Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Direktive  Laffons  an  das  Regierungspräsidium  weiter.  Alle  Entlassenen  mußten  dem
Arbeitsamt  gemeldet  werden;  dies  stieß  in  der  Praxis  allerdings  auf  Schwierigkeiten ­
 70 .
Die  von  der  Militärregierung  genehmigten  Sanktionen  wurden  anfangs  dem  Regierungspräsidium ­
  auf  Sammellisten  mitgeteilt.  Das  Personalreferat  legte  sie  Neureuter
zur  Unterzeichnung  vor.  Der  Betroffene  erfuhr  erst  von  seinem  Vorgesetzten  von  der
über  ihn  verhängten  Sanktion 71 .  Leroy  änderte  dieses  Verfahren  Ende  1946.  Jetzt  bekam ­
  jeder  Betroffene  -  auch  die  bereits  sanktionierten  Personen  -  einen  Epurationsbescheid,
  der  den  Sanktionsbeschluß  enthielt 72 .  Anfangs  wurde  der  Bescheid  nur  vom
deutschen  Behördenleiter  unterschrieben,  erst  später  auch  von  dem  zuständigen  Vertreter ­
  der  Militärregierung 73 .  Leroy  beschloß  außerdem,  daß  künftig  jede  Entnazifizierungsmaßnahme ­
  der  Bevölkerung  zur  Kenntnis  zu  bringen  sei.  Ab  November
1946  wurden  daher  alle  Epurationsbescheide,  als  erste  die  schon  rechtskräftigen,  im
Amtsblatt  veröffentlicht 74 .  Inzwischen  hatte  Grandval  am  27.  Februar  1946  für  die
Zeit  nach  Abschluß  der  laufenden  Entnazifizierungsverfahren  die  Bildung  von
Dauer-Säuberungsausschüssen  angeordnet.  Den  Vorsitz  im  Ausschuß  für  die  Verwaltung ­
  nahm  Heinrich  Danzebrink  ein 75 .  Anfang  Oktober  1946  nahm  der  Ausschuß
für  die  Saargruben  seine  Arbeit  auf.  Er  bestand  aus  fünf  Vertretern  der  Gruben  und  je
einem  Vertreter  der  Antifaschisten  und  des  Regierungspräsidiums 76 .

schuldiger  im  Sinne  der  Kontroüratsdirektive  Nr.  38  war,  galt  als  politisch  entlastet,  wenn  sie  sechs
Monate  an  der  Entminung  teilgenommen  und  300  bis  500  Minen  gehoben  hatte;  VK:  Ergebnisprotokoll, ­
  6.5.1947;  LA  SB  VK  24.  Siehe  auch:  LA  SB  VK  87,  Min/Wirtschaft  636.
70  Grandval,  5.3.1946  (Anm.  67).  Ende  1946  beschwerte  sich  das  Landesarbeitsamt  bei  der  Direktion  Arbeit, ­
  daß  ihm  seit  Mitte  August  erst  fünf  Listen  zugeschickt  worden  waren,  die  zudem  nicht  die  benötigten ­
  Informationen  enthalten  hatten.  Ursache  war  anscheinend  eine  Änderung  des  Meldeverfahrens;
Statt  wie  bisher  durch  das  Personalreferat  oblag  es  seit  Mitte  1946  den  einzelnen  Abteilungen,  das  Arbeitsamt ­
  zu  verständigen;  Landesarbeitsamt  Saar,  3.12.1946;  LA  SB  Min/Justiz  17/18.  Die  Meldung
der  Entlassenen  war  auch  noch  im  März  1947  vorgeschrieben;  VK/Epuration:  Müller,  1.3.1947;  LA  SB
Min/Justiz  17/22  u.  SRI  Nr.  3/47,  S.  43.
71  Neureuter,  22.8.1946;  LA  SB  Min/Justiz  17/13.
72  Dies  galt  nicht  für  Betroffene,  die  für  "nicht  belastet"  erklärt  worden  waren.  Reg.präs./Epuration:  Vermerk ­
  Arweilers  über  eine  Besprechung  mit  Leroy,  11.10.1946;  GMSA/DAA/IC  8894:  Leroy  an  Müller, ­
  17.10.1946;  LA  SB  OSR  76  u.  VK  54.
73  Kuchenbecker  erklärte  Ende  Oktober  1946  dem  Vorsitzenden  Müller,  daß  die  Genehmigung  des  Sanktionsbeschlusses ­
  durch  die  Militärregierung  auf  deren  Wunsch  hin  nicht  auf  dem  Bescheid  erscheine.
Er  schlug  folgenden  Wortlaut  vor:  Aufgrund  des  Gutachtens  des  bei  der  Militärregierung  gebildeten
Oberen  Rates  für  Epuration  (gemeint  war  der  CSE;  R.M.)  ergeht  folgender  Epurationsbescheid',
VK/Kuchenbecker,  30.10.1946;  LA  SB  VK  205.
74  GMSA/DAA/IC-EPU  809:  Grandval,  29.10.1946;  LA  SB  VK  54.  ABl-Saar  Nr.  53/46  (22.11.1946),
S.  227ff.  Angaben  über  die  Gründe  des  Sanktionsbeschlusses  (politische  Belastung  u.a.)  wurden  nicht
veröffentlicht.  Ab  September  1947  erschienen  die  Epurationsbescheide  nur  noch  einsprachig;
GMSA/DAA/IC  7491:  Leroy  an  Müller,  8.8.1947;  VK/Epurationsreferat:  Vermerk  Raabes,  3.9.1947;
LA  SB  VK  195  u.  181.
75  GMSA/DAA/IC  6012:  Grandval  an  Neureuter,  27.2.1946  (übersetzte  Abschrift);  LA  SB  RP  ll/236f.;
GMSA/DAA/IC-EPU  732:  Grandval  an  Neureuter,  3.10.1946;  VK/Kuchenbecker  an  Raabe:  Beschluß
der  21.  VK-Sitzung,  8.11.1946;  LA  SB  RP  13/66  u.  VK  238.
76  Bei  der  Post  wurde  der  bisherige  Säuberungsausschuß  einfach  umbenannt;  GMSA/DAA/IC-EPU  768:
Grandval  an  Neureuter,  12.10.1946;  LA  SB  VK  54.  Noch  im  Januar  1947  bestanden  nur  vier  Ausschüsse ­
  (Verwaltung,  Saargruben,  Bahn  und  Post);  GMSA:  "Rapport  mensuel  janvier  1947”;  AOFAA
            
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