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Direktive Laffons an das Regierungspräsidium weiter. Alle Entlassenen mußten dem
Arbeitsamt gemeldet werden; dies stieß in der Praxis allerdings auf Schwierigkeiten
70 .
Die von der Militärregierung genehmigten Sanktionen wurden anfangs dem Regierungspräsidium
auf Sammellisten mitgeteilt. Das Personalreferat legte sie Neureuter
zur Unterzeichnung vor. Der Betroffene erfuhr erst von seinem Vorgesetzten von der
über ihn verhängten Sanktion 71 . Leroy änderte dieses Verfahren Ende 1946. Jetzt bekam
jeder Betroffene - auch die bereits sanktionierten Personen - einen Epurationsbescheid,
der den Sanktionsbeschluß enthielt 72 . Anfangs wurde der Bescheid nur vom
deutschen Behördenleiter unterschrieben, erst später auch von dem zuständigen Vertreter
der Militärregierung 73 . Leroy beschloß außerdem, daß künftig jede Entnazifizierungsmaßnahme
der Bevölkerung zur Kenntnis zu bringen sei. Ab November
1946 wurden daher alle Epurationsbescheide, als erste die schon rechtskräftigen, im
Amtsblatt veröffentlicht 74 . Inzwischen hatte Grandval am 27. Februar 1946 für die
Zeit nach Abschluß der laufenden Entnazifizierungsverfahren die Bildung von
Dauer-Säuberungsausschüssen angeordnet. Den Vorsitz im Ausschuß für die Verwaltung
nahm Heinrich Danzebrink ein 75 . Anfang Oktober 1946 nahm der Ausschuß
für die Saargruben seine Arbeit auf. Er bestand aus fünf Vertretern der Gruben und je
einem Vertreter der Antifaschisten und des Regierungspräsidiums 76 .
schuldiger im Sinne der Kontroüratsdirektive Nr. 38 war, galt als politisch entlastet, wenn sie sechs
Monate an der Entminung teilgenommen und 300 bis 500 Minen gehoben hatte; VK: Ergebnisprotokoll,
6.5.1947; LA SB VK 24. Siehe auch: LA SB VK 87, Min/Wirtschaft 636.
70 Grandval, 5.3.1946 (Anm. 67). Ende 1946 beschwerte sich das Landesarbeitsamt bei der Direktion Arbeit,
daß ihm seit Mitte August erst fünf Listen zugeschickt worden waren, die zudem nicht die benötigten
Informationen enthalten hatten. Ursache war anscheinend eine Änderung des Meldeverfahrens;
Statt wie bisher durch das Personalreferat oblag es seit Mitte 1946 den einzelnen Abteilungen, das Arbeitsamt
zu verständigen; Landesarbeitsamt Saar, 3.12.1946; LA SB Min/Justiz 17/18. Die Meldung
der Entlassenen war auch noch im März 1947 vorgeschrieben; VK/Epuration: Müller, 1.3.1947; LA SB
Min/Justiz 17/22 u. SRI Nr. 3/47, S. 43.
71 Neureuter, 22.8.1946; LA SB Min/Justiz 17/13.
72 Dies galt nicht für Betroffene, die für "nicht belastet" erklärt worden waren. Reg.präs./Epuration: Vermerk
Arweilers über eine Besprechung mit Leroy, 11.10.1946; GMSA/DAA/IC 8894: Leroy an Müller,
17.10.1946; LA SB OSR 76 u. VK 54.
73 Kuchenbecker erklärte Ende Oktober 1946 dem Vorsitzenden Müller, daß die Genehmigung des Sanktionsbeschlusses
durch die Militärregierung auf deren Wunsch hin nicht auf dem Bescheid erscheine.
Er schlug folgenden Wortlaut vor: Aufgrund des Gutachtens des bei der Militärregierung gebildeten
Oberen Rates für Epuration (gemeint war der CSE; R.M.) ergeht folgender Epurationsbescheid',
VK/Kuchenbecker, 30.10.1946; LA SB VK 205.
74 GMSA/DAA/IC-EPU 809: Grandval, 29.10.1946; LA SB VK 54. ABl-Saar Nr. 53/46 (22.11.1946),
S. 227ff. Angaben über die Gründe des Sanktionsbeschlusses (politische Belastung u.a.) wurden nicht
veröffentlicht. Ab September 1947 erschienen die Epurationsbescheide nur noch einsprachig;
GMSA/DAA/IC 7491: Leroy an Müller, 8.8.1947; VK/Epurationsreferat: Vermerk Raabes, 3.9.1947;
LA SB VK 195 u. 181.
75 GMSA/DAA/IC 6012: Grandval an Neureuter, 27.2.1946 (übersetzte Abschrift); LA SB RP ll/236f.;
GMSA/DAA/IC-EPU 732: Grandval an Neureuter, 3.10.1946; VK/Kuchenbecker an Raabe: Beschluß
der 21. VK-Sitzung, 8.11.1946; LA SB RP 13/66 u. VK 238.
76 Bei der Post wurde der bisherige Säuberungsausschuß einfach umbenannt; GMSA/DAA/IC-EPU 768:
Grandval an Neureuter, 12.10.1946; LA SB VK 54. Noch im Januar 1947 bestanden nur vier Ausschüsse
(Verwaltung, Saargruben, Bahn und Post); GMSA: "Rapport mensuel janvier 1947”; AOFAA