Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Die  Kritik  an  der  Entnazifizierung  im  Herbst  1946
Die  Arbeit  der  saarländischen  Epurationsorgane  wurde  sowohl  von  der  Militärregierung ­
  in  Baden-Baden  als  auch  von  den  saarländischen  Parteien  kritisiert.  Arnal  bemängelte ­
  im  Juli  1946  vor  allem  die  Langsamkeit  des  Verfahrens:  Während  bei  den
Untersuchungsausschüssen  4.443  Akten  und  bei  den  Säuberungsausschüssen  noch
8.591  Akten  zur  Verhandlung  anstanden,  warteten  beim  CSE  und  der  Militärregierung ­
  noch  30.827  Fälle  auf  ihre  Entscheidung.  Arnal  sah  die  Ursache  vor  allem  in
dem  fehlenden  Vertrauen  des  CSE  in  die  Arbeit  der  Ende  1945  zusammengestellten
Epurationsorgane 59 .  Bei  den  Organen  für  die  Privatwirtschaft  war  der  CSE  dagegen
direkt  am  Genehmigungsverfahren  beteiligt  gewesen.  Arnal  würdigte  zwar  seine  objektive ­
  und  gerechte  Arbeit;  er  verliere  sich  aber  zu  stark  in  Detailfragen,  statt  die
Entnazifizierung  voranzutreiben:  II  ne  remplit  pas  le  röle  pour  lequel  il  a  ete  cree  ...
II  faut  faire  comprendre  au  Conseil  Politique  qu'il  est  autre  chose  qu'une  Commission ­
  d'Epuration  Superieure 60 .
Die  Einrichtung  des  CSE  und  die  damit  gegebende  Möglichkeit,  direkt  in  die  Entnazifizierung ­
  einzugreifen,  war  von  den  Parteien  zunächst  begrüßt  worden.  Im  Herbst
1946  begann  aber  die  CVP,  die  Ergebnisse  der  Entnazifizierung  zunehmend  zu  kritisieren. ­
  Die  CVP-Stadtratsfraktion  in  Saarbrücken  lehnte  eine  Mitverantwortung  für
die  nach  ihrer  Meinung  zu  harten  Epurationsbescheide  der  städtischen  Bediensteten
ab.  Der  CSE  habe  in  vielen  Fällen  die  Vorschläge  der  ersten  beiden  Instanzen  übermäßig ­
  verschärft 61 .  Der  Vorstand  der  CVP  forderte  am  7.  Oktober  eine  Neubesetzung
aller  Epurationsorgane.  Die  sich  häufenden  Fehlurteile  hätten  ihre  Ursache  vor  allem
in  der  Zusammensetzung  der  Ausschüsse,  die  dem  tatsächlichen  Kräfteverhältnis  der
einzelnen  Richtungen  der  Bevölkerung  in  keiner  Weise  entsprechen 62 .  Johannes
Hoffmann  -  selbst  ein  Emigrant  -  behauptete,  daß  nur  diejenigen,  die  das  NS-Regime
  in  Deutschland  erlebt  hatten,  bei  der  Entnazifizierung  objektiv  urteilen  könnten: ­
  Viele  von  denen,  die  nicht  emigrieren  konnten,  sondern  hierbleiben  mußten,  sind
doch  wohl  zuverlässigere  Zeugen  als  mancher  Emigrant  für  das  Verhalten  derjenigen, ­
  die  heute  entnazifiziert  werden  müssen,  weil  diese  konkreter  und  näher  Tag  für
Tag  beobachten  konnten  63 .
Die  Haltung  Hoffmanns  und  der  CVP  wurde  in  der  sozialdemokratischen  Zeitung
"Volksstimme"  scharf  kritisiert:  Eine  Anwendung  des  Mehrheitsprinzips  bei  der  EntFällen ­

  der  Epurationsbescheid  auf  "Entlassung"  lautete.  Sie  galten  als  unersetzbare  Fachleute;
VK/Personalreferat:  Kempf  an  Schulte,  26.6.1947;  LA  SB  VK  144.
59  Der  März-Bericht  der  Militärregierung  hatte  festgestellt,  daß  der  CSE  -  mit  einzelnen  Änderungswünschen ­
  -  der  Zusammensetzung  der  Epurationsorgane  zugestimmt  habe;  CCFA/CAB:  "Epuration  du
personnel  allemand",  31.3.1946;  AOFAA  DGAP  c.233  p.52  d.2.
60  Arnal,  9.-12.7.1946  (Anm.  6).  Arnal  schlug  vor,  den  CSE  in  drei  Unterkommissionen  aufzuteilen,  um
die  Bearbeitung  der  Akten  zu  beschleunigen.  Ende  September  1946  trat  eine  Verbesserung  in  der  Arbeitseffektivität ­
  ein;  CCFA/DGAA/DOC  485,  2.12.1946;  AOFAA  GFCC  c.108.
61  SVZNr.  26/46  (23.11.1946),  S.  2.
62  SVZ  Nr.  20/46  (12.10.1946),  S.  2.  Die  CVP  forderte  die  Betroffenen  auf,  Berufungsanträge  bei  ihr  einzureichen; ­
  CVP  und  Entnazifizierung;  SVZ  Nr.  15/46  (14.9.1946),  S.  4.
63  Artikel  in:  SVZ  Nr.  27/46  (30.11.1946),  S.  2.
            
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