g.  Siehe  auch:
GMSA/DAA/IC:  Grandval  an  Müller,  25.3.,  30.5.  u.  6.8.1947;  LA  SB  VK  195,  202  u.  OSR  73.
78  GMSA/DAA/IC-EPU  736:  Grandval  an  Neureuter,  3.10.1946;  VK/Justiz:  Aktenvermerk  über  eine  Besprechung ­
  mit  Hacq  (Süret<§),  14.11.1946;  LA  SB  VK  85  u.  202.
^  Siehe  die  entsprechenden  Schreiben  des  Service  Epuration  an  die  Verwaltungskommission  ab  Januar
1947;  LA  SB  VK  202.
80  Der  Service  Epuration  teilte  der  Verwaltungskommission  die  Beschlüsse  des  CSE  mit;  LA  SB  VK  195.
81  Fragebogenexemplar;  AOFAA  DGAP  c.233  p.51.
            
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